Pressemitteilung vom 7.12.2002:

 

Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster vom 25. November 2002.

Die zahlreichen Ingewahrsamnahmen, Fesselungen und Durchsuchungen anlässlich der Schienenaktionstage im Herbst 1997 waren rechtswidrig. Anders als im Urteil zu den Ingewahrsamnahmen anlässlich des Castortransportes 1998, in dem das Amtsgericht Ahaus das Verhalten der Polizei als rechtswidrig bezeichnete, urteilte diesmal das Verwaltungsgericht Münster.

Die Verstöße der Polizei gegen das Versammlungsverbot waren derart eklatant, dass es zu einem Anerkenntnisurteil kam. D.h. für die Polizeiführung in Münster ergab sich nach eingehender Beratung durch den Richter nicht der Hauch einer Chance auf einen juristischen Teilerfolg in diesem Verfahren. Für die damals ca. 300 Festgenommenen bedeutet dieses Urteil:

- Alle Festgenommenen sind unschuldig.

- Die Polizeiaktionen waren rechtswidrig.

- Die daraus folgenden Verfahren der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruch werden eingestellt.

- Eventuell ergangene Bußgeldbescheide des Kreises Borken waren rechtswidrig.

Für die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus" bedeutet dieses Urteil das Demonstrationsrecht demnächst noch intensiver und bestimmter wahrzunehmen. Das Urteil stärkt die Ansicht der Bürgerinitiative, dass die Polizei im Vorfeld des Castortransportes 1998 die Demonstranten kriminalisieren sollte um so von den tatsächlichen Problemen der Atompolitik abzulenken

Die Bürgerinitiative verlangt eine Entschuldigung des Polizeipräsidenten in Münster und die verbindliche Zusage der Polizei sich bei künftigen Demonstrationen an das Versammlungsrecht zu halten. Wir werden künftig so demonstrieren, wie wir es für wirkungsvoll und rechtmäßig halten. Keinesfalls aber so wie es sich Politik und Polizei wünschen meint Felix Ruwe (Pressesprecher der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus" e.V.)

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