Pressemitteilung

Ahaus, den 13. September 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang senden wir Ihnen zur Kenntnis und Verwendung die "Ahauser Erklärung" zu. Mit dieser Erklärung startet die Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" eine neue Kampagne gegen drohende Atommüll-Transporte und die schleichende Umwandlung des Ahauser Atommüll-Zwischenlagers in ein Dauerlager. Hintergrundinformationen zu den Forderungen der "Ahauser Erklärung" finden Sie in dem ebenfalls beigefügten Papier "Die Ahauser Misere".

Die Kampagne startet am kommenden Sonntag, dem 16. September, mit einer Kundgebung um 14:00 Uhr im Zentrum der Stadt Ahaus (vor dem "Mahner" am Markt). Ab dann sollen Unterschriften unter die Erklärung gesammelt werden. Nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Firmen, Vereine, Verbände und Parteien sollen für eine Unterstützung gewonnen werden. Unterschriften unter die "Ahauser Erklärung" können ab Sonntag auch online erfolgen: Dann wird die Internetseite www.ahauser-erklaerung.de freigeschaltet.

Die gesammelten Unterschriften sollen an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Frau Svenja Schulze, sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Anja Karliczek, überreicht werden. Beide Ministerien tragen für die demnächst nach Ahaus geplanten Atommüll-Transporte aus Jülich und Garching die Verantwortung. Die Unterschriften-Kampagne soll der Auftakt für den breit gestreuten Widerstand gegen diese Transporte sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Liebermann & Felix Ruwe BI-Ahaus

(HL) 0163-6008383 oder (FR) 02561 / 6577

 

Anhänge: "Ahauser Erklärung" (PDF) | "Ahauser Misere" (PDF)

 


 

 Ahauser Erklärung

In Ahaus existiert seit 1990 ein Atommüll-Lager. Es ist genehmigt als Zwischenlager, in dem radioaktive Abfälle befristet gelagert werden dürfen: Schwach- und mittelaktive Abfälle bis 2020, hochradioaktiver Müll bis 2036. Nun aber zeigt sich, dass Versprechungen der Politik nicht eingehalten werden sollen: Der hochaktive Müll soll noch Jahrzehnte hier verbleiben, der schwachaktive Müll sogar völlig ohne zeitliche Begrenzung. Ahaus würde damit faktisch zu einem Endlager. Darüber hinaus sollen ab 2019 erneut große Mengen hochradioaktiven Mülls nach Ahaus gebracht werden: Hochangereichertes waffenfähiges Material aus Garching bei München und 152 Castor-Transporte mit Brennelementen aus Jülich!

Ausführliche Hintergrundinformationen dazu finden Sie in unserer
unten stehenden Erläuterung "Die Ahauser Misere".

Wir sagen: Es reicht!

Wir wollen nicht, dass die Ahauser Bevölkerung auf unübersehbare Zeit weiteren Risiken ausgesetzt wird, die auf verantwortungsloses Verhalten von Wissenschaftlern und Politikern zurückgehen. Wir fordern:

  • Keine Verbringung der Brennelementbehälter mit unkalkulierbarem Inhalt aus Jülich nach Ahaus! Stattdessen Bau einer erdbebensicheren Lagerhalle in Jülich und Entwicklung von Konzepten zur endlagergerechten Verpackung dieser Brennelemente in Jülich!
  • Keine Verbringung von atomwaffenfähigem Material aus Garching nach Ahaus! Stattdessen Lagerung und Entwicklung von Konzepten zur Abreicherung und endlagergerechten Verpackung in Garching!
  • Keine Entfristung der Genehmigungsdauer für die Lagerung von schwach- und mittelaktivem Abfall in Ahaus!
  • Keine weiteren Atommüll-Transporte mehr nach Ahaus, bei denen nicht gewährleistet ist, dass der eingelagerte Atommüll spätestens 2036 wieder abtransportiert werden kann!
  • Schließung des Ahauser Brennelemente-Lagers spätestens im Jahr 2036! Sofortiger Beginn der Entwicklung von Konzepten für eine Langzeit-Zwischenlagerung von Atommüll nach 2036!

Die „Ahauser Erklärung“ mit den gesammelten Unterschriften wird nach Abschluss der Aktion an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Frau Svenja Schulze und an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Anja Karliczek übergeben.

Helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift und unterzeichnen Sie die "Ahauser Erklärung" jetzt online auf https://www.ahauser-erklaerung.de!

 

 


 

Die Ahauser Misere
(Hintergrundinformationen zur Ahauser Erklärung)

Bisher im TBL-A lagernde Brennelemente:

  • 305 CASTOR THTR/AVR-Behälter mit ca. 600.000 Kugel-Brennelementen aus Hamm-Uentrop
  • 3 CASTOR V 52 und 3 CASTOR V 19 mit Brennelementen (BE) aus den Leistungsreaktoren Gundremmingen und Neckarwestheim
  • 18 CASTOR MTR-2 aus dem Forschungsreaktor Dresden/Rossendorf, beladen mit alten sowjetischen Brennelementen

In Ahaus existiert seit 1990 ein Atommüll-Lager („Transportbehälterlager Ahaus“, TBL-A). Dort lagert in der östlichen Hälfte des Gebäudes hochradioaktiver Müll in Form von bestrahlten Brennelementen aus verschiedenen Atomreaktortypen (siehe Kasten), in der westlichen Hälfte schwach- bis mittelradioaktiver Müll unterschiedlicher Herkunft (SM-Abfall).

Das TBL-A ist konzipiert als sogenanntes „Zwischenlager“, in dem radioaktive Abfälle befristet aufbewahrt werden sollen. Das Lager wie auch die einzelnen CASTOR-Behälter für den hochradioaktiven Müll sind für einen Zeitraum von maximal 40 Jahren genehmigt. Diese Frist endet im Jahr 2036. Die Genehmigung für die Lagerung von schwach- und mittelaktivem Müll endet bereits im Jahr 2020.

Mit der Aufnahme dieses Mülls wurden der Ahauser Bevölkerung erhebliche Risiken auferlegt. Trotz Widerstands aus der Bevölkerung von Anfang an haben die politischen Gremien der Stadt diese Belastung in der Vergangenheit mehrheitlich akzeptiert, weil sie diese als einen Solidarbetrag zur gesellschaftlichen Aufgabe der atomaren Entsorgung verstanden haben und ihnen darüber hinaus die zeitliche Begrenzung der „Zwischenlagerung“ von den politische Verantwortlichen in Bund und Land NRW versprochen worden war.

Nun aber wird immer deutlicher, dass diese Versprechungen nicht eingehalten werden können:

  • Der schwach- und mittelradioaktive Müll sollte ab 2019 im Schacht Konrad in Niedersachsen endgelagert werden. Die Inbetriebnahme dieses Lagers, ursprünglich sogar schon für 2014 geplant, musste immer wieder verschoben werden. Aktuell ist sie für 2027 geplant, aber ob der Schacht Konrad dann oder überhaupt jemals in Betrieb geht, ist zumindest sehr fraglich. Deshalb haben die Betreiber des TBL-A im letzten Jahr den Antrag gestellt, die Lagerungsgenehmigung für den SM-Abfall komplett zu entfristen - was faktisch auf die Umwandlung des TBL-A in ein Atommüll-Endlager hinausläuft!
  • Es ist offenkundig, dass bis zum Jahr 2036 auch kein Endlager für hochradioaktiven Müll zur Verfügung stehen wird. Die optimistischsten Schätzungen erwarten eine Inbetriebnahme nach 2050, aber selbst dann würde es Jahrzehnte dauern, bis der gesamte angefallene Müll dort eingelagert werden könnte. Bei einigen Politikern und den zuständigen Behörden (Bundesamt für Entsorgung, BfE) wird deshalb davon ausgegangen, dass die Nutzung der bestehenden Zwischenläger einfach um mehrere Jahrzehnte verlängert werden kann.

Sicherheitskonzepte der Zwischenlager in Deutschland:

Basis für das Sicherheitskonzept der oberirdischen Trockenlagerung in Deutschland ist die Sicherheit der Transport- und Lagerbehälter. Sie sollen einen ausreichenden Schutz vor Störfällen und gegen alle Einwirkungen von außen gewährleisten.

Bei den norddeutschen Standort-Zwischenlagern nach dem STEAG-Konzept soll durch Seitenwände von 1,20 m und eine Deckenstärke von 1,30 m auch das Lagergebäude eine gewisse Schutzwirkung entfalten.

Die Lagerhallen der süddeutschen Zwischenlager nach dem WTI-Konzept (WTI = Wissenschaftlich-technische Ingenieurberatung) sollen dagegen lediglich einen Zugriff von außen erschweren. Eine weitere Barriere-Wirkung, z.B. einen Schutz gegen einen Flugzeugabsturz bieten sie nicht. Die Wände der Zwischenlager nach WTI-Konzept sind ca. 85 cm dick, die Decken ca. 55 cm.

Die Wände der zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben haben sogar nur eine Stärke von 50 cm im unteren und 20 cm im oberen Bereich, ihre Decken betragen 20 cm!!!

Zum Vergleich: Im niederländischen Zwischenlagerkonzept sind Wandstärken von 1,70 m umgesetzt.

Dies ist aber generell nicht akzeptabel, und für Ahaus schon gar nicht:

  • „Die 40 Jahre waren eine Empfehlung der Politik, um den Standortgemeinden zu signalisieren, dass es sich um zeitlich begrenzte Zwischenlager und nicht um verkappte Endlager handelt. Die RSK (Reaktor-Sicherheits-Kommission) hat diese 40 Jahre aufgegriffen und wissenschaftlich bewertet. Kein Mitglied dieser Kommission hat damals für 60 Jahre unterschrieben! Wir haben keinerlei Erkenntnis, in welchem Zustand die Behälter in 30 Jahren sind.“ (Michael Sailer, RSK-Mitglied von 1990 – 2014 und deren Leiter von 2002 - 2006, am 2.6.2018 bei einer Tagung in der Ev. Akademie Loccum)
  • Für längere Lagerzeiten weit über die genehmigten 40 Jahre hinaus müssen also neue Konzepte entwickelt werden. Mindestens aber müssen die Castor-Behälter geöffnet, ihr Inhalt kontrolliert und ggf. umgepackt werden. Dazu aber ist eine „Heiße Zelle“ nötig, und deren Errichtung und Betrieb ist in Ahaus vertraglich ausgeschlossen.
  • Darüber hinaus sind die zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben im Vergleich zu den Zwischenlagern an den AKW-Standorten die ältesten und unsichersten (siehe Konzepterläuterungen in Kasten). Sie wären schon nach heutigem Stand nicht mehr genehmigungsfähig, geschweige denn nach 2036.
  • Daran ändern auch die aktuellen „Härtungsmaßnahmen“ nichts: Der Bau einer 10m hohen Mauer kann den gezielten Absturz eines Flugkörpers nicht verhindern, zumal die dünnsten Stellen der Lagerhalle im oberen Wandbereich und in der Decke zu finden sind (nur 20cm!).

Abgesehen von dieser grundsätzlichen Problematik drohen nun auch kurzfristig zusätzliche Belastungen für Ahaus:

  • Aus Jülich sollen die gebrauchten Brennelemente des stillgelegten Versuchsreaktors AVR nach Ahaus gebracht werden. Die Stadt Ahaus und ein Bürger der Stadt haben dagegen Klage eingereicht, und das aus gutem Grund: Während des Betriebs des AVR haben zahlreiche gravierende Störfälle stattgefunden, die teilweise vertuscht worden sind. Der Zustand der Kugel-Brennelemente in den Castor-Behältern ist nicht ordnungsgemäß dokumentiert, so dass niemand genau weiß, was sich in den Behältern befindet. Behälter und Brennelemente sind so nicht endlagerfähig. Da in Ahaus keine Bearbeitung möglich ist, wären weitere Transporte zu einer anderen Einrichtung und von dort zu einem Endlager nötig. Sinnvoll und verantwortbar wäre daher, dass die Behälter in Jülich bleiben und sich die Wissenschaftler dort um ein Verfahren für eine entsprechende Konditionierung, das bis heute nicht existiert, bemühen. Aber das FZJ weigert sich, eine erdbebensichere Lagerhalle am Ort zu errichten und will stattdessen den von seinen Wissenschaftlern produzierten Müll einfach loswerden, weil die Lagerung von Atommüll vor Ort ihr Image als Wissenschaftsstandort gefährde. Wissenschaft, die für die Folgen ihres Tuns nicht geradestehen will, ist nicht verantwortbar!
  • Aus Garching bei München sollen die ausgedienten BE des Forschungsreaktor FRM II nach Ahaus gebracht werden, und das ist noch weniger akzeptabel: Entgegen internationaler Vereinbarungen, die schon seit Ende der 70er Jahre existieren, wurde der FRM II bis heute mit hochangereichertem und damit waffenfähigen Uran betrieben. Auch die ausgedienten BE sind mit 87% noch hochangereichert (zum Vergleich: herkömmliche BE im Zwischenlager haben noch einen Anreicherungsgrad von 1 – 2%!). Der Inhalt eines Castor-Behälters mit diesen BE reicht aus, um fünf Atombomben vom Typ Hiroshima zu produzieren. Ahaus würde damit zu einem hochinteressanten Ziel für Terroristen unterschiedlichster Herkunft. Das Lager in Ahaus ist aber konzipiert für nuklearen Müll aus zivilen Atomanlagen. „Der physische Schutz von Zwischenlagern entspricht, nach aktuellem Kenntnisstand, dem Standard für die Lagerung von radioaktivem Abfall und nicht demjenigen für die Lagerung von Waffenmaterial“ (Gutachten des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR), erstellt im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums, Dezember 2017).

Die Ahauser Misere
(Hintergrundinformationen zur Ahauser Erklärung)

In Ahaus existiert seit 1990 ein Atommüll-Lager („Transportbehälterlager Ahaus“, TBL-A). Dort lagert in der östlichen Hälfte des Gebäudes hochradioaktiver Müll in Form von bestrahlten Brennelementen aus verschiedenen Atomreaktortypen (siehe Kasten), in der westlichen Hälfte schwach- bis mittelradioaktiver Müll unterschiedlicher Herkunft (SM-Abfall).

Das TBL-A ist konzipiert als sogenanntes „Zwischenlager“, in dem radioaktive Abfälle befristet aufbewahrt werden sollen. Das Lager wie auch die einzelnen CASTOR-Behälter für den hochradioaktiven Müll sind für einen Zeitraum von maximal 40 Jahren genehmigt. Diese Frist endet im Jahr 2036. Die Genehmigung für die Lagerung von schwach- und mittelaktivem Müll endet bereits im Jahr 2020.

Bisher im TBL-A lagernde Brennelemente:

  • 305 CASTOR THTR/AVR-Behälter mit ca. 600.000 Kugel-Brennelementen aus Hamm-Uentrop
  • 3 CASTOR V 52 und 3 CASTOR V 19 mit Brennelementen (BE) aus den Leistungsreaktoren Gundremmingen und Neckarwestheim
  • 18 CASTOR MTR-2 aus dem Forschungsreaktor Dresden/Rossendorf, beladen mit alten sowjetischen Brennelementen

Mit der Aufnahme dieses Mülls wurden der Ahauser Bevölkerung erhebliche Risiken auferlegt. Trotz Widerstands aus der Bevölkerung von Anfang an haben die politischen Gremien der Stadt diese Belastung in der Vergangenheit mehrheitlich akzeptiert, weil sie diese als einen Solidarbetrag zur gesellschaftlichen Aufgabe der atomaren Entsorgung verstanden haben und ihnen darüber hinaus die zeitliche Begrenzung der „Zwischenlagerung“ von den politische Verantwortlichen in Bund und Land NRW versprochen worden war.

Nun aber wird immer deutlicher, dass diese Versprechungen nicht eingehalten werden können:

  • Der schwach- und mittelradioaktive Müll sollte ab 2019 im Schacht Konrad in Niedersachsen endgelagert werden. Die Inbetriebnahme dieses Lagers, ursprünglich sogar schon für 2014 geplant, musste immer wieder verschoben werden. Aktuell ist sie für 2027 geplant, aber ob der Schacht Konrad dann oder überhaupt jemals in Betrieb geht, ist zumindest sehr fraglich. Deshalb haben die Betreiber des TBL-A im letzten Jahr den Antrag gestellt, die Lagerungsgenehmigung für den SM-Abfall komplett zu entfristen - was faktisch auf die Umwandlung des TBL-A in ein Atommüll-Endlager hinausläuft!
  • Es ist offenkundig, dass bis zum Jahr 2036 auch kein Endlager für hochradioaktiven Müll zur Verfügung stehen wird. Die optimistischsten Schätzungen erwarten eine Inbetriebnahme nach 2050, aber selbst dann würde es Jahrzehnte dauern, bis der gesamte angefallene Müll dort eingelagert werden könnte. Bei einigen Politikern und den zuständigen Behörden (Bundesamt für Entsorgung, BfE) wird deshalb davon ausgegangen, dass die Nutzung der bestehenden Zwischenläger einfach um mehrere Jahrzehnte verlängert werden kann.

Dies ist aber generell nicht akzeptabel, und für Ahaus schon gar nicht:

  • „Die 40 Jahre waren eine Empfehlung der Politik, um den Standortgemeinden zu signalisieren, dass es sich um zeitlich begrenzte Zwischenlager und nicht um verkappte Endlager handelt. Die RSK (Reaktor-Sicherheits-Kommission) hat diese 40 Jahre aufgegriffen und wissenschaftlich bewertet. Kein Mitglied dieser Kommission hat damals für 60 Jahre unterschrieben! Wir haben keinerlei Erkenntnis, in welchem Zustand die Behälter in 30 Jahren sind.“ (Michael Sailer, RSK-Mitglied von 1990 – 2014 und deren Leiter von 2002 - 2006, am 2.6.2018 bei einer Tagung in der Ev. Akademie Loccum)
  • Für längere Lagerzeiten weit über die genehmigten 40 Jahre hinaus müssen also neue Konzepte entwickelt werden. Mindestens aber müssen die Castor-Behälter geöffnet, ihr Inhalt kontrolliert und ggf. umgepackt werden. Dazu aber ist eine „Heiße Zelle“ nötig, und deren Errichtung und Betrieb ist in Ahaus vertraglich ausgeschlossen.
  • Darüber hinaus sind die zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben im Vergleich zu den Zwischenlagern an den AKW-Standorten die ältesten und unsichersten (siehe Konzepterläuterungen in Kasten). Sie wären schon nach heutigem Stand nicht mehr genehmigungsfähig, geschweige denn nach 2036.
  • Daran ändern auch die aktuellen „Härtungsmaßnahmen“ nichts: Der Bau einer 10m hohen Mauer kann den gezielten Absturz eines Flugkörpers nicht verhindern, zumal die dünnsten Stellen der Lagerhalle im oberen Wandbereich und in der Decke zu finden sind (nur 20cm!).

Sicherheitskonzepte der Zwischenlager in Deutschland:

Basis für das Sicherheitskonzept der oberirdischen Trockenlagerung in Deutschland ist die Sicherheit der Transport- und Lagerbehälter. Sie sollen einen ausreichenden Schutz vor Störfällen und gegen alle Einwirkungen von außen gewährleisten.

Bei den norddeutschen Standort-Zwischenlagern nach dem STEAG-Konzept soll durch Seitenwände von 1,20 m und eine Deckenstärke von 1,30 m auch das Lagergebäude eine gewisse Schutzwirkung entfalten.

Die Lagerhallen der süddeutschen Zwischenlager nach dem WTI-Konzept (WTI = Wissenschaftlich-technische Ingenieurberatung) sollen dagegen lediglich einen Zugriff von außen erschweren. Eine weitere Barriere-Wirkung, z.B. einen Schutz gegen einen Flugzeugabsturz bieten sie nicht. Die Wände der Zwischenlager nach WTI-Konzept sind ca. 85 cm dick, die Decken ca. 55 cm.

Die Wände der zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben haben sogar nur eine Stärke von 50 cm im unteren und 20 cm im oberen Bereich, ihre Decken betragen 20 cm!!!

Zum Vergleich: Im niederländischen Zwischenlagerkonzept sind Wandstärken von 1,70 m umgesetzt.

Abgesehen von dieser grundsätzlichen Problematik drohen nun auch kurzfristig zusätzliche Belastungen für Ahaus:

  • Aus Jülich sollen die gebrauchten Brennelemente des stillgelegten Versuchsreaktors AVR nach Ahaus gebracht werden. Die Stadt Ahaus und ein Bürger der Stadt haben dagegen Klage eingereicht, und das aus gutem Grund: Während des Betriebs des AVR haben zahlreiche gravierende Störfälle stattgefunden, die teilweise vertuscht worden sind. Der Zustand der Kugel-Brennelemente in den Castor-Behältern ist nicht ordnungsgemäß dokumentiert, so dass niemand genau weiß, was sich in den Behältern befindet. Behälter und Brennelemente sind so nicht endlagerfähig. Da in Ahaus keine Bearbeitung möglich ist, wären weitere Transporte zu einer anderen Einrichtung und von dort zu einem Endlager nötig. Sinnvoll und verantwortbar wäre daher, dass die Behälter in Jülich bleiben und sich die Wissenschaftler dort um ein Verfahren für eine entsprechende Konditionierung, das bis heute nicht existiert, bemühen. Aber das FZJ weigert sich, eine erdbebensichere Lagerhalle am Ort zu errichten und will stattdessen den von seinen Wissenschaftlern produzierten Müll einfach loswerden, weil die Lagerung von Atommüll vor Ort ihr Image als Wissenschaftsstandort gefährde. Wissenschaft, die für die Folgen ihres Tuns nicht geradestehen will, ist nicht verantwortbar!
  • Aus Garching bei München sollen die ausgedienten BE des Forschungsreaktor FRM II nach Ahaus gebracht werden, und das ist noch weniger akzeptabel: Entgegen internationaler Vereinbarungen, die schon seit Ende der 70er Jahre existieren, wurde der FRM II bis heute mit hochangereichertem und damit waffenfähigen Uran betrieben. Auch die ausgedienten BE sind mit 87% noch hochangereichert (zum Vergleich: herkömmliche BE im Zwischenlager haben noch einen Anreicherungsgrad von 1 – 2%!). Der Inhalt eines Castor-Behälters mit diesen BE reicht aus, um fünf Atombomben vom Typ Hiroshima zu produzieren. Ahaus würde damit zu einem hochinteressanten Ziel für Terroristen unterschiedlichster Herkunft. Das Lager in Ahaus ist aber konzipiert für nuklearen Müll aus zivilen Atomanlagen. „Der physische Schutz von Zwischenlagern entspricht, nach aktuellem Kenntnisstand, dem Standard für die Lagerung von radioaktivem Abfall und nicht demjenigen für die Lagerung von Waffenmaterial“ (Gutachten des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR), erstellt im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums, Dezember 2017).
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