Quicklink: Lesenswertes, Veranstaltungen & Aktionen
Illegaler Betrieb des Garchinger Atomreaktors seit 2011: BI fordert Stilllegung und Verzicht auf Transporte nach Ahaus!
Pressemitteilung
Ahaus, den 12. Juli 2019
Der Garchinger Atomreaktor FRM II wird seit 2011 illegal betrieben. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das diese Woche in München vorgestellt wurde. Auftraggeber sind der Bund Naturschutz in Bayern, das Umweltinstitut München, die Bürgerinitiative gegen den Atomreaktor in Garching sowie die bayerische Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen1. Der FRM II wurde von Anfang an mit bis zu 93% hochangereichertem und damit waffenfähigem Uran betrieben. In der Betriebsgenehmigung von 2003 wurde aber eindeutig festgelegt, dass der Reaktor spätestens bis Ende 2010 umgerüstet werden muss auf eine geringere Anreicherung von wenigstens unter 50%. Diese Auflage wurde nicht eingehalten, ebenso die Zusage, dies wenigstens bis Ende 2018 nachzuholen. Die Betreiber stützten sich dabei auf eine politische Vereinbarung zwischen TU München und dem Bundesforschungsministerium. Eine solche Vereinbarung hat aber keine juristische Qualität. Die Genehmigungsbehörde, die in diese Vereinbarung überhaupt nicht eingebunden war, hätte die Anlage stilllegen müssen, da ein wesentlicher Bestandteil der Betriebsgenehmigung nicht erfüllt wurde oder nicht erfüllt werden konnte.Die Auftraggeber des Gutachtens fordern daher jetzt die umgehende Stilllegung des FRM II.
Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ schließt sich dieser Forderung uneingeschränkt an. Sie hat den bayrischen Umweltminister Glauber bereits in einem Schreiben vom 28.November 2018 darauf hingewiesen, dass dem FRM II die Betriebsgenehmigung spätestens Ende 2018 entzogen werden müsste. Gleichzeitig hat sie den Minister dringend aufgefordert, die Pläne für die Verbringung des Garchinger Atommülls nach Ahaus zu stoppen: „Die ausgedienten Brennelemente des FRM II weisen bei Ihrer Entnahme aus dem Reaktor immer noch einen Anreicherungsgrad von 87% auf, sind damit waffenfähig und stellen ein Proliferationsrisiko dar. Das Zwischenlager Ahaus ist aber konzipiert als Lager für Abfälle aus dem zivilen Bereich und hat nicht den Standard für die Lagerung von Waffenmaterial“, so BI-Sprecher Hartmut Liebermann. Auf das Schreiben hat die BI bis heute keine Antwort erhalten.
„Das neue Gutachten macht nunmehr deutlich, dass die Benennung des Zwischenlagers Ahaus als Entsorgungsnachweis für die FRM II-Brennelemente in der Genehmigung von 2003 auch juristisch keinen Bestand mehr haben dürfte, da die der Genehmigung zugrunde liegenden Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind“.
1 Dr.Cornelia Ziehm, Rechtliche Konsequenzen der Nichteinhaltung der Maßgabe der 3. Teilgenehmigung des FRM II zur Umrüstung auf Brennstoff mit abgesenktem Uran-235-Anreicherungsgrad, Berlin 2019, http://www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Downloads/01_Themen/01_Radioaktivitaet/Garching-Kampagne/Ziehm_Rechtsgutachten_FRMII_final.pdf [Abruf: 12. Juli 2019]
Pressemitteilung: Ein Angebot, das man nicht annehmen kann
Pressemitteilung
Ahaus, den 02. Juli 2019
Die neuen Kapriolen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze
Vor 3 Monaten wurde die Unterschriften-Aktion „Ahauser Erklärung“ abgeschlossen. Seitdem hat die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ auf verschiedenen Wegen vergeblich versucht, ein Treffen mit Bundesumweltministerin Schulze zur Übergabe der Unterschriften in Münster oder im Münsterland zu vereinbaren. Auch auf dem Evangelischen Kirchentag in Dortmund wurde sie von Mitgliedern der BI mehrfach angesprochen, war aber nicht mal zu einem kurzen Gespräch und zur Übernahme der Listen bereit, sondern hat sich von ihren Bodyguards abschirmen lassen und ist davongelaufen.
Die SPD Ahaus, selbst Unterstützerin der „Ahauser Erklärung“, hat sich bemüht, über ihre Kontakte dennoch die Zusage der Ministerin zu einem Treffen zu erhalten. Dies führte jetzt zu einem Terminvorschlag der Ministerin, der allerdings an ihrem ernsthaften Willen zweifeln lässt: Vertreter der BI sollen demnach am 17. oder 18. Oktober zu einem halbstündigen Treffen, beginnend um 9.15 oder 9.30 Uhr, nach Berlin kommen.
Zu den bisherigen 3 Monaten Verzögerung sollen also weitere 3 ½ Monate hinzukommen, insgesamt wäre das also eine Annahme der Unterschriften über ein halbes Jahr nach Abschluss der Aktion – das zeigt wie wenig die Ministerin tatsächlich an dem Inhalt der Erklärung interessiert ist.
„Der angebotene Rahmen von maximal einer halben Stunde macht auch deutlich, dass Frau Schulze nicht vorhat, ernsthaft mit uns über die Probleme des Atommüll-Lagers in Ahaus und der geplanten Transporte zu reden, sondern allenfalls die Listen entgegenzunehmen und etwas Small Talk zu machen. Das passt zu ihrem bisherigen Verhalten seit ihrem Amtsantritt: Auf mehrere Bitten der BI zu einem Gespräch hat sie gar nicht reagiert, die Einladung der VHS Ahaus zu einer Podiumsdiskussion hat sie aus „terminlichen Gründen“ abgelehnt, obwohl sie selbst den Termin hätte festlegen können“, so BI-Vorstandsmitglied Burkhard Helling.
„Der Gipfel ist aber die Ansetzung des Termins auf 9.15 bzw. 9.30 Uhr: Zu diesem frühen Zeitpunkt ist es nicht möglich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Ahaus (oder Bad Bentheim) nach Berlin zu kommen, die Mitglieder der BI müssten also einen Tag vorher anreisen, in Berlin übernachten und dann nach einer Kurzbegegnung von einer halben Stunde wieder zurückfahren. Das ist unzumutbar und übrigens auch aus ökologischen Gründen ein absurder Vorschlag – der ausgerechnet von einer Umweltministerin kommt“, empört sich BI-Sprecher Hartmut Liebermann.
Die BI hat daher den Vorschlag abgelehnt und Frau Schulze die Unterschriftenlisten jetzt auf dem Umweg über NRW-Umweltministerin Heinen-Esser zukommen lassen. Frau Heinen-Esser (CDU) hatte, anders als Frau Schulze, keine Probleme damit, sich auf dem Kirchentag von BI-Mitgliedern ansprechen zu lassen und die Resolutionen anzunehmen.
Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ hat der SPD Ahaus für ihre Bemühungen gedankt und zugleich bekräftigt, dass ihr weiterhin an einem Gespräch mit der Bundesumweltministerin gelegen ist, dann aber unter akzeptablen Bedingungen: Es sollte mindestens ein Stunde Zeit zur Verfügung stehen und das Treffen sollte in Münster oder einem anderen Ort des Münsterlandes stattfinden, idealerweise in Ahaus. „Frau Schulze nimmt oft genug Termine in der Region wahr, selbst zur Einweihung von Bienenkörben kommt sie nach Münster, schließlich ist hier ihr Wahlkreis. Da sollte es doch auch möglich sein, dass sie sich einmal einem so dringlichen Umweltproblem wie der Atommüll-Lagerung in Ahaus widmet“, so BI-Sprecher Felix Ruwe.
Beschlüsse der Gemeinden gegen Castor-Transporte nach Ahaus
Neben dem Kreis Borken und der Stadt Ahaus haben mittlerweile die folgenden Städte und Gemeinden Resolutionen gegen Castor-Transporte nach Ahaus beschlossen:
- Gescher
- Stadtlohn
- Borken
- Südlohn
- Heek
- Legden
- Heiden
- Raesfeld
- Velen
- Schöppingen
- Vreden
- Reken
- Metelen
- Gemeente Berkelland
- Gemeente Haaksbergen
Inhaltlich entsprechen die Resolutionen der der Stadt Gescher (Ausnahme Berkelland u. Haaksbergen).
Des Weiteren hat sich am 21.06.2019 der Euregio-Rat den Resolutionen angeschlossen.
Anhang
- Download des Beschlusses der Stadt Gescher als PDF
- Wortlaut des Euregio-Beschlusses:
Der EUREGIO stellt fest, dass die Sicherheit der Bevölkerung im EUREGIO-Gebiet höchste Priorität haben muss. Daher schließt sich der EUREGIO-Rat den politischen Resolutionen der verschiedenen Räte und Kreistage aus den Reihen seiner Mitgliedskommunen und auf deren Bitte an. Der EUREGIO-Rat lehnt daher auch die geplanten zusätzlichen Transporte von hochradioaktiven Atomabfällen in Castorbehältern nach Ahaus ab. Der EUREGIO-Rat fordert alle zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden auf, die weiteren Optionen zur Vermeidung unnötiger Transporte zu prüfen.
Quelle: Pressemeldung des EUREGIO (PDF)
Bundesumweltministerin Svenja Schulze blockt Annahme der Ahauser Erklärung erneut ab
Ahaus, den 25. Juni 2019
NRW Umweltministerin Ursula Heinen–Esser springt ein
Eigentlich sollte die Unterschriftenliste der Ahauser Erklärung mit über 11.500 Unterschriften von Bürgern und Bürgerinnen der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) übergeben werden. Trotz mehrmaliger Versuche zur Übergabe der Unterschriften, bei freier Terminwahl der Ministerin, verweigerte sie sich mehrfach. (sieh auch www.bi-ahaus.de: Offener Brief an Bundesministerin Svenja Schulze)
Mitglieder des Kirchentagsstandes „Ahauser Christen und Christinnen gegen Atomenergie“, die gleichzeitig Mitglieder der BI sind, wollten eine Podiumsdiskussion mit der Bundesumweltministerin auf dem Kirchentag nutzen, um am Rande dieser Veranstaltung mit Frau Svenja Schulze ins Gespräch zu kommen und dabei die Unterschriftenliste zu übergeben. Im Vorfeld war sie angeschrieben worden, um 5 Minuten am Ende der Veranstaltung für ein Gespräch zu reservieren. Aber Frau Schulze blockte wieder ab. Während sie auf der Veranstaltung „Von der Kohle zur Sonne“ bei ihrem Themenbereich „Brennpunkte der deutschen Energiewende“ noch dafür warb, mit Bürgerinitiativen ins Gespräch zu kommen, hatte sie nach der Veranstaltung kein Interesse daran, sich mit den Problemen des Atommüll-Zwischenlagers in Ahaus und der weiteren Einlagerung von Castoren auseinanderzusetzen. Letztendlich ließ sie sich von ihren Bodyguards abschirmen und eilte davon.
Ganz anders die Umweltministerin des Landes NRW Frau Ursula Heinen–Esser (CDU), die an der gleichen Veranstaltung teilgenommen hatte. Mitglieder der Ahauser Kirchentagsgruppe sprachen sie an, dass sie vergeblich versucht hatten mit Frau Schulze ins Gespräch zu kommen. Frau Heinen–Esser war sofort bereit, die Unterschriftenliste der Ahauser Erklärung anzunehmen und versprach, diese an Frau Schulze weiterzuleiten.
Der Kirchentag stand unter dem Motto: „Was für ein Vertrauen“.
Für die Kirchentagsgruppe aus Ahaus und damit sicherlich stellvertretend für die über 11500 Unterzeichner*innen der „Ahauser Erklärung“, ergibt sich somit ein besorgniserregendes Resümee:
Wie wenig Vertrauen gegenüber Verantwortlichen im Umgang mit der Atommüllproblematik ist angezeigt!
„Was für ein Vertrauen“ haben die Verantwortlichen für die schwierige Aufgabe der Atommüll-Lagerung und was müssen sie noch leisten, um unser Vertrauen auch nur ansatzweise zu gewinnen?
Mechtild Schröder & Felix Ruwe
BI-Ahaus
Anhang: 2 Bilder vom DEKT 2019 (Quelle: privat)
Die Bundesumweltministerin Frau Svenja Schulze verspielt Vertrauen
Übergabe der Unterschriftenliste an die Umweltministerin des Landes NRW Frau Ursula Heinen–Esser
BI-Ahaus mit Infostand und Präsentation auf dem Kirchentag in Dortmund
Ahaus, den 14. Juni 2019
Am kommenden Sontag findet die traditionelle Kundgebung der BI-Ahaus ausnahmsweise nicht statt.
Stattdessen ist die BI auf dem 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag vom Mittwoch, dem 19. Juni bis Sonntag, dem 23. Juni in Dortmund präsent.
„Was für ein Vertrauen“ ist die Losung, ein Reizwort zwischen Ämtern, Ministerien und vom Atommüll bedrohten Menschen. Sie finden den Stand in Halle 4 D 08.
An den Nachbarständen ist .ausgestrahlt, AG. Schacht Konrad und der Asse II-Koordinationskreis vertreten.
Am 24. Juni findet der letzte Stammtisch vor den Sommerferien in der Gaststätte "Am Schulzenbusch" um 20 Uhr statt. Dort gibt es dann Informationen vom Kirchentag und von der Anhörung der Bez. Reg. Münster.
Stellungnahme der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ zu dem Erörterungstermin betr. Zwischenlagerung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ in Ahaus (4./5. Juni 2019)
Die Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll in Ahaus ist bisher für 10 Jahre genehmigt und endet 2020. Beantragt ist die Verlängerung der Lagerfrist bis 2057. Darum ging es auf dem zweitägigen Erörterungstermin der Bezirksregierung Münster (Bez. Reg. MS) letzte Woche in Legden (4./5.6.). Umstritten sind vor allem die Länge der beantragten Genehmigung, die weit über die genehmigte Betriebsdauer des Transport Behälter Lagers Ahaus (TBL-A) von 40 Jahren geht, und der Bedarf für diese Transporte.
Die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde hat auf dem Erörterungstermin erkennen lassen, dass sie keine rechtliche Handhabe für eine Verkürzung der beantragten Frist sieht, sofern ein Endlager in Aussicht stehe und der Charakter des „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ als Zwischenlager damit gewährleistet bleibe. Das geplante Endlager Schacht Konrad, das vermutlich 2027 in Betrieb genommen werden soll, genüge diesen rechtlichen Ansprüchen.
Diese Auffassung ist für die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel:
- Die bisherige Genehmigung war bereits befristet, und zwar für 10 Jahre (2010 – 2020). Es handelte sich dabei auch nicht um einen „Probebetrieb“, wie auf dem Erörterungstermin fälschlicherweise behauptet wurde, sondern um eine ganz normale Betriebsgenehmigung. Von daher ist nicht einzusehen, warum die Genehmigungsbehörde jetzt nicht erneut eine befristete Genehmigung aussprechen kann, die einen Zeitraum umfasst, der wesentlich überschaubarer ist als der bis zum Jahr 2057. Selbst 2057 ist ja auch eine Befristung!
- Ob der Schacht Konrad im Jahr 2027 wirklich in Betrieb geht, ist mindestens fraglich. Ursprünglich sollte er bereits 2013 aufnahmebereit sein, in der Zwischenzeit wurde der Betriebsbeginn bereits fünfmal verschoben. Erst vor wenigen Wochen gab es einen Brand in dem alten Bergwerk, der erneut verdeutlicht hat, dass seine Nutzung für eine Endlagerung radioaktiver Abfälle erhebliche Probleme mit sich bringen dürfte. Von daher muss mindestens mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden, wenn nicht mit einer dauerhaften Aufgabe dieses Projekts. Die Standortgemeinden in Salzgitter und Umgebung wie auch wir halten Schacht Konrad für generell ungeeignet.
- Selbst wenn aber Schacht Konrad in Betrieb gehen sollte, wäre damit die Entsorgung des Zwischenlagers Ahaus nicht gewährleistet: Schacht Konrad hat ein Fassungsvermögen von 303.000 m3 und ist für dieses Volumen genehmigt. Dies ist nur ca. die Hälfte des in Deutschland angefallenen und in den nächsten Jahren noch anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Mülls. Schon heute gibt es zahlreiche Standorte kerntechnischer Anlagen in Deutschland, bei denen die Lagerung diesen Mülls nur mit der Auflage genehmigt ist, dass er 2027 ins Endlager Schacht Konrad verbracht wird. Ahaus befindet sich also in einer Konkurrenzsituation mit allen anderen Zwischenlagerstandorten – es wäre keinesfalls sichergestellt, dass der hier lagernde Müll ab 2027 weggeschafft werden könnte, schon gar nicht im vollständigen Umfang.
Die 50:50 Chance bis 2057 und ggf. noch einmal 70 Jahre für den Neubau eines weiteren Lagers sind auf keinen Fall hinnehmbar!
Ein wichtiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind das „Bedürfnis“ und die „Standortalternativen“! Die Antragstellerin, damals noch die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), hatte als Geschäftsmodell die Lagerung von möglichst viel Atommüll in Ahaus, damit lukrative Transportaufträge und Lagergebühren fällig wurden. Durch die Übernahme der Zwischenlager durch die Bundeseigene Gesellschaft zur Zwischenlagerung (BGZ) sollten eigentlich nur noch der reale Bedarf und die Vermeidung unnützer Transporte oberste Priorität haben. Unabhängig von der Frage der Neugenehmigung wurde auf dem Erörterungstermin durch die Betreiberseite bekannt gegeben, dass noch in diesem Jahr 100 Konrad V-Behälter im Rahmen der bestehenden Genehmigung nach Ahaus gebracht werden sollen: Aus den Atomkraftwerken Lingen alt und neu, Grohnde, Unterweser, Brokdorf, Biblis, Mülheim-Kärlich und Würgassen. Deren Verbringung nach Ahaus wäre zwar genehmigt, jedoch alles andere als vernünftig: Z.B. wurde im Mai 2019 im Atomkraftwerk Unterweser ein nagelneues Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll fertiggestellt. Auch andere Kraftwerke wie z.B. Würgassen, Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg haben noch erhebliche Lagerkapazitäten. Ein Transport nach Ahaus wäre also eine völlig sinnlose Verschieberei, die keinerlei Sicherheitsgewinn mit sich brächte. Die BI sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG):
§ 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Wer diese unnützen Transporte genehmigt bzw. ermöglicht, belastet damit nicht nur Ahaus und das Münsterland, sondern fördert damit einen Rechtsbruch!
Neben der Lagerdauer, der Unsicherheit eines Endlagers und dem mangelhaft vorgetragenen Bedarf für diese Transporte stellten die Einwender noch weitere erhebliche Mängel auf Seiten der Genehmigungsbehörde und deren Fachberater fest:
Das Bundesumweltministerium hat gesetzliche Leitlinien zur Verpackung von Schwach- und mittelradioaktivem Atommüll veröffentlicht, in denen die Haltbarkeit dieser Verpackungen für nur 20 Jahre als hinreichend sicher definiert ist. Die Bez. Reg. Münster darf diese Leitlinien nicht ignorieren bzw. durch eine lapidare Erklärung zur längeren Haltbarkeit des Containments umgehen.
Außerdem zeigte sich, dass der Schutz vor Einwirkungen Dritter (SEWD – Schutz) für das TBL-A nicht auf dem Stand von Wissenschaft und Technik war. Selbst der TÜV-Fachberater der Bez. Reg. Münster waren nicht über die Gefahren moderner Drohnen, wie sie in der Nachbargemeinde Almelo (NL) gefertigt werden, informiert. Erschreckend war auch die Feststellung, dass es für eine derart brisante Atomanlage wie das TBL-A kein Überflugverbot gibt. Für die BI-Ahaus ist das ein weiterer Beweis für den zu lässigen Umgang mit Atommüll in Deutschland.
Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ fordert daher:
- Keine weiteren Transporte von schwach- und mittelradioaktivem Abfall nach Ahaus! Stattdessen Lagerung an den Orten der Entstehung dieses Mülls, bis ein Endlager zur Verfügung steht!
- Keine Verlängerung der bestehenden Lagergenehmigung für völlig unüberschaubare Zeiträume! Verlängerung maximal 10 Jahre bis zum Jahr 2030!
Einladung zum Stammtisch
Ahaus, den 23. Mai 2019
Presseinformation:
Einen außerordentlichen Stammtisch führt die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ am kommenden Montag durch. Einziges Thema ist die Vorbereitung des Erörterungstermins, der im Juni in Legden stattfinden soll. Die Bürgerinitiative lädt deshalb zu ihrem Stammtisch insbesondere alle Menschen ein, die im Februar einen Einspruch gegen die geplante Verlängerung der Lagerdauer für schwach- und mittelradioaktiven Müll unterzeichnet haben.
Treffpunkt ist am Montag, den 27. Mai, um 20 Uhr in der Gaststätte „Am Schulzenbusch“, Ahaus, Hof zum Ahaus 3.
Lesenswertes
- BI lädt zu Stammtisch ein und ruft auf zu Protest gegen Castor-Transporte
- Presseinformation: Jülicher Atommüll: Droht das gigantischste CASTOR-Transportprojekt aller Zeiten?
- Einladung zum öffentlichen Stammtisch der Bürgerinitiative
- Einladung zur Bild-Aktion: Anti-Atom-Initiativen protestieren gegen grüne Castor-Pläne (Di, 5. März, Jülich)
Aktion: "Ahauser Erklärung"
Besuchen Sie die Website der "Ahauser Erklärung".
Die Unterschriftensammlung ist am 10. April abgeschlossen worden.
Die Listen sind am 24. August 2019 an die Bundesumweltministerin Schulze übergeben worden.
Bürozeiten:
MI.: 17.00 - 18.00 Uhr
Spenden:
IBAN: DE35 4015 4530 0059 5640 21
BIC: WELADE3WXXX
Sparkasse Westmünsterland
Adresse:
Bahnhofstr. 27 - 48683 Ahaus
Postfach 1165 - 48661 Ahaus
Standort in Google Maps anzeigen
Telefon: 02561 / 961791
mail@bi-ahaus.de
Impressum / Datenschutz
Links
www.facebook.com/biahaus
Die BI Ahaus auf Facebook
www.instagram.com/bi.ahaus
Die BI Ahaus auf Instagram
www.bit.ly/biahaus-wa
Der WhatsApp-Channel der BI Ahaus
https://www.ausgestrahlt.de/aktiv-werden/aktionen/atommuell-transporte-stoppen/
Atommüll-Transporte stoppen: Petition von ausgestrahlt.de gegen Atommüll-Transporte von Jülich nach Ahaus
bewegung.taz.de -
Plattform für Veränderung
Aktion "Lieferstopp für Risikoreaktoren"
Am 15. März 2018 ist die Aktion „Lieferstopp für Risikoreaktoren“ des Umweltinstituts München e. V. online gegangen und wird per Newsletter beworben. Bereits über 27.000 Personen haben an der Aktion teilgenommen.