Nachtrag 12. März 2020:
Der in dieser Meldung für Samstag (14. März) angekündigte Informationsstand der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ am Oldenkottplatz fällt wegen der aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus aus.

Die Kundgebung am Sonntag, dem 15. März um 14:00 Uhr am Mahner wird jedoch wie geplant stattfinden.

Wegen des stark eingeschränkten öffentlichen Lebens sagt die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ e.V. auch die geplante Kundgebung am Sonntag, dem 15. März 2020 um 14:00 Uhr ab.

 

Ursprüngliche Meldung:

Ahaus, den 10.03.2020

Pressemitteilung

Vor einem Jahr (am 9.3.19) haben mehr als 1.500 Menschen in Ahaus gegen die schleichende Umwandlung des Ahauser Atommüll-Zwischenlagers in ein Endloslager demonstriert. Über 11.500 Menschen haben damals die „Ahauser Erklärung“ mit demselben Ziel unterschrieben. Eine wichtige Forderung dabei war auch der Verzicht auf geplante Castor-Transporte aus Garching.

Konsequenzen hatte dies nicht, im Gegenteil: Die Technische Universität München will die ausgedienten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor in Garching (FRM II) weiterhin schnellstmöglich nach Ahaus schicken. Noch in diesem Jahr soll der erste Transport rollen. Die Bürgerinitiative hält das für inakzeptabel und erinnert daran:

  • der FRM II arbeitet mit hochangereichertem und damit waffenfähigen Uran. Selbst die ausgedienten Brennelemente haben noch einen Anreicherungsgrad von ca. 88%. Die Betreiber erhielten in der Betriebsgenehmigung von 2003 die Auflage, den Reaktor spätestens bis Ende 2010 auf niedrig angereicherten Brennstoff umzurüsten. Dies ist nicht geschehen. Darauf wurde die Frist noch einmal bis Ende 2018 verlängert – wieder ohne dass die Betreiber etwas unternommen hätten!
  • Der Betrieb des FRM II ist damit spätestens seit Ende 2018 illegal1. Die bayerischen Aufsichtsbehörden haben ihn dennoch bis heute stillschweigend geduldet. Und die Bundesregierung fördert dieses rechtswidrige Vorgehen noch finanziell (Forschungsministerin Karliczek).
  • Das Atommüll-Lager Ahaus ist von Anfang an konzipiert und genehmigt für Atommüll aus Anlagen, die mit niedrig angereichertem Material für die zivile Nutzung arbeiten (3 – 5% Anreicherungsgrad). Von hochangereichertem Material war niemals die Rede.
  • Mit der Einlagerung hochangereicherten Atommülls würde Ahaus zu einem interessanten Ziel für Terroranschläge aller Art. Dafür ist das Lager sicherungstechnisch nicht ausgelegt2.

Nach Auffassung der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ wird es nun Zeit, dass die Menschen in Ahaus und Umgebung deutlich machen: Sollten sich die zuständigen Behörden über die offenkundigen rechtlichen und sachlichen Vorbehalte hinwegsetzen und die Transporte aus Garching nach Ahaus genehmigen, müssen sie mit gewaltfreiem zivilen Widerstand rechnen!

Die Bürgerinitiative wird am kommenden Samstag, dem 14. März, von 10 bis 13 Uhr mit einem Info-Stand in der Ahauser Fußgängerzone stehen. Dort besteht die Gelegenheit zu Gesprächen über dieses Thema.

 


 

1 sieh Gutachten von Dr. Cornelia Ziehm: Rechtliche Konsequenzen der Nichteinhaltung der Maßgabe der 3. Teilgenehmigung des FRM II zur Umrüstung auf Brennstoff mit abgesenktem Uran-235-Anreicherungsgrad, Berlin 2019

2 sieh Gutachterliche Stellungnahme zum Forschungsreaktor FRM II, erstellt vom Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien, erstellt im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums (NBG), Dezember 2017

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