Pressemitteilung

Ahaus, den 07. Juni 2018

„Bei Weitem nicht! So muss das Urteil fallen, wenn für die dünnwandige BZA-Halle die gleichen Maßstäbe wie für die nicht mehr genehmigte Halle in Brunsbüttel angelegt werden. Die Richter haben der Atommüll-Halle in Brunsbüttel letztinstanzlich mangelhafte Sicherheit bescheinigt, obwohl die Wandstärke 1,20m und die Deckenstärke 1,30m betragen. In Ahaus beträgt die Wandstärke im oberen Bereich an den Seitenwänden nur 0,2m und die Deckenstärke auch nur 0,2m. Mit der Mauer wird möglicherweise der Terrorschutz im terrestrischen Bereich verbessert, der Schutz vor gezielten Flugzeugabstürzen aber keineswegs verbessert. D.h. wir haben in Ahaus keinen ausreichenden Schutz,“ so Felix Ruwe, der BI-Sprecher.

Auch die Aussagen des Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE): „40 Jahre Zwischenlagergenehmigung war nur eine politische Zahl“ und die Aussagen seiner Vizepräsidentin: „Wir sind verantwortlich für eine Verlängerung der Zwischenlagergenehmigungen, wir machen mit diesem Konzept weiter, wir führen eine Debatte ohne Not,“ wurden auf einer Tagung an der Ev. Akademie in Loccum vollständig widerlegt. „Ich habe dort sehr deutlich die mangelhafte Sicherheit des BZA beschrieben und damit auch die fehlende Langzeitperspektive für das BZA begründet. Daher erscheint die Absicht, die Brennelemente des BER II-Reaktors nach Ahaus zu verbringen nicht die klügste zu sein. Das trifft natürlich auch für die beabsichtigten Jülich- und Garching- Transporte zu.“

Zu der Tagung in Loccum, vom 1. – 3. Juni 2018 zu dem Thema „Atommüll-Lager: Die große Suche…“ folgt noch ein gesonderter Bericht.

Felix Ruwe
Sprecher der BI-Ahaus
Tel.: 02561 / 6577
oder 0171 / 793 792 6

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