Zwar endet die aktuelle Genehmigung für das Brennelement- Zwischenlager in Ahaus im Jahr 2036, aber die BGZ hat bereits angekündigt, eine „verlängerte Zwischenlagerung“ zu beantragen für weitere Jahrzehnte, bis ein Endlager zur Verfügung steht. Dies kann möglicherweise sogar bis ins nächste Jahrhundert dauern. Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ hat dazu bereits vor einem Jahr in einem Positionspapier Stellung bezogen. Das Papier hatten wir damals auch den bis jetzt im Ahauser Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen zur Kenntnis zugeleitet. Reaktionen darauf haben wir bis jetzt nicht erhalten. Für die Ahauser Öffentlichkeit dürfte es aber von Interesse sein, wie sich die Bewerberinnen und Bewerber für die Stadtratswahl zu dieser Problematik verhalten. Die BI hat daher ihr Positionspapier vom 15. 08. 2024 den Bewerberlisten und Einzelkandidaten zugesandt und sie um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Inwieweit stimmen Sie den Forderungen der Bürgerinitiative für die zu erwartende Langzeitlagerung von hochradioaktivem Atommüll in Ahaus zu (komplett – in Teilen – überhaupt nicht)?
- Falls in Teilen oder überhaupt nicht: Was sind die Gründe dafür und was sind ggf. Ihre Alternativvorschläge?
- Wird das Thema „Langzeitlagerung von hochradioaktivem Müll in Ahaus“ für Ihre Fraktion/für Sie als Ratsmitglied in der kommenden Wahlperiode eine wichtige Rolle spielen? Inwieweit werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Stadtrat die Forderungen der Bürgerinitiative zur Langzeitlagerung übernimmt/unterstützt?
Rückmeldungen haben wir erhalten von den Listen von CDU, UWG, SPD, Bündnis90/Grüne LINKEN und WSA sowie vom Einzelbewerber Tobias Groten. Die wesentlichen Resultate: UWG, Bündnisgrüne, LINKE und WSA unterstützen die Forderungen der BI in vollem Umfang, die SPD zu großen Teilen; die CDU bekräftigt in ihrer Stellungnahme die weiterhin bestehende Ablehnung der drohenden Atommüll-Transporte, nimmt jedoch zu den eigentlichen Fragen der Langzeitlagerung keine Stellung; der Einzelbewerber T. Groten hält sich als Einzelbewerber für nicht zuständig zu einer Stellungnahme in der Angelegenheit. Keine Stellungnahme haben wir erhalten von FDP und WLA.
Die kompletten Antworten aller genannten Bewerbergruppen finden Sie hier als PDF.