Stand: 28.08.2019
- Kugel-Brennelemente aus dem stillgelegten AVR Jülich:
- Am 21.07.2016 hat das Bundesamt für Entsorgung im Rahmen einer 8. Änderungsgenehmigung für das „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ die Einlagerung von 152 Castor THTR/AVR-Behältern mit den Kugel-BE aus Jülich genehmigt und den Sofortvollzug angeordnet.
- Dagegen hat die Stadt Ahaus am 17.08.16 Widerspruch eingelegt, dem sich am 12.06.2017 ein Bürger der Stadt angeschlossen hat; am 07.11.2017 wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruch beantragt, worauf das BfE am 19.12.17 den Sofortvollzug zurückgenommen hat. Die Klage hat somit zunächst einmal aufschiebende Wirkung. Der Beschluss, gegen die Verbringung der Jülich-BE nach Ahaus zu klagen, wurde im Ahauser Stadtrat einstimmig mit den Stimmen aller 6 Fraktionen gefasst (CDU, SPD, UWG, Bündnis90/Grüne, FDP, Wählergemeinschaft Ahaus-Wüllen).
- Nachdem der Widerspruch gegen die Einlagerungsgenehmigung am 29.11. abgelehnt worden war, wurde am 13.12.17 Klage gegen die Genehmigung vor dem OVG Münster erhoben (durch die Stadt Ahaus und einen Bürger). Die Klage wurde Anfang 2018 begründet, am 24.01.2019 erfolgte nach mehrfacher Fristverlängerung eine Erwiderung durch die Anwälte des BfE. Weitere Verfahrensschritte sind derzeit nicht bekannt, die Hauptverhandlung steht noch aus.
- Eine Transportgenehmigung für die BE aus Jülich gibt es bisher nicht. Das liegt vor allem an den Problemen, die sich durch verschärfte Anforderungen an die Sicherung von Transporten gegen äußere Einwirkungen (SEWD), sprich Terroranschläge, ergeben: Denen zufolge sind Zugmaschinen für die Transporte nötig, die erheblich stärker als früher gepanzert werden müssen und die ein Gewicht von über 100t haben werden. Die Entwicklung dieser Fahrzeuge (3 sind bestellt) sollen nach Angaben der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) vom 19.08.2019 „Mitte 2020“ abgeschlossen werden. Auch die Anhänger müssen umgerüstet (gepanzert) werden; dies könne erst geschehen, wenn das Sicherheitskonzept stehe.
- Offiziell werden außer dem Transport nach Ahaus zwei weitere „Optionen“ verfolgt, nämlich ein Transport der Kugel-BE in die USA oder der Neubau eines Lagers in Jülich selbst. Wegen der fragwürdigen rechtlichen Lage eines Exports in die USA sowie der Abhängigkeit von amerikanischen Entscheidungen tut sich hinsichtlich dieser Option unserer Kenntnis nach derzeit wenig. Hinsichtlich der Option „Neubau eines erdbebensicheren Lagers in Jülich“, die von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden in ganz Deutschland einhellig als die einzig vernünftige und akzeptable angesehen wird, gibt es seit Monaten immer wieder neue, sich teilweise widersprechende Meldungen, die nur eines zeigen: Es wird versucht, diese Option mit allen Mitteln zu hintertreiben:
- Auf der Sitzung des „Nationalen Begleitgremiums (NBG)“ am 19.02.2019 in Jülich gab der Geschäftsführer von JEN, Printz, bekannt, dass das bereits im Jahr 2012 für einen möglichen neuen Zwischenlager-Standort ausgewählte Grundstück am 8.11.2018 vom Forschungszentrum Jülich (FZJ) zurückgezogen worden sei.1 Als Begründung wurde zunächst angegeben, dass das FZJ das Grundstück für andere Zwecke benötige, in den nachfolgenden Wochen wurde seitens des FZJ mitgeteilt, dass das Grundstück den neueren verstärkten Sicherheits- bzw. Sicherungsvorschriften nicht mehr entspreche. Eine Arbeitsgruppe von FZJ und JEN suche nun nach einem neuen Grundstück – was allerdings bedeuten würde, dass bereits abgeschlossene UVP und seismologische Untersuchungen erneut durchgeführt werden müssen, womit eine weitere mehrjährige Verzögerung verbunden wäre.
- In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) zu diesem Sachverhalt erklärte der Parl. Staatssekretär Dr. Michael Meister am 19.03.19, dass das Grundstück zwar 2012 vom FZJ ausgewählt, aber eine Überlassung an JEN niemals stattgefunden habe; gegenwärtig seien Überlegungen zu einer anderen Nutzung im Gange; man befände sich in einem „Klärungsprozess“.2
- Am 24.07.2019 behauptet die Bundesregierung in der Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Oliver Krischer (Bündnis90/Die Grünen), dass es nach ihrer Kenntnis keinen Rückzug des Grundstücks gegeben habe (Bundestagsdrucksache 19/11905). Im Gespräch der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 24.08.19 wurde von ihrem Unterabteilungsleiter für Nukleare Entsorgung, Haart, gesagt, das besagte Grundstück stehe weiterhin (Svenja Schulze: „wieder“) zur Verfügung.
- Verwirrung gab es auch um das bestehende Lagergebäude: Im März 2019 gab es von JEN lancierte Pressemeldungen, wonach es inzwischen eine seismologische Untersuchung gegeben habe, die die Erdbebensicherheit zumindest der Bodenplatte bestätigt habe; auf der Grundlage könne es eventuell zu einer Aufhebung der Räumungsverfügung kommen und das Lager zumindest befristet für einige Jahre weiter genutzt werden. Dies wurde vom BfE korrigiert: Lediglich über die Methode einer seismologischen Untersuchung habe man mit JEN Übereinstimmung erzielt, die Untersuchung selbst stehe noch aus …3
- Die Verwirrspiele der vergangenen Monate zeigen aus unserer Sicht nur eines: Man versucht mit allen Tricks seitens des FZJ, den Neubau eines Lagers in Jülich zu verzögern und letztendlich zu verhindern. Das lässt sich schon seit mindestens 7 Jahren verfolgen. In unserem Gespräch mit der Umweltministerin am 24.08. hat Svenja Schulze unmissverständlich gesagt, dass einziges Kriterium für sie sei, welche der drei Optionen am schnellsten zu realisieren sei, und das sei nach Lage der Dinge eindeutig ein Transport nach Ahaus. Die Frage, welches die vernünftigste Option ist, spielt für sie – wegen der Räumungsanordnung für das bestehende Lager – keine Rolle! In gleicher Weise hatte sich bereits Staatssekretär Flasbarth vom BMU im Rahmen einer VHS-Podiumsdiskussion in Ahaus am 26.02.19 geäußert.
- Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ hat sich am 9.8.19 an den Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums (NBG), Prof. Dr. Klaus Töpfer, gewandt mit der Bitte, den widersprüchlichen Aussagen über das Lager in Jülich nachzugehen und für Klarheit zu sorgen. Die Antwort steht noch aus.
- Die BI hat am 21.08.19 ein Schreiben an die Städte und Gemeinden sowie an die in ihren Räten vertretenen Fraktionen (außer der AFD) gesandt, die an der potenziellen Transportstrecke für BE-Transporte von Jülich nach Ahaus liegen, und auf die damit verbundenen Belastungen und Risiken hingewiesen. Sie hat die Gemeinden um entsprechende Aktivitäten gegen solche Transporte gebeten. Nicht versandt wurde das Schreiben an die Gemeinden, die bereits eine Stellungnahme zur Unterstützung der Stadt Ahaus in ihren Bemühungen gegen Transporte aus Jülich und Garching abgegeben haben (siehe dazu Abschnitt „Ahauser Erklärung“).
- Brennelemente aus dem Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München:
- In der Betriebsgenehmigung für den FRM II aus dem Jahre 2003 ist das Lager in Ahaus als „Entsorgungsnachweis“ für die BE aus Garching festgelegt.
- Es gibt bisher aber weder eine Einlagerungs- noch eine Transportgenehmigung, zumindest mit einer Einlagerungsgenehmigung muss aber jederzeit gerechnet werden, da die Abklingbecken in Garching fast voll sind; bei der Transportgenehmigung dürfte es ähnliche Probleme wie im Falle Jülich geben; der neu für diese BE entwickelte Castor-Behälter MTR 3 hat allerdings inzwischen eine Zulassung erhalten.
- Die Problematik dieser BE besteht darin, dass der FRM II mit um die 90% hochangereichertem und damit potenziell waffenfähigem Brennstoff betrieben wird. Da die BE maximal 60 Tage im Reaktor bleiben, sind die ausgedienten BE immer noch mit 87% U235 hochangereichert. Damit besteht eine verschärfte Proliferationsgefahr. Ein Sicherheitsgutachten des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR), erstellt im Auftrag des NBG, verweist darauf, dass der physische Schutz des TBL-A dem Standard für radioaktiven Abfall, aber nicht für Waffenmaterial entspreche.4
- Hinzu kommt, dass die Genehmigung für den FRM II aus dem Jahr 2003 die Auflage enthielt, den Betrieb des Reaktors bis spätestens Ende 2010 auf Brennstoff mit einem Anreicherungsgrad von unter 50% umzurüsten. Dies ist nicht geschehen. Anstatt den Reaktor stillzulegen oder wenigstens ein neues Genehmigungsverfahren durchzuführen, hat die bayrische Atomaufsicht nach Absprache mit dem Bundesforschungsministerium einfach die Frist für die Umrüstung bis Ende 2018 verlängert. Auch bis dahin hat sich nichts geändert, die Atomaufsicht toleriert dennoch nach wie vor den Weiterbetrieb. Der Betrieb des FRM II ist daher seit 2011 illegal – so ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des Umweltinstituts München, des Bayrischen Bund Naturschutz, der Bürgerinitiative gegen den Atomreaktor in Garching und der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen in Bayern in Auftrag gegeben worden ist.5 Im Gespräch mit der BI am 24.08. kündigte die Bundesumweltministerin an, dass ihr Ministerium demnächst dazu „etwas sagen“ würde. Die BI hat ihr vorgehalten, dass ihr Haus extrem nachlässig sei, weil es nicht längst aus eigenem Antrieb auf den jahrelang illegalen Betrieb reagiert habe, was ihre Aufgabe gewesen wäre. Bisherige Reaktionen auf das Gutachten seitens bayrischer Ministerien sind durchweg ablehnend. Die Auftraggeber des Gutachtens haben auf einer Pressekonferenz angedeutet, eventuell gegen den Betrieb des FRM II klagen zu wollen, falls die bayrische Atomaufsicht nichts unternimmt.
- Für die geplante Verbringung der FRM-BE nach Ahaus ergibt sich durch die jetzt dokumentierte Illegalität des Betriebs auch ein neuer Aspekt: es ist die Frage, inwieweit die in der Genehmigung von 2003 festgelegte „Entsorgung“ in Ahaus noch rechtlich haltbar ist, da die dafür damals angenommenen Bedingung (Auflagen der 3. Teilerrichtungsgenehmigung: ab 2010 nur noch Verwendung von BE mit einem Anreicherungsgrad von unter 50%) niemals eingehalten wurde.
- Auch die zweite Auflage, während des Betriebs einen Prozess zur Abreicherung/Entschärfung der verwendeten BE zu entwickeln, wurde nicht einmal ansatzweise erfüllt. Es gibt bis heute nicht einmal Pläne dafür, den Garchinger Atommüll wenigstens für die Endlagerung abzureichern, wie es die Reaktor-Sicherheitskommission bereits im Zusammenhang mit der 3. Teilerrichtungsgenehmigung empfohlen hat und wie es in der Betriebsgenehmigung von 2003 ebenfalls als Auftrag an die TU München festgelegt worden war.
- Die Stadt Ahaus hat für den Fall einer Genehmigung bereits angekündigt auch gegen die Verbringung des Atommülls aus Garching nach Ahaus klagen zu wollen. Dazu gibt es ebenfalls bereits einen einstimmigen Ratsbeschluss.
- Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen:
- In der westlichen Hälfte des TBL-A lagern seit 2010 schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Containern. Die Genehmigung dafür läuft nach 10 Jahren, also Ende 2020, aus. Da es dann absehbar kein „Endlager“ für diese Abfälle gibt, soll die Lagerfrist verlängert werden.
- Zunächst wurde 2016 eine völlige Entfristung der Lagerung beantragt. Da dies faktisch auf die Genehmigung als „Endlager“ hinausgelaufen wäre, modifizierten die Betreiber den Antrag nach einem Scoping-Termin 2017, auf dem sie nach unserer dort vorgetragenen Kritik einen entsprechenden Hinweis durch die Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Münster) erhalten hatten: Jetzt ist eine Verlängerung bis 2057 beantragt. Begründung für diesen Termin: 2027 soll das Endlager Schacht Konrad in Betrieb gehen, von da ab dauert es ca. 30 Jahre, bis alle Abfälle dort untergebracht werden können…
- Auf dem Erörterungstermin zu diesem Verfahren am 4./5.Juni 2019 machten die Einwender deutlich, dass eine Verlängerung bis 2057 nicht akzeptabel ist, sondern bestenfalls bis 2030:
- Das Bundesumweltministerium hat gesetzliche Leitlinien zur Verpackung von schwach- und mittelradioaktivem Atommüll veröffentlicht, in denen die Haltbarkeit dieser Verpackungen für nur 20 Jahre als hinreichend sicher definiert ist. Das wäre dann bis 2030. Die Bez. Reg. Münster darf unserer Auffassung nach diese Leitlinien nicht ignorieren bzw. durch eine lapidare Erklärung zur längeren Haltbarkeit des Containments umgehen.
- Ob der Schacht Konrad im Jahr 2027 wirklich in Betrieb geht, ist mindestens fraglich. Ursprünglich sollte er bereits 2013 aufnahmebereit sein, in der Zwischenzeit wurde der Betriebsbeginn bereits fünfmal verschoben. Erst vor wenigen Wochen gab es einen Brand in dem alten Bergwerk, der erneut verdeutlicht hat, dass seine Nutzung für eine Endlagerung radioaktiver Abfälle erhebliche Probleme mit sich bringen dürfte. Von daher muss mindestens mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden, wenn nicht mit einer dauerhaften Aufgabe dieses Projekts. Die Standortgemeinden in Salzgitter und Umgebung wie auch wir halten Schacht Konrad für generell ungeeignet.
- Selbst wenn aber Schacht Konrad in Betrieb gehen sollte, wäre damit die Entsorgung des Zwischenlagers Ahaus nicht gewährleistet: Schacht Konrad hat ein Fassungsvermögen von 303.000m³ und ist für dieses Volumen genehmigt. Dies ist nur ca. die Hälfte des in Deutschland angefallenen und in den nächsten Jahren noch anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Mülls (nach Räumung der Asse). Schon heute gibt es zahlreiche Standorte kerntechnischer Anlagen in Deutschland, bei denen die Lagerung diesen Mülls nur mit der Auflage genehmigt ist, dass er 2027 ins Endlager Schacht Konrad verbracht wird. Ahaus befindet sich also in einer Konkurrenzsituation mit allen anderen Zwischenlagerstandorten – es wäre keinesfalls sichergestellt, dass der hier lagernde Müll ab 2027 weggeschafft werden könnte, schon gar nicht im vollständigen Umfang.
- Unabhängig von der Frage der Neugenehmigung wurde auf dem Erörterungstermin durch die Betreiberseite bekannt gegeben, dass noch in diesem Jahr 100 Konrad V-Behälter im Rahmen der bestehenden Genehmigung nach Ahaus gebracht werden sollen: Aus den Atomkraftwerken Lingen alt und neu, Grohnde, Unterweser, Brokdorf, Biblis, Mülheim-Kärlich und Würgassen. Deren Verbringung nach Ahaus wäre zwar genehmigt, jedoch alles andere als vernünftig: Z.B. wurde im Mai 2019 im Atomkraftwerk Unterweser ein nagelneues Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll fertiggestellt. Auch andere Kraftwerke wie z.B. Würgassen, Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg haben noch erhebliche Lagerkapazitäten. Ein Transport nach Ahaus wäre also eine völlig sinnlose Verschieberei, die keinerlei Sicherheitsgewinn mit sich brächte. Die BI sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG):
§ 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung (1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Wer diese unnützen Transporte genehmigt bzw. ermöglicht, belastet damit nicht nur Ahaus und das Münsterland, sondern fördert damit einen Rechtsbruch!
- Problematik der Endloslagerung:
- Während die Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll bis 2020 genehmigt ist, ist die Lagerung von hochradioaktiven Brennelementen im östlichen Lagerteil bis 2036 genehmigt. Das entspricht einer Gesamtlagerdauer von 40 Jahren, wie bei den anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern auch. Es ist aber absehbar, dass bis dahin nicht ansatzweise ein „Endlager“ zur Verfügung steht: Nach optimistischsten Annahmen der Bundesregierung soll dies ab 2051 der Fall sein, realistische Schätzungen von Fachleuten gehen von etlichen Jahrzehnten später aus, möglicherweise erst im nächsten Jahrhundert – wenn überhaupt eine tragfähige Lösung gefunden wird!
- Daher muss nach Auslaufen der Genehmigung für die Zwischenlager eine Lösung für eine oberflächennahe Langzeitlagerung gefunden werden. Diese kann nicht darin bestehen, dass die Genehmigungen für die bestehenden Zwischenlager einfach verlängert werden. Dies wäre nicht verantwortbar, da für dermaßen lange Fristen keine sichere Prognose abgegeben werden kann, was im Inneren der Castor-Behälter für Prozesse ablaufen und wie sich deren Dichtungs- und Deckelsysteme langfristig verhalten.
- Die bundesweite Konferenz der Atommüll-Standorte hat daher im November 2018 ein Positionspapier verabschiedet, in dem die Entwicklung von alternativen Langzeitlager-Möglichkeiten gefordert wird, mit deren Erforschung jetzt begonnen werden soll.
- Vom Bundesamt für Entsorgung wird aber bisher die Methode des „Weiter so“ auch nach 40 Jahren verfolgt, mit allenfalls regelmäßigen Überprüfungen der Behälter- und Gebäudesicherheit. Auch das Bundesumweltministerium, dem das Positionspapier der AMK bekannt ist, unterstützt diese Vorgehensweise. Das haben Svenja Schulze und ihr Unterabteilungsleiter Haart beim Gespräch mit dem BI-Vorstand am 24.08.bestätigt: Es gibt keine Pläne, neue Lagerkonzepte zu entwickeln, die Genehmigungen für bestehende Zwischenlager sollen nach 40 Jahren grundsätzlich verlängert werden!
- Die „Ahauser Erklärung“:
- Das erwähnte Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“ der Atommüll-Konferenz wurde unter aktiver Mitwirkung der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ nach fast zweijähriger Beratung am 5.11.2018 publiziert. Es bildet die Grundlage für die „Ahauser Erklärung“, in der der Verzicht auf die Castor-Transporte aus Jülich und Garching sowie die Schließung des TBL-A spätestens nach Ablauf der Genehmigung im Jahr 2036 gefordert werden.6
- Die „Ahauser Erklärung“ wurde bis zum Abschluss der Unterschriften-Aktion von über 11.500 Menschen unterschrieben. 44 Organisationen haben die Aktion unterstützt.
- Die nachfolgenden Gemeinden haben bisher per Ratsbeschluss erklärt, die Bemühungen der Stadt Ahaus gegen die Transporte aus Jülich und Ahaus zu unterstützen: Gescher, Stadtlohn, Borken, Südlohn, Heek, Heiden, Raesfeld, Velen, Schöppingen, Vreden, Reken, Metelen sowie aus den Niederlanden die Gemeenten Berkelland und Haaksbergen. Außerdem hat sich der Euregiorat den Resolutionen angeschlossen. Etliche der Gemeinden haben ihren Beschlüssen die „Ahauser Erklärung“ zugrunde gelegt (z.B. die Stadt Gescher); die Gemeinde Heek tritt explizit als Unterstützer der „Ahauser Erklärung“ auf.
- Die Unterschriftenlisten wurden in der Zwischenzeit an die NRW-Umweltministerin Heinen-Esser, an Bundesforschungsministerin Karliczek und – nach langem Sträuben ihrerseits - am 24.08.19 auch an Bundesumweltministerin Schulze übergeben.
Ahaus, den 28.08.2019
BI „Kein Atommüll in Ahaus“
1 vgl. Präsentation von Herrn Printz, Kurzvorstellung der JEN GmbH, S.49, http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/Downloads_26.Sitzung_19.02.2019/Anlage1_TOP1_JEN-Pr%C3%A4sentation.pdf?__blob=publicationFile&v=3
2 vgl. Webseite von H. Zdebel, http://www.hubertus-zdebel.de/atommuelllager-juelich-interessenskonflikte-unter-ministerien-statt-sicherheit/
3 vgl. Webseite des BfE, https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Stellungnahmen/BfE/DE/2019/0507-juelich.html
4 s. www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/Downloads_6.Sitzung_15.5.2017/ISR-Kurzgutachten-Forschungsreaktor-M%C3%BCnchen-II.pdf
5 s. Dr.Cornelia Ziehm, Rechtliche Konsequenzen der Nichteinhaltung der Maßgabe der 3. Teilgenehmigung des FRM II zur Umrüstung auf Brennstoff mit abgesenktem Uran-235-Anreicherungsgrad, Berlin 2019, http://www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Downloads/01_Themen/01_Radioaktivitaet/Garching-Kampagne/Ziehm_Rechtsgutachten_FRMII_final.pdf
6 Positionspapier wie auch die Ahauser Erklärung sind in vollem Wortlaut zu finden auf der Seite www.ahauser-erklaerung.de.
Die Links wurden am 29.08.2019 auf ihre Funktionalität geprüft.