Ahaus, den 24.06.2022

 

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnisgrünen für das Land NRW enthält auch einen Abschnitt zum Thema „Atomenergie“. Für den Standort des Atommüll-Lagers in Ahaus sind dabei folgende Passagen von Bedeutung:

„Wir setzen uns für eine Minimierung von Atomtransporten ein. Das gilt auch für Transporte aus anderen Bundesländern. Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben.“ (Zeile 788 – 790)
„Wir stehen vorbehaltlos zu dem gesetzlich verankerten Prozess einer ergebnisoffenen Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Stoffe. Angesichts erwartbarer Verzögerungen bei der Inbetriebnahme eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass ein Konzept für die längerfristige Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle entwickelt wird.“ (Zeile 802 – 805)

Die Bürgerinitiative begrüßt es vor allem, dass die Koalition den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich „vorantreiben“ will. Dazu hat die Landesregierung auch die nötigen Kompetenzen, da sie als Gesellschafterin des Forschungszentrums Jülich (FZJ) und als Finanzgeber der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) unmittelbar in die dortigen Entscheidungsprozesse involviert ist. Die bisherigen Landesregierungen haben die jahrelange Verzögerungstaktik aus Jülich leider widerspruchslos hingenommen. FZJ und JEN wollten bisher den in Jülich erzeugten Atommüll möglichst rasch loswerden (Transport nach Ahaus oder gar in die USA).

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ begrüßt es ebenfalls, dass sich die neue Landesregierung für eine Minimierung von Atomtransporten auch aus anderen Bundesländern einsetzen will. Wie ernst diese Absichtserklärung gemeint ist, wird sich insbesondere im Zusammenhang mit den geplanten Transporten von Brennelementen aus dem illegalen Forschungsreaktor FRM II aus Garching nach Ahaus zeigen.

Dass die Landesregierung sich für die Entwicklung eines Konzeptes für langfristige Zwischenlagerung stark machen will, sehen wir ebenfalls positiv: Denn es kann nicht sein, dass nach Ablauf der 40jährigen Lagergenehmigung für Zwischenlager, die in Ahaus im Jahr 2036 endet, einfach eine Verlängerung für weitere Jahrzehnte erfolgt. Für die vermutlich bis ins nächste Jahrhundert notwendige Langzeit-Lagerung bedarf es in der Tat neuer Konzepte; dazu müssen aber auch reale Untersuchungen über das Langzeitverhalten von Brennelementen und CASTOR-Behältern kommen.

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ sieht der Umsetzung der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen gespannt entgegen. Für Gespräche mit der neuen Landesregierung steht sie gerne zur Verfügung.

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