Ahaus, den 13. Juni 2016

Pressemeldung

Sonntagsdemo der BI-Ahaus!

Am kommenden Sonntag, dem 19. Juni 2016 um 14:00 Uhr am Brennelemente Zwischenlager Ahaus (BZA), beklagen wir die Folgen der unsinnigen Atommüllverschiebung aus dem Jahr 2005! Damals wurden in drei LKW-Transporten jeweils sechs CASTOR MTR-2 Behälter quer durch Deutschland von Dresden-Rossendorf nach Ahaus transportiert. Als Begründung für diese Transporte wurde aufgeführt, dass das Forschungszentrum atommüllfrei werden sollte.

2010 bemerkte der Freistaat Sachsen, dass die Kosten der „Zwischenlagerung“ in Ahaus zu hoch und nutzlos seien und man beantragte daher den Transport der 18 CASTOR-Behälter nach Mayak in Russland. Schweren Herzens initiierte die BI-Ahaus eine Kampagne zum Verbleib der Brennelemente in Ahaus, da die Gegend um Mayak als die verstrahlteste Region der Welt galt und die Menschen dort schon extrem radioaktiv belastet waren. Die BI-Ahaus erreichte, dass der beabsichtigte Export nach Russland nicht genehmigt wurde.

Aktuell befasste sich die sogenannte „Endlagerkommission“ mit einem generellen Exportverbot von Atommüll. An diesem Punkt setzte der zuständige Vertreter des Freistaates Sachsen Min Dr. Helmuth Markov mit einer erbärmlichen Forderung nach einer Exportgenehmigung bzw. finanzieller Entschädigung für Sachsen an. Er forderte tatsächlich die Übernahme der Lagerkosten durch den Bund, da Sachsen einen Vertrag mit Russland bezüglich der Rücklieferung nach Mayak hatte. Wohlgemerkt, Sachsen hatte einen Vertrag mit Russland, aber keine Exportgenehmigung!

Das hinderte aber die Kommission nicht an der Forderung laut Wortprotokoll:
„Das Land Sachsen weist auf die besondere Situation der stillgelegten Forschungsreaktoren des Forschungszentrums Rossendorf hin, deren bestrahlte Brennelemente nicht wie vorgesehen nach Russland exportiert werden konnten. Sie werden deshalb im Transportbehälterlager Ahaus zwischengelagert. Der Bund wird gebeten, dieser Belastung in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.“

„Diese Satz spricht schon für sich. Wir meinen, dass der Bund vorrangig die Belastung der Menschen in Ahaus ernst nehmen sollte und endlich mit der endlagergerechten Aufarbeitung des extrem gefährlichen Atommülls beginnen sollte. Wir wollen nicht, dass der Atommüll von X nach Y verschoben wird, dass Entschädigungen für faule Verträge gezahlt werden, dass Probleme nur auf folgende Generationen oder andere Länder übertragen werden. Wir fordern ehrliche Problemlösungen die uns unverzüglich weiterbringen“, so Felix Ruwe, der Sprecher der BI-Ahaus.

Felix Ruwe

BI-Ahaus Tel.: 02561 / 6577

Weitere Infos unter:
http://www.bi-ahaus.de

 


 

Auszüge aus den Wortprotokollen der AG 2 und der Kommission

Kommission
Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
gemäß § 3 Standortauswahlgesetz

Wortprotokoll der 9. Sitzung Arbeitsgruppe 2 „Evaluierung“

Berlin, den 7. September 2015, 9:30 Uhr
10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Str. 1
Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300

Seite 8. Es gibt des Weiteren abgebrannte Brennelemente bereits in Ahaus, und zwar geht es da um Brennstäbe des Forschungsreaktors in Rossendorf, für die ursprünglich einmal eine Verbringung nach Russland vorgesehen war, die wegen Bedenken hinsichtlich der Schadlosigkeit der Wiederaufarbeitung in Russland nicht genehmigt worden ist. Es gibt im Moment keine konkreten Exportabsichten für diese Brennelemente. Der Freistaat Sachsen möchte aber die Option aufrechterhalten, diese Brennelemente noch nach Russland zu exportieren.

Seite 19. Aus meiner Sicht erstreckt sich der Vorbehalt auch nicht auf die Situation betreffend Rossendorf und EWN; Stichwort: Vielleicht exportieren wir das Ganze doch noch einmal nach Russland. Das ist nicht Aufgabe und Zweck der Tätigkeit dieser Kommission und dieser Arbeitsgruppe, hier ein Signal in eine solche Richtung weiterhin ermöglichen zu wollen.

Kommission
Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
gemäß § 3 Standortauswahlgesetz

Wortprotokoll der 24. Sitzung

Berlin, den 4. April 2016, 11:00 Uhr
10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Str. 1
Paul-Löbe-Haus, Raum 4.900

Seite 34. Min Dr. Helmuth Markov: Danke schön. Wenn ich es richtig verstanden habe: Sachsen hatte noch aus DDR-Zeiten einen gültigen Vertrag zur Rücknahme der - ich sage mal verstrahlten was auch immer. Dann hat das Bundesumweltministerium später entschieden - da kann ich Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen -: Nein, der Vertrag, der gültig ist, wird aber nicht mehr umgesetzt, indem wir nicht mehr exportieren, weil wir es Mayak nicht zumuten wollen, weiterhin so verstrahlt zu sein, weil die Bedingungen da eben nicht sind. Ich glaube aber, das kann man miteinander koppeln. Ich wäre auch gegen die Ausnahmegenehmigung von Sachsen in einem Punkt 3. Das würde alles wieder öffnen, aber ich finde, man sollte Folgendes berücksichtigen: Sachsen hatte einen Vertrag, und der hätte Sachsen nichts gekostet. Die Einlagerung jetzt nach der Entscheidung des Bundesumweltamtes kostet Sachsen Geld. Dann finde ich das durchaus relevant, darüber nachzudenken, dass man in diesem Ausnahmefall eine Regelung trifft, dass die finanziellen Kosten, die Sachsen dadurch entstehen, dass sie den Vertrag zum Export damit nicht erfüllen können, erstattet werden. Ich denke, das könnte man irgendwo als Fußnote durchaus verankern. Der Bund hat die Entscheidung so gefällt, also muss der Bund dafür auch die finanzielle Verantwortung übernehmen. Das kann man nicht einem Land anlasten. Das wäre ein Vorschlag, wo ich Sie bitte, wirklich ernsthaft darüber nachzudenken. Damit ist allen Seiten gedient. Es wird nicht exportiert, die prinzipielle Lösung wird nicht infrage gestellt, aber die finanziellen Belastungen von Sachsen werden dem Bund zugeordnet, weil er die Entscheidung auch so gefällt hat.

Seite 76.
Der Vorschlag ist, an diesen Absatz folgenden Satz anzufügen, um die Non-Proliferationsaspekte verständlicher zu machen: „Sollte also zum Beispiel in einem bestimmten Fall ein ausländischer Staat seine Lieferung von Kernbrennstoffen für einen Forschungsreaktor in Deutschland unter Non-Proliferationsgesichtspunkten aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen davon abhängig machen, dass die bestrahlten Brennelemente später an den Lieferstaat zurückzugeben sind, so wäre dies unbeschadet eines generellen Exportverbots im Interesse der Sicherstellung der Forschung in Deutschland zu ermöglichen.“ Dann ist angeregt worden, eine Fußnote zu überlegen, die deutlicher macht, worum es aus der spezifischen Sicht des Landes Sachsen mit Blick auf den Forschungsreaktor Rossendorf und der in Ahaus gelagerten bestrahlten Brennelemente geht. Den Vorschlag für die Fußnote finden Sie unten auf der Seite. Er lautet: „Das Land Sachsen weist auf die besondere Situation der stillgelegten Forschungsreaktoren des Forschungszentrums Rossendorf hin, deren bestrahlte Brennelemente nicht wie vorgesehen nach Russland exportiert werden konnten. Sie werden deshalb im Transportbehälterlager Ahaus zwischengelagert. Der Bund wird gebeten, dieser Belastung in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.“ Das ist der Vorschlag, auf den wir uns verständigt haben.

top