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Ahaus, den 11. April 2009


Pressemeldung der BI-Ahaus


BAM testet Transport- und Lagerbehälter für Atommüll aus der Wiederaufarbeitung

Die BI-Ahaus meldet, dass der Atommüll Transport- und Lagerbehälter TGC 36 derzeit beim BAM (Bundesamt für Materialforschung) realen Falltests unterzogen wird. Die Prüfungen finden in Horstwalde, ca. 50km südlich von Berlin statt. Erstmalig wird ein 1:1 Modell getestet. Der TGC 36 ist für die Rücktransporte des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung in La Hague vorgesehen. Er besteht aus Schmiedestahl, hat eine Wandstärke von ca. 20cm, einen eingeschweißten Boden und nur  einen Deckel. Voll beladen, mit 36 CSD-C Kokillen a 750kg, wiegt der TGC 36 ca. 120to. Der Inhalt wird nicht der Kategorie "schwach- und mittelradioaktiv" zugeordnet, d.h. der Atommüll muss so lange in Ahaus gelagert werden, bis es ein sicheres Endlager für hochradioaktiven, wärmeentwickelnden Atommüll in Deutschland gibt.
Die BI bemängelt die fehlende Information der Öffentlichkeit. "Das
Gerede von Offenheit und Transparenz durch Politiker, Behörden und
Betreiber ist nach wie vor nur auf Veranstaltungen gegeben. In
Wirklichkeit läuft nach wie vor alles hinter verschlossenen Türen und unter
Ausschluss der Öffentlichkeit ab“, so Felix Ruwe, Pressesprecher der BI.


Felix Ruwe

BI-Ahaus

Tel.: 02561 / 6577

oder 0171 / 793 792 6

 

 

 

Hintergrundinfo BAM - TGC 36 Falltest

 

Zur Erhöhung der öffentlichen Akzeptanz der CASTOR-Transporte und der

zahlreichen zu genehmigenden Brennelement-Standort-Zwischenlager wurde von

politischer Seite, den zuständigen Genehmigungsbehörden und von Verbänden der

Atomkraftgegner der dringende Wunsch nach unfallsimulierenden Fallversuchen mit

CASTOR-Behältern in Originalgröße geäußert. Auch die Behälterindustrie hat den

Wunsch nach Fallversuchen mit Behältern in Originalgröße bereits artikuliert. Auf

dem vorhandenen Prüfstand der BAM in Lehre-Kampstüh könnten die neuen

Behälter wegen der hohen Massen (bis zu 160 Tonnen) nicht geprüft werden.

 

http://www.fkvv.de/artikel/BAM_Howa.pdf

 

2. Großer Fallprüfstand für die Untersuchungen an Schwerbehältern

 

Zulassungspflichtige Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe, z. B. die

CASTOR-Behälter, müssen ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den schwersten

anzunehmenden Unfällen bei Transport und (Ein-)Lagerung nachweisen. Dazu

sind mechanische Prüfungen in Form des freien Falles aus 9 m Höhe auf ein

unnachgiebiges Fundament sowie aus 1 m Höhe auf einen Stahldorn, der auf

diesem Fundament montiert ist, vorgeschrieben. Das für derartige

Behältermassen als unnachgiebig zu betrachtende Fundament muss aus

Stahlbeton bestehen und mindestens die 10fache Masse der Objekte haben,

welche auf dessen Oberfläche stürzen. Ein scheinbar simpler Fall aus 9 m Höhe

auf ein derartiges, unnachgiebiges Fundament ergibt für das Objekt eine

Aufprallverzögerung, die höher ist als z. B. beim Aufprall mit einem entgegen

kommenden Zug oder einer Kollision mit „realen“ Bauwerken während eines

Bahntransports. Mit radioaktiven Stoffen wird bei diesen Prüfungen nicht

umgegangen, da die zu prüfenden Behälter nur mit inaktiver Beladung getestet

werden.

Für Forschungsarbeiten zur quantitativen Bestätigung derartiger Relationen

zwischen dem Aufprall auf das unnachgiebige Prüffundament und auf „weichere“

reale Untergründe ist ein Fallturm erforderlich, der auch deutlich höhere

Hubhöhen als 9 m ermöglicht. Fallversuche aus einer Höhe von 20 m bis 25 m

(z. B. auf nachgebildete Straßenfundamente) sind erforderlich, um den

hypothetischen Absturz von Brennelement-Transportbehältern von

Kernkraftwerkshubgerüsten oder in anderen Handhabungssituationen zu

untersuchen. Deshalb wird der in Horstwalde neu zu errichtende Fallturm auch

eine Höhe von 35 m haben.