Pressemitteilung

Ahaus, den 03. Mai 2018

Da die Einlagerungsgenehmigung für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll in Ahaus nur noch bis zum Sommer 2020 gültig ist, erwartet die BI-Ahaus die Verweigerung weiterer Einlagerungsgenehmigungen. Dies gilt besonders für Atommüll aus Niedersachsen, der nun nach Ahaus verschoben werden soll.

Die Betreiber des Transportbehälterlagers Ahaus haben zwar einen Verlängerungsantrag gestellt, der aber noch lange nicht entschieden ist.

„Wenn die Bez. Reg. Münster jetzt einer Einlagerung zustimmt, so entspricht das der Vorwegnahme einer möglichen Verlängerungsentscheidung. Damit ist dann kein ergebnisoffenes Genehmigungsverfahren mehr möglich. Die Bez. Reg. hat den Eingang des Schreibens inzwischen bestätigt und wird hoffentlich dem geforderten Einlagerungsstopp zustimmen,“ so Felix Ruwe, der Sprecher der BI-Ahaus.

„Außer Atommülltourismus ist den Verantwortlichen Politikern, Ministerien und Betreibern bisher nichts Neues eingefallen. Daher ist unser Slogan: „Atommüllverschiebung ist keine Entsorgung“ aktueller denn je!“

Felix Ruwe
Sprecher der BI-Ahaus
Tel.: 02561 / 6577
oder 0171 / 793 792 6


Anhang: Das Schreiben der BI an die Bez. Reg. MS

Ahaus, den 27. April 2018

An die
Bezirksregierung Münster
z.H. Herrn Bilke

Betr.: Verlagerung von Atommüll aus Gorleben nach Ahaus

Sehr geehrter Herr Bilke,
der WDR berichtet, dass gemäß eines Antrages der TBL-Ahaus-Betreiber zahlreiche Atommüllfässer aus Gorleben nach Ahaus verlagert werden sollen. Da derzeit ein hoffentlich noch offenes Genehmigungsverfahren bezüglich der Verlängerung der Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktivem Atommüll über 2020 hinaus läuft, sehen wir die beantragte Atommüll-Verschiebung sehr kritisch. Sollte die Bez.-Reg. Münster tatsächlich dem Antrag der Betreiber zustimmen, so sehen wir darin eine rechtswidrige Vorwegnahme einer möglichen Verlängerung der Zwischenlagerzeiten im TBL-Ahaus. Der Bez.-Reg. Münster wird es sehr schwer fallen, eine nur auf zwei Jahre (bis 2020) befristete Einlagerungsgenehmigung für die Gorleben-Fässer zu erteilen. Jede andere Entscheidung entspräche einer Vorwegnahme der möglichen Verlängerungsentscheidung.

Wir erwarten daher, dass die Einlagerungsgenehmigung mit Hinweis auf das laufende Verfahren verweigert wird!

Mit freundlichen Grüßen
Felix Ruwe
Sprecher der BI-Ahaus
Tel.: 02561 / 6577
oder 0171 / 793 792 6
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