Samstag, 20. November 1999, 02:32 Uhr

Castor-Transporte innerhalb Deutschlands wieder zugelassen

Salzgitter (dpa) - In Deutschland sind Castortransporte wieder zugelassen. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat einem

Transport- und Lagerbehälter vom Typ «Castor V/19» die verkehrsrechtliche Zulassung erteilt. Der Castor-Behälter kann

jedoch nur für den Transport innerhalb Deutschlands verwendet werden. Eine Beförderungsgenehmigung für die

Castortransporte steht aber noch aus. Auch gibt es weiter keine Genehmigung für alle Transportbehälter, die in die

Wiederaufbereitungs-Anlagen von La Hague und Sellafield sollen.

zurück


Samstag, 20. November 1999, 14:04 Uhr

 

Behälter für Atommülltransporte genehmigt

 

Bundesamt für Strahlenschutz gibt grünes Licht für Castoren - Präsident spricht von

«wesentlichem Schritt»

 

Kassel (AP) Die Industrie hat eine erste Hürde für die Genehmigung neuer Atommüll-Transporte genommen. Das Bundesamt

für Strahlenschutz in Salzgitter erteilte die verkehrsrechtliche Zulassung für Castorbehälter, die für Atomtransporte aus

deutschen Kernkraftwerken in das Zwischenlager Ahaus eingesetzt werden sollen. Dies sei ein wesentlicher Schritt, um nach

dem Atomrecht auch die Transporte selbst wieder zu genehmigen, sagte der Präsident des Bundesamtes, Wolfram König, am

Samstag der Nachrichtenagentur AP in Kassel.

 

Bevor die Atomtransporte nach Ahaus wieder aufgenommen werden können, müssen allerdings noch zwei weitere Hürden

genommen werden. Laut König stehen die Transportgenehmigung und die Annahmegenehmigung für das Zwischenlager

noch aus. Einen Zeitrahmen für diese Entscheidungen könne man noch nicht nennen, sagte König. «Die Anträge werden

systematisch und konsequent abgearbeitet.»

 

Im konkreten Fall handelt es sich nach Angaben des Bundesamtes um Transport- und Lagerbehälter vom Typ Castor 5/19. Mehrere deutsche

Kernkraftwerke wie Neckarwestheim, Biblis und Philippsburg wollten diese Behälter - wie schon in der Vergangenheit - für den Transport von

Atommüll in das Zwischenlager Ahaus einsetzen, sagte König. Die Behörde habe die Genehmigung unter der Voraussetzung erteilt, dass unter

anderem die Wärmeleistung erheblich reduziert werde.

 

Das bedeutet, dass die abgebrannten Brennelemente vor dem Transport in den Abklingbecken der Kernkraftwerke länger abkühlen müssen als bisher.

Auf diese Weise soll der Abschirmschutz gegen Neutronenstrahlung sichergestellt werden. Untersuchungen des Bundesamtes für Materialforschung

hätten bestätigt, dass unter den genannten Voraussetzungen die Strahlengrenzwerte eingehalten und die anderen technischen Bedingungen erfüllt

würden, sagte der Leiter des Bundesamts für Strahlenschutz.

zurück


Samstag, 20. November 1999, 14:59 Uhr

 

Zeitung: Atomindustrie droht mit 50-Milliarden-Mark-Klage

 

Hamburg (dpa) - Die deutsche Atomindustrie will die Bundesregierung nach Informationen von «Welt am Sonntag» bei einem

gesetzlich erzwungenen Ausstieg aus der Kernenergie auf bis zu 50 Milliarden Mark verklagen.

 

Sollte sich Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) mit einem Ausstieg nach 25 Jahren durchsetzen, gehe die Industrie von

einem Schaden von etwa 45 Milliarden Mark aus. Ein Ausstieg nach 30 Jahren würde sich mit 28,8 Milliarden Mark

auswirken, schreibt die Zeitung. Die genaue Schadensersatzforderung sei abhängig von der jeweiligen technischen

Lebensdauer eines Kernkraftwerkes.

 

Der Chef der Energie Baden Württemberg, Gerhard Goll, sprach sich dafür aus, in den Atomausstiegsverhandlungen nicht

mehr länger nur über Restlaufzeiten von Atomkraftwerken zu sprechen. Vielmehr sollte über die gesamte Strommenge

gesprochen werden, die aus Atomkraft gewonnen werden soll, sagte Goll am Freitagabend im ZDF-«heute- journal». Als ein

erster Schritt sollte über dezentrale Zwischenlager gesprochen werden.

 

Widerspruch kam von den Hamburger Electricitätswerken (HEW). Ihr Sprecher Johannes Altmeppen sagte am Samstag, ob man nun über die

Restlaufzeiten spreche oder von der gesamten Strommenge - dies sei am Ende das Gleiche. «Wir fordern weiterhin mindestens 35 Jahre Volllastzeit.»

Auch der Vorschlag über Zwischenlager an den Kernkraftwerken zu reden, sei nicht neu: «Wir haben Pläne für Zwischenlager (für Krümmel und

Brokdorf) an den Standorten in der Schublade.» Ein Zwischenlager zu errichten, dauere etwa vier bis fünf Jahre.

 

Die Grünen bekräftigten unterdessen ihre Forderung nach einer Laufzeitbegrenzung von deutlich unter 30 Jahren. Vorstandssprecherin Antje Radcke

sagte der «Magdeburger Volksstimme» vom Samstag, rechtliche Schwierigkeiten für einen entschädigungsfreien Ausstieg ergäben sich dadurch

nicht.

 

BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel sieht Chancen für einen Konsens beim Atomausstieg. «Eine Einigung wäre möglich, wenn die Regierung bei ihrem

Versprechen bliebe, den Atomausstieg entschädigungsfrei zu gestalten», sagte Henkel dem Nachrichtenmagazin «Focus». Komme die Regierung

dagegen mit einem Gesetz, müsste sie sich «auf Klagen von Betreibern einrichten, die nach meiner Überzeugung zum Erfolg führen würden».

Zugleich kritisierte der BDI-Präsident das Vorgehen der Bundesregierung. «Es spricht einiges dafür, dass die Regierung hier ein Theaterstück

aufführt, um die Grünen zu beruhigen - alles im Wissen, dass letztlich die Gerichte das volkswirtschaftlich Schlimmste verhindern.»

 

Erstmals seit dem Stopp der Atomtransporte im Frühjahr 1998 wegen überhöhter Strahlenwerte an Transportbehältern hat das Bundesamt für

Strahlenschutz (BfS/Salzgitter) einen Castor-Behälter zugelassen. Die Behörde bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Frankfurter Rundschau»

vom Samstag. Danach erhielt der Behälter vom Typ «Castor V/19» die verkehrsrechtliche Zulassung. Er kann nur für den innerdeutschen Transport

verwendet werden.

 

Dem BfS liegen fünf Anträge auf innerdeutsche Atomtransporte aus Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis in das westfälische Zwischenlager

Ahaus vor, für die der Castor V/19 genutzt werden soll. Eine Beförderungsgenehmigung ist mit der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters aber

noch nicht verbunden. Nach wie vor fehlt die deutsche Genehmigung für alle Transportbehälter, die in die ausländischen

Wiederaufbereitungs-Anlagen von La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) gebracht werden sollen.


zurück