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Das OVG Münster verhandelt Klage der Stadt Ahaus gegen die Einlagerungsgenehmigung des zuständigen Bundesamtes (BASE)
Schon lange laufen die Auseinandersetzungen gegen die völlig sinnlosen Atommüll- Transporte von Jülich nach Ahaus. Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) will unbedingt 152 THTR-Castor-Behälter loswerden, obwohl es gesetzlich verankert, die Verantwortung für den Atommüll bis zur Endlagerung hat. Die aktuellen Meldungen zu den Verzögerungen in der Endlagersuche bedeuten allerdings, dass der Jülicher Atommüll noch mehr als 100 Jahre in Ahaus gelagert werden soll. Die danach erforderliche endlagergerechte Konditionierung und Verpackung muss dann vom FZJ geleistet werden. „Die BI-Ahaus bezweifelt, dass das FZJ diese Aufgabe erledigen wird“, so Felix Ruwe, der Sprecher der BI-Ahaus.
Auch die Stadt Ahaus hat gegen die vom Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Einlagerungsgenehmigung in das Brennelemente Zwischenlager Ahaus (BZA) geklagt und ist über den Termin der mündlichen Verhandlung informiert. Auf Anfrage von umweltFAIRaendern.de teilte die Pressestelle des OVG Münster mit, dass die mündliche Verhandlung in dieser Sache am 3. und 4. Dezember, jeweils ab 10 Uhr, stattfinden wird.
Inzwischen ist auch bekannt geworden, dass die Transportfirma ORANO beim BASE einen Antrag auf „Sofortvollzug“ gestellt hat. Damit sollen weitere rechtliche Auseinandersetzungen unterlaufen werden.
30 Jahre Sonntagsspaziergang Ahaus
15. Dezember 2024, 14 Uhr, Atommülllager Ahaus:
Keine Castor-Transporte von Jülich / Garching nach Ahaus!
Der Protest und Widerstand gegen unverantwortliche und gefährliche Atommüll-Transporte nach Ahaus hat eine lange Tradition, die bis in die 1970er-Jahre zurückreicht. Doch 1992 begann die erste Transportserie mit hochradioaktivem Atommüll aus dem stillgelegten Thorium- Hochtemperatur-Reaktor in Hamm. Gegen etliche dieser Transporte gab es Demonstrationen und Blockadeaktionen. Als eine weitere Reaktion fand dann vor genau 30 Jahren, im Dezember 1994, am Atommüll-Lager in Ahaus-Ammeln der erste Sonntagsspaziergang statt. Schnell wurde der dritte Sonntag im Monat zum fixen Demotermin in Ahaus und zum tragenden Protest-Element gegen den großen Castor-Transport 1998 sowie gegen die Autobahn-Castoren aus Dresden- Rossendorf 2005. Seither hat kein einziger Castor-Transport mit hochradioaktivem Atommüll mehr Ahaus erreicht. Die Sonntagsspaziergänge und der Protest haben gewirkt. Inzwischen ist klar, dass der Atommüll deutlich länger als die angekündigten 40 Jahre in Ahaus bleiben soll. Plan A ist gescheitert. Ein sicheres Endlager ist nicht in Sicht und die sichere Langzeitlagerung ist an allen Zwischenlager-Standorten ungeklärt. Hier müssen grundsätzlich neue Sicherheitskonzepte her!
Wir handeln auch nicht nach dem St.-Florians-Prinzip – im Gegenteil: 2010 haben wir den Abtransport der Dresdner Castoren in die russische Atomanlage Majak verhindert. Doch leider gilt das nicht überall. So versuchen schon seit 2009 das Forschungszentrum Jülich sowie Teile der Bundesregierung und der NRW-Landesregierung beharrlich, die 300 000 hochradioaktiven Brennelementkugeln aus Jülich in 152 Castor-Einzeltransporten über die Autobahnen quer durch NRW nach Ahaus zu bringen. 2024 sollte es zum Showdown kommen, doch unser beharrlicher Protest hat auch dieses Jahr bisher den Castor-Wahnsinn verhindert!* Das wollen wir am 15. Dezember in Ahaus gemeinsam feiern!
Aber noch ist die Gefahr nicht gebannt – wider alle Vernunft werden die Transporte der Jülicher Castoren nach Ahaus weiterhin geplant und sollen nach dem Willen des Forschungszentrums Jülich schnellstmöglich beginnen.* Auch die bayrische Staatsregierung will ihren hochradioaktiven Atommüll aus dem Forschungsreaktor Garching bei München unbedingt nach Ahaus abschieben, weil der Reaktor mit hoch angereichertem, militärisch nutzbarem Uran betrieben wird – auch das ein brandgefährlicher Wahnsinn.
Wir fordern von der Bundesregierung und der NRW-Landesregierung: Stoppen Sie den Castor- Irrsinn – Atommülltransporte von A nach B schaffen nur zusätzliche, unkalkulierbare und vermeidbare Sicherheitsrisiken, sie sind teuer und sie lösen nicht die Atommüllentsorgung. Wir kündigen an: Sollte es in 2025 zu einer Transportgenehmigung kommen, werden wir uns querstellen und in Ahaus sowie an den Transportstrecken zwischen Jülich und Ahaus auf die Straße gehen. Der Sonntagsspaziergang wird dann wieder regelmäßig jeden dritten Sonntag um 14 Uhr am Atommülllager in Ahaus stattfinden – wir sind bereit!
Deshalb: Kommt am Sonntag, 15. Dezember, um 14 Uhr zum Atommülllager nach Ahaus und lasst uns zum Jahresabschluss gemeinsam ein klares Zeichen setzen: Atommüllentsorgung funktioniert nicht auf der Autobahn! Zugleich fordern wir die sofortige Stilllegung der nahe gelegenen Urananreicherungsanlage in Gronau sowie der Brennelementefabrik in Lingen!
Für Bus- und Bahnanreisende gibt es einen Shuttle-Bus vom und zum Ahauser Bahnhof!
* In einer früheren Version unseres Aufrufs waren die gekennzeichneten Sätze missverständlich formuliert. Wir bitten um Entschuldigung für eine eventuelle Verwirrung.
Stellungnahme der BI “Kein Atommüll in Ahaus” zur geplanten Langzeit-Lagerung von hochradioaktiven Brennelementen in Ahaus
Bestandsaufnahme: Das Scheitern jahrzehntelang verfolgter Konzepte
Seit Ende 2022 ist es amtlich: Die Suche nach einem tiefengeologischen Lager („Endlager“) für hochradioaktive Abfälle wird sich erheblich länger hinziehen als erwartet und als zunächst gesetzlich durch das Standortauswahlgesetz vorgesehen. Wie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) damals mitgeteilt hat, wird ein Endlagerstandort nicht wie bisher geplant bis zum Jahr 2031 feststehen, sondern frühestens 2046, wenn nicht erst 2068. Im August 2024 hat sich das BASE noch einmal korrigiert: Jetzt geht man sogar davon aus, dass vor 2074 keine Entscheidung fallen wird!
Egal, ob 2068 oder 2074: Bis dann ein Endlager in Betrieb genommen werden kann und es schließlich mit den radioaktiven Abfällen gefüllt ist, werden weitere Jahrzehnte vergehen. Das heißt, dass wir mindestens bis gegen Ende dieses, wahrscheinlich sogar bis ins nächste Jahrhundert mit einer oder mehreren Formen der oberirdischen Lagerung von hochradioaktivem Atommüll zu tun haben werden. Auf der öffentlichen Sitzung im Ahauser Rathaus am 22.05.24 hat die BGZ dann auch öffentlich bekannt gegeben, was Ihre Pläne schon seit längerem sind: Rechtzeitig vor Ablauf der 40jährigen Genehmigung des Ahauser Zwischenlagers im Jahr 2036 wird sie einen Antrag stellen für eine „verlängerte Zwischenlagerung“.
Für die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ ist dies keine Überraschung: Bereits als die ersten Pläne für ein Atommüll-Zwischenlager in Ahaus bekannt wurden, im Jahr 1977, haben wir davor gewarnt, dass sich ein Zwischenlager in Ahaus zu einem Dauerlager entwickeln könnte, weil die Suche nach einem geeigneten Endlager nicht so einfach ist – trotz des damals gerade frisch ernannten geplanten Endlagerstandortes Gorleben: der wurde dann leider erst etliche Jahrzehnte später aufgegeben, obwohl es die wissenschaftlichen Bedenken dagegen schon Ende der 70er Jahre gab. Die drohende Entwicklung hin zu einem Dauerlager war einer der wesentlichen Gründe dafür, dass die BI sich von Anfang an gegen die Errichtung eines „Zwischenlagers“ in Ahaus gewandt hat . Von denjenigen, die damals in Ahaus selbst und auf Landes- oder Bundesebene den Bau des Zwischenlagers unterstützten, wurden diese Einwände nicht ernst genommen. Heute sehen wir, wer mit seinen Prognosen richtig lag.
Denn heute müssen wir feststellen: Alle bisherigen Planungen zum langfristig sicheren Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll sind gescheitert. Dies kann auch nicht einfach durch eine „verlängerte Zwischenlagerung“ repariert werden. Schon allein die Wortwahl widerspricht den gesetzlichen Vorgaben: Die Genehmigung für das jetzige Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Ahaus endet im Jahr 2036. Für eine „Verlängerung“ müssen die Betreiber in jedem Fall einen kompletten Neuantrag für ein Lager stellen, das dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Sie müssen einen Scoping-Termin1 und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Ferner muss sich der Bundestag mit der geplanten weiteren Lagerung des hochradioaktiven Atommülls befassen und dieser Planung zustimmen. Auch die eingesetzten CASTOR-Behälter verlieren 40 Jahre nach ihrer Beladung die Zulassung (die ersten übrigens schon 2032): Neue technisch-wissenschaftlich belegbare Nachweise für eine längere Zulassung müssen erbracht werden.
Was ist die Position der Bürgerinitiative und was sind ihre Forderungen in dieser Situation?
- Es darf kein einfaches „Weiter so“ bzw. keine einfache Verlängerung der bestehenden Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls in Ahaus nach dem Ablauf der bestehenden Genehmigungen im Jahr 2036 geben. Das gilt sowohl für das Lagergebäude als auch für die Atommüll-Behälter, von denen ein Teil die Genehmigung sogar schon 2032 verliert.
- Eine bloße Verschiebung des Atommülls an einen anderen Standort stellt allerdings auch keine Entsorgung dar und bringt nur zusätzliche Risiken beim Transport mit sich. Sie machte nur dann Sinn, wenn die Lagerung an einem qualitativ deutlich sichereren Standort möglich wäre. Wir haben nie Politik nach dem St. Florians-Prinzip betrieben. So haben wir zum Beispiel auch mit Erfolg Widerstand gegen die geplante Verlagerung der Brennelemente aus dem ehemaligen DDR-Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf von Ahaus nach Majak/Russland geleistet.
- Einen Verzicht auf das St.Florians-Prinzip erwarten wir allerdings auch von anderen: Weitere Transporte von hochradioaktivem Atommüll nach Ahaus sind deshalb strikt zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Brennelemente aus dem stillgelegten AVR in Jülich und die Brennelemente aus dem Forschungsreaktor FRM II aus Garching bei München, der seit Jahren entgegen der Auflagen in der Betriebsgenehmigung mit hochangereichertem und damit potenziell waffenfähigen Uran betrieben wird. Deshalb begrüßen und unterstützen wir auch alle rechtlichen Schritte, die die Stadt Ahaus oder/und andere gegen solche Atommüll-Verschiebungen unternehmen.
- Die BI fordert nicht, die Endlagersuche so zu beschleunigen, dass ein Standort dafür doch noch bis 2031 gefunden wird: Sicherheit und Ergebnisoffenheit müssen hier unbedingt vor Schnelligkeit gehen. Politischer Druck auf die Sachverständigen ist unbedingt zu vermeiden. Allerdings erwarten wir regelmäßig Berichte über die erreichten Zwischenziele und die kontinuierliche Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Fortgang der Auswahlprozesse.
Für die Planung einer Langzeit-Lagerung von hochradioaktivem Atommüll in Ahaus müssen jedoch bestimmte Kriterien unbedingt erfüllt werden:
- Es muss ein komplett neues Genehmigungsverfahren geben mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung und juristischen Einspruchsmöglichkeiten.
- Das Regelwerk für die Neu-Genehmigung und Sicherheitsüberprüfung des Langzeitlagers muss auf Basis des dann aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik kontinuierlich aktualisiert werden. Eine Neugenehmigung muss auf maximal 20 Jahre befristet werden, um den dann jeweils geltenden Stand von Wissenschaft und Technik sicher zu stellen und rechtlich einfordern zu können.
- Die Sicherheitsnachweise für die Castor-Behälter dürfen nicht nur auf Berechnungen basieren. Es ist ein umfassendes Forschungsprogramm nötig, das das Verhalten aller infrage kommenden Behältertypen und ihres Inhalts über den absehbar langen Zeitraum untersucht. Das Forschungsprogramm der BGZ geht in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus, da es z.B. nicht alle Brennelement- und Behältertypen berücksichtigt.
- Errichtung und Betrieb einer „Heißen Zelle“ dürfen in Ahaus auch für die Langzeitlagerung nicht genehmigt werden.
- Jedwede Reparatur defekter Behälter, die eine Behälteröffnung erforderlich macht, darf nicht in Ahaus erfolgen.
- Behälter mit beschädigtem Dichtungssystem und aufgeschweißtem Fügedeckel müssen zeitnah abtransportiert und an einem geeigneten Ort umgeladen werden in Behälter mit funktionierendem Doppeldeckel-Dichtungssystem.
- Für möglicherweise unumgängliche Abtransporte müssen Transportfahrzeuge für alle Behältertypen, auch solche mit aufgeschweißtem Fügedeckel, zur Verfügung stehen.
- Die Sicherungsnachweise gegenüber terroristischen und kriegerischen Angriffen müssen stets die aktuellen Waffensysteme und Cyberangriffsmöglichkeiten berücksichtigen.
- Die Sicherheits- und Sicherungsnachweise dürfen nicht nur auf die Behälter beschränkt werden: Auch das Gebäude muss einen Beitrag vor allem zur Sicherung leisten und den sich stetig ändernden Gefährdungsszenarien angepasst werden. Das ist bei dem bestehenden Lagergebäude in Ahaus bisher nicht der Fall. Insbesondere der obere Teil des Gebäudes ist völlig unzureichend ausgelegt: Die Wand- und Deckenstärke beträgt dort teilweise nur 20cm.
- Das bedeutet in der Konsequenz, dass wir einen Lagerneubau mit einer erheblich dickeren Wand- und Deckenstärke fordern, als sie bei der in Ahaus bestehenden Lagerhalle gegeben ist. Sie muss mindestens den Dimensionen des neuen Zwischenlagers in Lubmin – Wandstärke von 1,70m! - entsprechen. Als Alternative wäre auch eine oberflächennahe Lagerung in einem verbunkerten Gebäude unter der Erde denkbar, wie es auf dem NGB- Forum am 15.01.2018 von Bruno Thomauske vorgeschlagen worden war. Dieser Neubau muss rechtzeitig vor 2036 geplant und fertiggestellt sein.
- Solange es keine diesen Bedingungen entsprechende Neugenehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus (BZA) und kein Langzeit-Risikomanagement für die Atommüll-Behälter gibt, ist jede weitere Transport- und Einlagerungsgenehmigung in das Lager für uns inakzeptabel.
Ahaus, den 15. August 2024
1 Zur näheren Erläuterung des Begriffs vgl. z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Scoping
Mail-Aktion von ausgestrahlt.de: Personalisierter Musterbrief an Hendrik Wüst und/oder Mona Neubaur
Fordern auch Sie den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) und die Chefin der NRW-Atomaufsicht, Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne), auf, die Räumungsverfügung für das Jülicher Zwischenlager auszusetzen und 152 überflüssige Castortransporte zu verhindern.
Unter der Adresse https://www.ausgestrahlt.de/themen/atommuell/hochradioaktiv/zwischenlagerung/castortransporte-vom-zwischenlager-julich-nach-ahaus/raumungsverfugung-aussetzen-fur-ein-zwischenlager-julich/ bietet ausgestrahlt.de den Service, einen personalisierten Musterbrief an Hendrik Wüst und/oder Mona Neubaur zu schicken.
Lesenswertes
Aktion: "Ahauser Erklärung"
Besuchen Sie die Website der "Ahauser Erklärung".
Die Unterschriftensammlung ist am 10. April abgeschlossen worden.
Die Listen sind am 24. August 2019 an die Bundesumweltministerin Schulze übergeben worden.
Bürozeiten:
MI.: 17.00 - 18.00 Uhr
Spenden:
IBAN: DE35 4015 4530 0059 5640 21
BIC: WELADE3WXXX
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https://www.ausgestrahlt.de/aktiv-werden/aktionen/atommuell-transporte-stoppen/
Atommüll-Transporte stoppen: Petition von ausgestrahlt.de gegen Atommüll-Transporte von Jülich nach Ahaus
bewegung.taz.de -
Plattform für Veränderung
Aktion "Lieferstopp für Risikoreaktoren"
Am 15. März 2018 ist die Aktion „Lieferstopp für Risikoreaktoren“ des Umweltinstituts München e. V. online gegangen und wird per Newsletter beworben. Bereits über 27.000 Personen haben an der Aktion teilgenommen.


