Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“e.V.

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Ahaus, den 19. Juni 2009

 

Bundesamt, Bezirksregierung und Betreiber mauern weiter - Sonntagsspaziergang am 21. Juni 2009 um 14.00 Uhr am Rathaus.

 

Im BZA soll nach dem Willen der Antragssteller eine brisante Mischung aus radioaktiven Abfällen eingelagert werden. Bisher waren schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem laufenden Betrieb und Rückbau deutscher Kernkraftwerke in separaten Lagern einzulagern. Im „Fasslager“ Gorleben kam es dabei zu unvorhergesehenen Ereignissen. Einzelne Fässer machten „dicke Backen“, d.h. sie blähten sich auf, da organische radioaktive Abfälle nicht berechenbar bzw. chemisch stabil waren. Zur Sicherheit mussten diese Fässer angebohrt werden, damit radioaktive Gase entweichen konnten und die Explosionsgefahr aufgehoben wurde. In Ahaus soll diese brisante Mischung gemeinsam mit verschiedensten radioaktiven Abfällen in unterschiedlichsten Transport- und Lagerbehältern in einer Halle gelagert werden. Dazu kommen dann bitumisierte Flüssigabfälle aus der Wiederaufarbeitung in La Hague (Frankreich), deren Langzeitstabilität genau so unvorhersehbar ist. Auch die CSD-C Kokillen, die aus Frankreich und England zurückgenommen werden sind extrem gefährlich. In der Wiederaufarbeitungsanlage in England brannte es schon beim Zersägen der Brennelemente- Hülsen (BE-Hülsen), die wesentlicher Bestandteil der CSD-C Kokillen sind. Die CSD-C Kokillen sollen dann in 150 Behältern mit nur einem Deckel in Ahaus eingelagert werden. Der Lieferant AREVA schreibt eine Zwischenlagerzeit von 40 – 50 Jahren vor, wird das BZA dann vertragsgemäß 2027 geschlossen? Dieser Müll darf auch nicht mit schwach- und mittelradioaktivem Atommüll gemeinsam endgelagert werden. Gemeinsames Endlagern nein – gemeinsames Zwischenlagern während der stärksten Radioaktivität ja?

„Aus den unterschiedlichen Antragsverfahren ergeben sich viele Zweifel und Fragen zum Bestand und Betrieb des BZA, die wir gerne öffentlich ansprechen wollen,“ so der Sprecher der BI-Ahaus.

Die BI-Ahaus möchte daher mit allen Ratsfraktionen im August über laufende BZA-Antragsverfahren, mögliche Transporte und deren Begleiterscheinungen öffentlich diskutieren. Das BZA, das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bezirksregierung Münster halten offenbar nichts von Transparenz und Offenheit, da die Anträge seit Dez. 2006 ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung bearbeitet werden.

 

 

Felix Ruwe

 

BI-Ahaus