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Pressemitteilung

Ahaus, den 21. September 2018

Über 1250 Menschen haben in den ersten Tagen bei der der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ die Ahauser Erklärung online unterzeichnet!
Da es ein großes Interesse an Informationen und Gesprächen gibt, lädt die BI zum offenen Stammtisch am Montag, dem 24. September 2018 um 20:00 Uhr in die Gaststätte „Ahauser Eck“ an der Wessumer Straße 12 in Ahaus ein!

Heiner Möllers, der BI-Vorsitzende freut sich auf viele Teilnehmer.

Felix Ruwe
BI-Ahaus
02561 6577

Pressemitteilung

Ahaus, den 20. September 2018

Über 1000 Menschen haben in den ersten Tagen bei der der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ die Ahauser Erklärung online unterzeichnet!
Die BI-Ahaus hat dazu eine Seite unter www.ahauser-erklaerung.de eröffnet, auf der auch jede/r den Stand der Dinge überprüfen kann.

„Das ist eine erfreuliche Entwicklung, mit der wir gerne weiter arbeiten. Besonders erfreulich wäre es, wenn die Unterzeichner noch weitere Unterzeichner werben und damit eine Lawine auslösen. Nur damit können wir die Verantwortlichen beeindrucken und somit die sinnlosen Atommüllverschiebungen nach Ahaus verhindern,“ so Felix Ruwe, der Sprecher der BI.
Da die Aktion zeitlich noch nicht begrenzt ist, können noch viele tausend Menschen teilnehmen, Informationen sammeln und den Druck auf die Politiker in NRW und Bayern erhöhen.

Felix Ruwe
BI-Ahaus
02561 6577

Pressemitteilung

Ahaus, den 13. September 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang senden wir Ihnen zur Kenntnis und Verwendung die "Ahauser Erklärung" zu. Mit dieser Erklärung startet die Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" eine neue Kampagne gegen drohende Atommüll-Transporte und die schleichende Umwandlung des Ahauser Atommüll-Zwischenlagers in ein Dauerlager. Hintergrundinformationen zu den Forderungen der "Ahauser Erklärung" finden Sie in dem ebenfalls beigefügten Papier "Die Ahauser Misere".

Die Kampagne startet am kommenden Sonntag, dem 16. September, mit einer Kundgebung um 14:00 Uhr im Zentrum der Stadt Ahaus (vor dem "Mahner" am Markt). Ab dann sollen Unterschriften unter die Erklärung gesammelt werden. Nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Firmen, Vereine, Verbände und Parteien sollen für eine Unterstützung gewonnen werden. Unterschriften unter die "Ahauser Erklärung" können ab Sonntag auch online erfolgen: Dann wird die Internetseite www.ahauser-erklaerung.de freigeschaltet.

Die gesammelten Unterschriften sollen an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Frau Svenja Schulze, sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Anja Karliczek, überreicht werden. Beide Ministerien tragen für die demnächst nach Ahaus geplanten Atommüll-Transporte aus Jülich und Garching die Verantwortung. Die Unterschriften-Kampagne soll der Auftakt für den breit gestreuten Widerstand gegen diese Transporte sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Liebermann & Felix Ruwe BI-Ahaus

(HL) 0163-6008383 oder (FR) 02561 / 6577

 

Anhänge: "Ahauser Erklärung" (PDF) | "Ahauser Misere" (PDF)

 


 

 Ahauser Erklärung

In Ahaus existiert seit 1990 ein Atommüll-Lager. Es ist genehmigt als Zwischenlager, in dem radioaktive Abfälle befristet gelagert werden dürfen: Schwach- und mittelaktive Abfälle bis 2020, hochradioaktiver Müll bis 2036. Nun aber zeigt sich, dass Versprechungen der Politik nicht eingehalten werden sollen: Der hochaktive Müll soll noch Jahrzehnte hier verbleiben, der schwachaktive Müll sogar völlig ohne zeitliche Begrenzung. Ahaus würde damit faktisch zu einem Endlager. Darüber hinaus sollen ab 2019 erneut große Mengen hochradioaktiven Mülls nach Ahaus gebracht werden: Hochangereichertes waffenfähiges Material aus Garching bei München und 152 Castor-Transporte mit Brennelementen aus Jülich!

Ausführliche Hintergrundinformationen dazu finden Sie in unserer
unten stehenden Erläuterung "Die Ahauser Misere".

Wir sagen: Es reicht!

Wir wollen nicht, dass die Ahauser Bevölkerung auf unübersehbare Zeit weiteren Risiken ausgesetzt wird, die auf verantwortungsloses Verhalten von Wissenschaftlern und Politikern zurückgehen. Wir fordern:

  • Keine Verbringung der Brennelementbehälter mit unkalkulierbarem Inhalt aus Jülich nach Ahaus! Stattdessen Bau einer erdbebensicheren Lagerhalle in Jülich und Entwicklung von Konzepten zur endlagergerechten Verpackung dieser Brennelemente in Jülich!
  • Keine Verbringung von atomwaffenfähigem Material aus Garching nach Ahaus! Stattdessen Lagerung und Entwicklung von Konzepten zur Abreicherung und endlagergerechten Verpackung in Garching!
  • Keine Entfristung der Genehmigungsdauer für die Lagerung von schwach- und mittelaktivem Abfall in Ahaus!
  • Keine weiteren Atommüll-Transporte mehr nach Ahaus, bei denen nicht gewährleistet ist, dass der eingelagerte Atommüll spätestens 2036 wieder abtransportiert werden kann!
  • Schließung des Ahauser Brennelemente-Lagers spätestens im Jahr 2036! Sofortiger Beginn der Entwicklung von Konzepten für eine Langzeit-Zwischenlagerung von Atommüll nach 2036!

Die „Ahauser Erklärung“ mit den gesammelten Unterschriften wird nach Abschluss der Aktion an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Frau Svenja Schulze und an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Anja Karliczek übergeben.

Helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift und unterzeichnen Sie die "Ahauser Erklärung" jetzt online auf https://www.ahauser-erklaerung.de!

 

 


 

Die Ahauser Misere
(Hintergrundinformationen zur Ahauser Erklärung)

Bisher im TBL-A lagernde Brennelemente:

  • 305 CASTOR THTR/AVR-Behälter mit ca. 600.000 Kugel-Brennelementen aus Hamm-Uentrop
  • 3 CASTOR V 52 und 3 CASTOR V 19 mit Brennelementen (BE) aus den Leistungsreaktoren Gundremmingen und Neckarwestheim
  • 18 CASTOR MTR-2 aus dem Forschungsreaktor Dresden/Rossendorf, beladen mit alten sowjetischen Brennelementen

In Ahaus existiert seit 1990 ein Atommüll-Lager („Transportbehälterlager Ahaus“, TBL-A). Dort lagert in der östlichen Hälfte des Gebäudes hochradioaktiver Müll in Form von bestrahlten Brennelementen aus verschiedenen Atomreaktortypen (siehe Kasten), in der westlichen Hälfte schwach- bis mittelradioaktiver Müll unterschiedlicher Herkunft (SM-Abfall).

Das TBL-A ist konzipiert als sogenanntes „Zwischenlager“, in dem radioaktive Abfälle befristet aufbewahrt werden sollen. Das Lager wie auch die einzelnen CASTOR-Behälter für den hochradioaktiven Müll sind für einen Zeitraum von maximal 40 Jahren genehmigt. Diese Frist endet im Jahr 2036. Die Genehmigung für die Lagerung von schwach- und mittelaktivem Müll endet bereits im Jahr 2020.

Mit der Aufnahme dieses Mülls wurden der Ahauser Bevölkerung erhebliche Risiken auferlegt. Trotz Widerstands aus der Bevölkerung von Anfang an haben die politischen Gremien der Stadt diese Belastung in der Vergangenheit mehrheitlich akzeptiert, weil sie diese als einen Solidarbetrag zur gesellschaftlichen Aufgabe der atomaren Entsorgung verstanden haben und ihnen darüber hinaus die zeitliche Begrenzung der „Zwischenlagerung“ von den politische Verantwortlichen in Bund und Land NRW versprochen worden war.

Nun aber wird immer deutlicher, dass diese Versprechungen nicht eingehalten werden können:

  • Der schwach- und mittelradioaktive Müll sollte ab 2019 im Schacht Konrad in Niedersachsen endgelagert werden. Die Inbetriebnahme dieses Lagers, ursprünglich sogar schon für 2014 geplant, musste immer wieder verschoben werden. Aktuell ist sie für 2027 geplant, aber ob der Schacht Konrad dann oder überhaupt jemals in Betrieb geht, ist zumindest sehr fraglich. Deshalb haben die Betreiber des TBL-A im letzten Jahr den Antrag gestellt, die Lagerungsgenehmigung für den SM-Abfall komplett zu entfristen - was faktisch auf die Umwandlung des TBL-A in ein Atommüll-Endlager hinausläuft!
  • Es ist offenkundig, dass bis zum Jahr 2036 auch kein Endlager für hochradioaktiven Müll zur Verfügung stehen wird. Die optimistischsten Schätzungen erwarten eine Inbetriebnahme nach 2050, aber selbst dann würde es Jahrzehnte dauern, bis der gesamte angefallene Müll dort eingelagert werden könnte. Bei einigen Politikern und den zuständigen Behörden (Bundesamt für Entsorgung, BfE) wird deshalb davon ausgegangen, dass die Nutzung der bestehenden Zwischenläger einfach um mehrere Jahrzehnte verlängert werden kann.

Sicherheitskonzepte der Zwischenlager in Deutschland:

Basis für das Sicherheitskonzept der oberirdischen Trockenlagerung in Deutschland ist die Sicherheit der Transport- und Lagerbehälter. Sie sollen einen ausreichenden Schutz vor Störfällen und gegen alle Einwirkungen von außen gewährleisten.

Bei den norddeutschen Standort-Zwischenlagern nach dem STEAG-Konzept soll durch Seitenwände von 1,20 m und eine Deckenstärke von 1,30 m auch das Lagergebäude eine gewisse Schutzwirkung entfalten.

Die Lagerhallen der süddeutschen Zwischenlager nach dem WTI-Konzept (WTI = Wissenschaftlich-technische Ingenieurberatung) sollen dagegen lediglich einen Zugriff von außen erschweren. Eine weitere Barriere-Wirkung, z.B. einen Schutz gegen einen Flugzeugabsturz bieten sie nicht. Die Wände der Zwischenlager nach WTI-Konzept sind ca. 85 cm dick, die Decken ca. 55 cm.

Die Wände der zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben haben sogar nur eine Stärke von 50 cm im unteren und 20 cm im oberen Bereich, ihre Decken betragen 20 cm!!!

Zum Vergleich: Im niederländischen Zwischenlagerkonzept sind Wandstärken von 1,70 m umgesetzt.

Dies ist aber generell nicht akzeptabel, und für Ahaus schon gar nicht:

  • „Die 40 Jahre waren eine Empfehlung der Politik, um den Standortgemeinden zu signalisieren, dass es sich um zeitlich begrenzte Zwischenlager und nicht um verkappte Endlager handelt. Die RSK (Reaktor-Sicherheits-Kommission) hat diese 40 Jahre aufgegriffen und wissenschaftlich bewertet. Kein Mitglied dieser Kommission hat damals für 60 Jahre unterschrieben! Wir haben keinerlei Erkenntnis, in welchem Zustand die Behälter in 30 Jahren sind.“ (Michael Sailer, RSK-Mitglied von 1990 – 2014 und deren Leiter von 2002 - 2006, am 2.6.2018 bei einer Tagung in der Ev. Akademie Loccum)
  • Für längere Lagerzeiten weit über die genehmigten 40 Jahre hinaus müssen also neue Konzepte entwickelt werden. Mindestens aber müssen die Castor-Behälter geöffnet, ihr Inhalt kontrolliert und ggf. umgepackt werden. Dazu aber ist eine „Heiße Zelle“ nötig, und deren Errichtung und Betrieb ist in Ahaus vertraglich ausgeschlossen.
  • Darüber hinaus sind die zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben im Vergleich zu den Zwischenlagern an den AKW-Standorten die ältesten und unsichersten (siehe Konzepterläuterungen in Kasten). Sie wären schon nach heutigem Stand nicht mehr genehmigungsfähig, geschweige denn nach 2036.
  • Daran ändern auch die aktuellen „Härtungsmaßnahmen“ nichts: Der Bau einer 10m hohen Mauer kann den gezielten Absturz eines Flugkörpers nicht verhindern, zumal die dünnsten Stellen der Lagerhalle im oberen Wandbereich und in der Decke zu finden sind (nur 20cm!).

Abgesehen von dieser grundsätzlichen Problematik drohen nun auch kurzfristig zusätzliche Belastungen für Ahaus:

  • Aus Jülich sollen die gebrauchten Brennelemente des stillgelegten Versuchsreaktors AVR nach Ahaus gebracht werden. Die Stadt Ahaus und ein Bürger der Stadt haben dagegen Klage eingereicht, und das aus gutem Grund: Während des Betriebs des AVR haben zahlreiche gravierende Störfälle stattgefunden, die teilweise vertuscht worden sind. Der Zustand der Kugel-Brennelemente in den Castor-Behältern ist nicht ordnungsgemäß dokumentiert, so dass niemand genau weiß, was sich in den Behältern befindet. Behälter und Brennelemente sind so nicht endlagerfähig. Da in Ahaus keine Bearbeitung möglich ist, wären weitere Transporte zu einer anderen Einrichtung und von dort zu einem Endlager nötig. Sinnvoll und verantwortbar wäre daher, dass die Behälter in Jülich bleiben und sich die Wissenschaftler dort um ein Verfahren für eine entsprechende Konditionierung, das bis heute nicht existiert, bemühen. Aber das FZJ weigert sich, eine erdbebensichere Lagerhalle am Ort zu errichten und will stattdessen den von seinen Wissenschaftlern produzierten Müll einfach loswerden, weil die Lagerung von Atommüll vor Ort ihr Image als Wissenschaftsstandort gefährde. Wissenschaft, die für die Folgen ihres Tuns nicht geradestehen will, ist nicht verantwortbar!
  • Aus Garching bei München sollen die ausgedienten BE des Forschungsreaktor FRM II nach Ahaus gebracht werden, und das ist noch weniger akzeptabel: Entgegen internationaler Vereinbarungen, die schon seit Ende der 70er Jahre existieren, wurde der FRM II bis heute mit hochangereichertem und damit waffenfähigen Uran betrieben. Auch die ausgedienten BE sind mit 87% noch hochangereichert (zum Vergleich: herkömmliche BE im Zwischenlager haben noch einen Anreicherungsgrad von 1 – 2%!). Der Inhalt eines Castor-Behälters mit diesen BE reicht aus, um fünf Atombomben vom Typ Hiroshima zu produzieren. Ahaus würde damit zu einem hochinteressanten Ziel für Terroristen unterschiedlichster Herkunft. Das Lager in Ahaus ist aber konzipiert für nuklearen Müll aus zivilen Atomanlagen. „Der physische Schutz von Zwischenlagern entspricht, nach aktuellem Kenntnisstand, dem Standard für die Lagerung von radioaktivem Abfall und nicht demjenigen für die Lagerung von Waffenmaterial“ (Gutachten des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR), erstellt im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums, Dezember 2017).

Die Ahauser Misere
(Hintergrundinformationen zur Ahauser Erklärung)

In Ahaus existiert seit 1990 ein Atommüll-Lager („Transportbehälterlager Ahaus“, TBL-A). Dort lagert in der östlichen Hälfte des Gebäudes hochradioaktiver Müll in Form von bestrahlten Brennelementen aus verschiedenen Atomreaktortypen (siehe Kasten), in der westlichen Hälfte schwach- bis mittelradioaktiver Müll unterschiedlicher Herkunft (SM-Abfall).

Das TBL-A ist konzipiert als sogenanntes „Zwischenlager“, in dem radioaktive Abfälle befristet aufbewahrt werden sollen. Das Lager wie auch die einzelnen CASTOR-Behälter für den hochradioaktiven Müll sind für einen Zeitraum von maximal 40 Jahren genehmigt. Diese Frist endet im Jahr 2036. Die Genehmigung für die Lagerung von schwach- und mittelaktivem Müll endet bereits im Jahr 2020.

Bisher im TBL-A lagernde Brennelemente:

  • 305 CASTOR THTR/AVR-Behälter mit ca. 600.000 Kugel-Brennelementen aus Hamm-Uentrop
  • 3 CASTOR V 52 und 3 CASTOR V 19 mit Brennelementen (BE) aus den Leistungsreaktoren Gundremmingen und Neckarwestheim
  • 18 CASTOR MTR-2 aus dem Forschungsreaktor Dresden/Rossendorf, beladen mit alten sowjetischen Brennelementen

Mit der Aufnahme dieses Mülls wurden der Ahauser Bevölkerung erhebliche Risiken auferlegt. Trotz Widerstands aus der Bevölkerung von Anfang an haben die politischen Gremien der Stadt diese Belastung in der Vergangenheit mehrheitlich akzeptiert, weil sie diese als einen Solidarbetrag zur gesellschaftlichen Aufgabe der atomaren Entsorgung verstanden haben und ihnen darüber hinaus die zeitliche Begrenzung der „Zwischenlagerung“ von den politische Verantwortlichen in Bund und Land NRW versprochen worden war.

Nun aber wird immer deutlicher, dass diese Versprechungen nicht eingehalten werden können:

  • Der schwach- und mittelradioaktive Müll sollte ab 2019 im Schacht Konrad in Niedersachsen endgelagert werden. Die Inbetriebnahme dieses Lagers, ursprünglich sogar schon für 2014 geplant, musste immer wieder verschoben werden. Aktuell ist sie für 2027 geplant, aber ob der Schacht Konrad dann oder überhaupt jemals in Betrieb geht, ist zumindest sehr fraglich. Deshalb haben die Betreiber des TBL-A im letzten Jahr den Antrag gestellt, die Lagerungsgenehmigung für den SM-Abfall komplett zu entfristen - was faktisch auf die Umwandlung des TBL-A in ein Atommüll-Endlager hinausläuft!
  • Es ist offenkundig, dass bis zum Jahr 2036 auch kein Endlager für hochradioaktiven Müll zur Verfügung stehen wird. Die optimistischsten Schätzungen erwarten eine Inbetriebnahme nach 2050, aber selbst dann würde es Jahrzehnte dauern, bis der gesamte angefallene Müll dort eingelagert werden könnte. Bei einigen Politikern und den zuständigen Behörden (Bundesamt für Entsorgung, BfE) wird deshalb davon ausgegangen, dass die Nutzung der bestehenden Zwischenläger einfach um mehrere Jahrzehnte verlängert werden kann.

Dies ist aber generell nicht akzeptabel, und für Ahaus schon gar nicht:

  • „Die 40 Jahre waren eine Empfehlung der Politik, um den Standortgemeinden zu signalisieren, dass es sich um zeitlich begrenzte Zwischenlager und nicht um verkappte Endlager handelt. Die RSK (Reaktor-Sicherheits-Kommission) hat diese 40 Jahre aufgegriffen und wissenschaftlich bewertet. Kein Mitglied dieser Kommission hat damals für 60 Jahre unterschrieben! Wir haben keinerlei Erkenntnis, in welchem Zustand die Behälter in 30 Jahren sind.“ (Michael Sailer, RSK-Mitglied von 1990 – 2014 und deren Leiter von 2002 - 2006, am 2.6.2018 bei einer Tagung in der Ev. Akademie Loccum)
  • Für längere Lagerzeiten weit über die genehmigten 40 Jahre hinaus müssen also neue Konzepte entwickelt werden. Mindestens aber müssen die Castor-Behälter geöffnet, ihr Inhalt kontrolliert und ggf. umgepackt werden. Dazu aber ist eine „Heiße Zelle“ nötig, und deren Errichtung und Betrieb ist in Ahaus vertraglich ausgeschlossen.
  • Darüber hinaus sind die zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben im Vergleich zu den Zwischenlagern an den AKW-Standorten die ältesten und unsichersten (siehe Konzepterläuterungen in Kasten). Sie wären schon nach heutigem Stand nicht mehr genehmigungsfähig, geschweige denn nach 2036.
  • Daran ändern auch die aktuellen „Härtungsmaßnahmen“ nichts: Der Bau einer 10m hohen Mauer kann den gezielten Absturz eines Flugkörpers nicht verhindern, zumal die dünnsten Stellen der Lagerhalle im oberen Wandbereich und in der Decke zu finden sind (nur 20cm!).

Sicherheitskonzepte der Zwischenlager in Deutschland:

Basis für das Sicherheitskonzept der oberirdischen Trockenlagerung in Deutschland ist die Sicherheit der Transport- und Lagerbehälter. Sie sollen einen ausreichenden Schutz vor Störfällen und gegen alle Einwirkungen von außen gewährleisten.

Bei den norddeutschen Standort-Zwischenlagern nach dem STEAG-Konzept soll durch Seitenwände von 1,20 m und eine Deckenstärke von 1,30 m auch das Lagergebäude eine gewisse Schutzwirkung entfalten.

Die Lagerhallen der süddeutschen Zwischenlager nach dem WTI-Konzept (WTI = Wissenschaftlich-technische Ingenieurberatung) sollen dagegen lediglich einen Zugriff von außen erschweren. Eine weitere Barriere-Wirkung, z.B. einen Schutz gegen einen Flugzeugabsturz bieten sie nicht. Die Wände der Zwischenlager nach WTI-Konzept sind ca. 85 cm dick, die Decken ca. 55 cm.

Die Wände der zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben haben sogar nur eine Stärke von 50 cm im unteren und 20 cm im oberen Bereich, ihre Decken betragen 20 cm!!!

Zum Vergleich: Im niederländischen Zwischenlagerkonzept sind Wandstärken von 1,70 m umgesetzt.

Abgesehen von dieser grundsätzlichen Problematik drohen nun auch kurzfristig zusätzliche Belastungen für Ahaus:

  • Aus Jülich sollen die gebrauchten Brennelemente des stillgelegten Versuchsreaktors AVR nach Ahaus gebracht werden. Die Stadt Ahaus und ein Bürger der Stadt haben dagegen Klage eingereicht, und das aus gutem Grund: Während des Betriebs des AVR haben zahlreiche gravierende Störfälle stattgefunden, die teilweise vertuscht worden sind. Der Zustand der Kugel-Brennelemente in den Castor-Behältern ist nicht ordnungsgemäß dokumentiert, so dass niemand genau weiß, was sich in den Behältern befindet. Behälter und Brennelemente sind so nicht endlagerfähig. Da in Ahaus keine Bearbeitung möglich ist, wären weitere Transporte zu einer anderen Einrichtung und von dort zu einem Endlager nötig. Sinnvoll und verantwortbar wäre daher, dass die Behälter in Jülich bleiben und sich die Wissenschaftler dort um ein Verfahren für eine entsprechende Konditionierung, das bis heute nicht existiert, bemühen. Aber das FZJ weigert sich, eine erdbebensichere Lagerhalle am Ort zu errichten und will stattdessen den von seinen Wissenschaftlern produzierten Müll einfach loswerden, weil die Lagerung von Atommüll vor Ort ihr Image als Wissenschaftsstandort gefährde. Wissenschaft, die für die Folgen ihres Tuns nicht geradestehen will, ist nicht verantwortbar!
  • Aus Garching bei München sollen die ausgedienten BE des Forschungsreaktor FRM II nach Ahaus gebracht werden, und das ist noch weniger akzeptabel: Entgegen internationaler Vereinbarungen, die schon seit Ende der 70er Jahre existieren, wurde der FRM II bis heute mit hochangereichertem und damit waffenfähigen Uran betrieben. Auch die ausgedienten BE sind mit 87% noch hochangereichert (zum Vergleich: herkömmliche BE im Zwischenlager haben noch einen Anreicherungsgrad von 1 – 2%!). Der Inhalt eines Castor-Behälters mit diesen BE reicht aus, um fünf Atombomben vom Typ Hiroshima zu produzieren. Ahaus würde damit zu einem hochinteressanten Ziel für Terroristen unterschiedlichster Herkunft. Das Lager in Ahaus ist aber konzipiert für nuklearen Müll aus zivilen Atomanlagen. „Der physische Schutz von Zwischenlagern entspricht, nach aktuellem Kenntnisstand, dem Standard für die Lagerung von radioaktivem Abfall und nicht demjenigen für die Lagerung von Waffenmaterial“ (Gutachten des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR), erstellt im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums, Dezember 2017).

Großdemo auf Samstag, 6. Oktober 2018 vorverlegt

Gemeinsame Presseerklärung von BUND, Campact,
Greenpeace und NaturFreunde Deutschlands

Berlin/Düsseldorf/Buir, 18. September 2018: Nachdem RWE vergangene Woche mit der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald begonnen hat, ziehen auch Umweltschützer ihre Proteste vor. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, Greenpeace und die NaturFreunde Deutschlands verlegen ihre gemeinsame Demonstration gegen die Rodung des Waldes auf Samstag, 6. Oktober 2018, um RWE vor dem möglichen Start der Abholzung ab 15. Oktober 2018 ein klares Stopp-Signal zu senden. Ursprünglich war die Demo am Tag zuvor (14.10.) geplant.

[...]

Datum: Samstag, 06. Oktober 2018, 12 Uhr

Ort: Bahnhof Buir, Hambacher Wald

Den Appell und weitere, aktuelle Informationen finden Sie unter:

www.bund.net/hambi-retten

www.bund.net/mitmachen/demo-wald-retten-kohle-stoppen

Die Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus e. V." lädt am Sonntag, dem 16. September 2018 um 14:00 Uhr am "Mahner" in Ahaus zum Sonntagsspaziergang ein.

Schwerpunktthemen:

  • "Ahauser Erklärung"
  • Kritik an Bundesumweltministerin Schulz, die sich nicht für die Probleme des von Atomtransporten bedrohten Münsterlandes interessiert

Treffpunkt: Ahauser Innenstadt, vor dem "Mahner", 14:00 Uhr

Pressemitteilung

Ahaus, den 16. September 2018

Über 360 Menschen haben bei der heutigen Kundgebung der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ in der Ahauser Innenstadt die „Ahauser Erklärung“ unterschrieben. Sie sprechen sich damit gegen drohende Atommüll-Transporte aus Jülich und Garching nach Ahaus aus. Außerdem fordern sie, dass die bis 2036 genehmigte Zwischenlagerung von Atommüll in Ahaus keinesfalls verlängert werden darf.

Mit der Aktion will die Bürgerinitiative in den nächsten Wochen und Monaten den Widerstand in Ahaus selbst und auch darüber hinaus verstärken. Die „Ahauser Erklärung“ kann ab heute auch online unterzeichnet werden unter www.ahauser-erklaerung.de. Die Initiative hofft auf Unterstützung nicht nur von Einzelpersonen, sondern auch von Firmen, Vereinen und Verbänden. Die gesammelten Unterschriften sollen später an die verantwortlichen Bundesministerinnen für Umwelt und Nukleare Sicherheit sowie für Bildung und Forschung, Svenja Schulze und Anja Karliczek, übergeben werden. „Es wird Zeit, dass sich die verantwortlichen Ministerinnen, die beide aus dem Münsterland kommen, endlich auch um die Belange dieser Region kümmern“, so der Sprecher der Bürgerinitiative, Hartmut Liebermann.

Es wurden auch zahlreiche Informationsblätter und die „Gorleben Rundschau“ verteilt, die schwerpunktmäßig die Misere der Zwischenlagerung von Atommüll in Ahaus beschreiben.

Felix Ruwe
BI-Ahaus

Weitere Infos unter
www.bi-ahaus.de
und
http://www.bi-luechow-dannenberg.de/?page_id=10826

Pressemitteilung

Ahaus, den 05. September 2018

In einem eindringlichen Schreiben an die Bundesministerin Karliczek fordert die BI-Ahaus mehr Verantwortung von den Reaktorbetreibern in Jülich und den Wissenschaftlern in München/Garching. Beide Atomreaktoren werden mit erheblichen Geldern des Forschungsministeriums unterstützt.

Die Jülicher Reaktorbetreiber finden, dass der Atommüll in Jülich die Spitzen-Forschung bedroht, nicht aber die Menschen in Ahaus und im Münsterland. Ein ähnliches Verhalten legen auch die Forscher des FRM II in München/Garching an den Tag. Sie hatten mit der Inbetriebnahme des Reaktors die Auflage, einen Prozess zum Abreichern (Entschärfen) des hochangereicherten Atommülls zu entwickeln. Außerdem sollte bis 2010 der Reaktor auf niedrig angereichertes Uran umgerüstet werden. Nachdem diese Frist verstrichen war, wurde 2018 erneut als Enddatum für den Betrieb mit hochangereichertem Uran angesetzt. Die Betreiber handeln genau entgegen der Auflagen und Vorschriften. Sie haben neues hochangereichertes Uran in Russland beschafft, da die USA nicht bereit sind diesen Reaktor mit waffenfähigem Uran zu beliefern.

Die Krönung mangelhafter Verantwortung wurde nun von der Bayrischen Staatskanzlei veröffentlicht, die nun behauptet, man fühle sich nicht mehr an die Auflagen bezüglich der Abreicherung und der Umrüstung des Reaktors von hoch angereichertem Uran auf niedrig angereichertes Uran gebunden. Der Hochangereicherte atombombentaugliche Atommüll soll zunächst einmal nach Ahaus transportiert werden.

„Da soll er dann total unsicher, aber weit über das Ende des BZA (2036) hinaus gelagert und bewacht werden! Uran für fünf Hiroshima Atombomben in einem Behälter! Ein unglaubliches Verhalten der Bayern. Wir überlegen uns schon, wie wir unseren Widerstand gestalten, wenn uns die Regierungen vormachen, wie wertlos Auflagen, Vorschriften und Enddaten überhaupt sind“, so Felix Ruwe, der Pressesprecher der BI „Kein Atommüll in Ahaus“ e.V.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Ruwe

02561 6577

 


 

Der Brief im Wortlaut:

An die
Bundesministerin
für Bildung und Forschung
Frau Anja Karliczek

Heinemannstr. 2
53175 Bonn

Ahaus, den 04.09.2018

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Karliczek,

wir wenden uns heute wegen zweier Probleme an Sie, von denen wir hier im Münsterland massiv betroffen sind und die beide mit Ihrem Zuständigkeitsbereich zu tun haben. Vermutlich ab kommendem Jahr ist geplant, die ausgedienten Brennelemente aus zwei Reaktoren in das Ahauser Transportbehälterlager (TBL-A) zu bringen, und zwar die aus dem stillgelegten Versuchsreaktor AVR der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich, die sich heute „Forschungszentrum Jülich(FZJ)“ nennt und die Entsorgungsproblematik auf eine eigene Gesellschaft ausgelagert hat („Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen“, JEN), sowie die aus dem noch laufenden Forschungsreaktor der TU München, FRM II in Garching.

Der FRM II wird durch Ihr Ministerium auf verschiedenste Weise finanziell gefördert. Der AVR war zwar kein Forschungsreaktor, dennoch war und ist das BMBF entscheidender Geldgeber; heute wird JEN vom BMBF zu 90% finanziert, in seinem Aufsichtsrat spielt das BMBF eine entscheidende Rolle.

Die Verschiebung des Atommülls von beiden Standorten nach Ahaus ist in keinem Fall sachgerecht. Ihre Umstände und Hintergründe stellen darüber hinaus das Verantwortungsbewusstsein der beteiligten Forschungseinrichtungen und ihrer Geldgeber in hohem Maße in Frage. Um dies zu konkretisieren:

Die Verbringung der AVR-Brennelemente aus Jülich nach Ahaus ist in mehrfacher Hinsicht unsinnig:

  • Die dafür notwendigen Transporte würden angesichts der heute notwendigen Sicherungsmaßnahmen enorme Kosten verursachen.
  • Die Genehmigung für das Zwischenlager Ahaus endet im Jahr 2036. Eine Verlängerung der Genehmigung kommt nicht infrage, da das Lager schon nach heutigen Kriterien (Brunsbüttel-Urteil) nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Daran ändern auch die gegenwärtig laufenden Nachrüstungsmaßnahmen nichts. Ein Endlager steht aber mit Sicherheit im Jahr 2036 noch nicht zur Verfügung, so dass ein weiterer Transport nötig wäre.
  • Ein direkter Abtransport von Ahaus in ein irgendwann zur Verfügung stehendes Endlager wird aber auch deshalb nicht möglich sein, weil die Kugel-Brennelemente (BE) aus Jülich nicht direkt endlagerfähig sind. Dies hängt mit der komplizierten Struktur der Kugeln, in denen Brennstoff und Moderator-Material kombiniert sind, zusammen, aber auch mit dem Tatbestand, dass niemand genau sagen kann, in welchem Zustand sich die BE in den Castor-Behältern befinden und was sich überhaupt genau in den Behältern befindet – eine Folge der schlampigen Dokumentation durch die ehemaligen Betreiber des AVR. Die Castoren müssten also in jedem Fall geöffnet und die BE bearbeitet werden.
  • Eine solche Bearbeitung, welches Verfahren auch immer dafür gewählt wird, könnte nicht in Ahaus stattfinden, weil dort durch den Ansiedlungsvertrag der Stadt Ahaus mit den Betreibern des Lagers die Be- und Verarbeitung von Brennelementen sowie Errichtung und Betrieb einer „Heißen Zelle“ ausgeschlossen sind.
  • Im Falle einer Verbringung des Jülicher Atommülls nach Ahaus müsste also in jedem Fall mindestens ein, vermutlich mehrere weitere Transporte stattfinden, was mit zusätzlichen Kosten und Risiken verbunden wäre.
  • Für die notwendige Bearbeitung der Kugel-BE sind verschiedene Techniken denkbar, alle mit Vor- und Nachteilen. Entscheidend ist aber, dass eine solche Technik gegenwärtig an keinem Standort in Deutschland zur Verfügung steht und auch noch nicht entwickelt worden ist. Dies ist ein gravierendes Versäumnis der Betreiber des AVR, die sich niemals in verantwortbarer Weise um die Konsequenzen ihrer Arbeit gekümmert haben. Heute versuchen sie, sich der problematischen Abfälle ihrer Arbeit durch Abtransport an einen anderen Ort zu entledigen, um das „Image“ eines modernen Forschungsstandorts Jülich nicht zu beeinträchtigen, wie es ein Aufsichtsratsmitglied des FZJ bereits vor 7 Jahren formuliert hat. Dies ist aus unserer Sicht kein Beispiel für gesellschaftlich verantwortliche Wissenschaft, sondern das genaue Gegenteil.

Dass sich die Verantwortlichen in Jülich gegenwärtig in einer prekären Situation befinden, weil die bestehende Lagerhalle nicht den Anforderungen für eine geordnete, insbesondere erdbebensichere Lagerung entspricht und deshalb schnellstmöglich geräumt werden muss, ist uns bekannt. Diese Situation ist aber seitens des FZJ selbst verschuldet: Bereits mit der Erteilung der Genehmigung für das Lager im Jahr 1993 war klar, dass die Genehmigung im Jahr 2013 enden würde. Spätestens seit Bekanntwerden neuerer Untersuchungen zur Erdbebenproblematik um das Jahr 2001 herum war auch klar, dass mit einer Verlängerung der Genehmigung für die bestehende Lagerhalle über 2013 hinaus nicht zu rechnen war. Unternommen worden ist aber seitens des FZJ (und übrigens auch der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden) nichts. Unter diesen Umständen kann es jetzt nicht darum gehen, die schnellstmögliche Leerung des ohnehin schon seit 4 Jahren nicht mehr genehmigten Lagers in Jülich zu erreichen ohne Rücksicht auf die Sinnhaftigkeit der Verbringung an einen anderen Ort, sondern darum, die vernünftigste Lösung zu finden.

Noch problematischer wäre die Verbringung der Brennelemente aus dem FRM II in Garching nach Ahaus:

  • Die Brennelemente aus dem FRM II sind auch nach ihrer Entnahme aus dem Reaktor noch mit ca.87% U235 hochangereichert und damit waffenfähig. Das Material aus einem einzigen Castor-Behälter des geplanten Typs MTR-3 würde ausreichen, um mindestens 1, nach Schätzungen mancher Experten sogar bis zu 5 Atombomben vom Hiroshima-Typ herzustellen, und das mit denkbar einfachsten technischen Mitteln.
  • Das TBL Ahaus entspricht aber nicht dem Sicherheitsstandard für die Lagerung von Waffenmaterial, sondern allenfalls für radioaktiven Abfall aus ziviler Nutzung, so das vom Nationalen Begleitgremium in Auftrag gegebene Gutachten des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR).1 Ahaus würde somit zu einem bevorzugten Ziel für terroristische Gruppen welcher Herkunft auch immer.
  • Auch diese inakzeptable Situation ist zurückzuführen auf verantwortungsloses Handeln von Wissenschaftlern und politisch Verantwortlichen: Bereits seit 1978 gibt es internationale Vereinbarungen zur Umstellung von Forschungsreaktoren auf niedrig angereichertes Uran. Parallel dazu wurden Verfahren entwickelt, um die angestrebten Forschungszwecke auch mit niedriger angereichertem, aber dafür höher verdichtetem Uran, zu erzielen. Diese schlossen auch die Erzeugung medizinisch notwendiger Isotope ein. Weltweit wurden nach und nach fast alle Forschungsreaktoren, umgestellt, auch in Deutschland – mit Ausnahme des FRM II! Bemühungen der USA seit 1989, auch die TU München zur Umplanung des damals neu geplanten Reaktors zu bewegen, scheiterten. Die USA waren daher nicht mehr bereit, Brennstoff für den FRM II zu liefern. Trotzdem hielten TU München und die politisch Verantwortlichen an der alten Risikotechnologie fest. Das hochangereicherte Uran ließ man sich nun von Russland liefern.
  • Als der FRM II im Jahr 2004 in Betrieb ging, gab es wenigstens noch die Auflage, den Betrieb bis spätestens Ende 2010 auf niedrig angereichertes Uran umzustellen. Dieser Termin wurde nicht eingehalten, weil sich die Betreiber des FRM II nicht darum kümmerten. Sie erhielten dennoch eine Fristverlängerung bis Ende 2018. Auch dieser Termin wird nicht eingehalten werden. Anstatt nunmehr endlich den Betreibern die Genehmigung für den Betrieb des FRM II zu entziehen und den Reaktor stillzulegen, hat die bayrische Staatsregierung jetzt einfach die Auflage der Abreicherung aus der Betriebsgenehmigung gestrichen bzw. sie für rechtlich irrelevant erklärt!
  • Die Reaktorsicherheitskommission hat bereits 2001 im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den FRM II dringend empfohlen, die ausgedienten Brennelemente des FRM II vor ihrer Endlagerung zu konditionieren und sie mit niedrig angereichertem Uran zu mischen, um die Unterkritikalität langfristig zu gewährleisten. Bis heute ist noch nicht einmal damit begonnen worden, ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln. Das Bundesumweltministerium hält dies sogar langfristig für überflüssig, da noch nicht feststehe, wann und unter welchen Bedingungen ein Endlager jemals in Betrieb gehen werde.2 Aber der Bevölkerung in Ahaus soll dieses Risiko über Jahrzehnte zugemutet werden!

Sehr geehrte Frau Karliczek, als Ministerin für Bildung und Forschung sind Sie nicht für atomrechtliche Genehmigungen zuständig. Jedoch müsste es Ihr Anliegen sein, dass Wissenschaft und Forschung in Deutschland sich an gewissen ethischen Mindeststandards orientieren und ihre gesellschaftliche Verantwortlichkeit wahrnehmen. In beiden vorliegenden Fällen sehen wir solche Prinzipien auf fundamentale Weise verletzt. Wissenschaft, die die möglichen Folgen ihres Tuns außer Acht lässt und sich anschließend um die problematischen Resultate ihrer Forschungstätigkeit nicht mehr kümmert, sondern sie anderswo entsorgen will ohne Rücksicht auf Umwelt und Gesellschaft, ist nach unserer Auffassung nicht akzeptabel. Hier ist die Bundesforschungsministerin, auch in ihrer Rolle als Aufsicht und Geldgeberin, gefragt. Wir bitten Sie daher dringend, in geeigneter Weise auf die Entscheidungen zum weiteren Umgang mit den Brennelementen aus Jülich und Garching einzuwirken: Nach unserer Auffassung ist die einzig vernünftige Lösung in beiden Fällen die, dass für die ausgedienten Brennelemente eine geeignete Lagermöglichkeit an den Standorten ihrer Entstehung, also in Jülich und Garching, geschaffen wird, und dass die für ihre Entstehung verantwortlichen wissenschaftlichen Einrichtungen dort Verfahren zur sicheren und endlagergerechten Konditionierung entwickeln. Wir im Münsterland sind jedenfalls nicht bereit, den Kopf dazu hinzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“
i.A.: Hartmut Liebermann
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

P.S.:
Wir werden dieses Schreiben auch anderen politischen Mandatsträgern in Bund, Land NRW und der Stadt Ahaus zur Kenntnis bringen.


1 www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/ISR-Kurzgutachten-Forschungsreaktor-München-II.html

2 Antwort des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 13.07.18 auf eine „Kleine Anfrage“ des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel aus Münster, Antworten 6 und 7.

Alle URLs entsprechen dem Stand vom 04. September 2018.

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