Pressemitteilung: v. 30.08.01

Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes bei Castor-Transport nach Ahaus gerichtlich bestätigt !

Die polizeilichen Ingewahrsamnahmen Hunderter von Demonstranten anlässlich des Castor-Transports nach Ahaus im März 1998 waren rechtswidrig. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Münster in mehreren Musterverfahren.

Am 20. März 1998 waren nach Polizeiangaben insgesamt 627 Menschen festgenommen und in sogenannten Gefangenensammelstellen in verschiedenen Städten stundenlang festgehalten worden, teilweise bis zum nächsten Morgen. Betroffene hatten auf Anraten der Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" Klagen eingereicht.

Nach mehrjähriger Verfahrensdauer und zahlreichen anwaltlichen Schriftsätzen musste der Polizeipräsident Münster schließlich anerkennen, dass die Ingewahrsamnahmen schon deshalb rechtswidrig waren, weil in keinem Fall die vorgeschriebene richterliche Entscheidung eingeholt worden war. Sämtliche Klagen vor dem Verwaltungsgericht waren daher erfolgreich. Die Urteile sind rechtskräftig.

Auch das Amtsgericht Ahaus hatte im einzigen Verfahren, das dort anhängig gemacht werden konnte, die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahmen festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft allerdings noch eine Beschwerde des PP Münster.

In den wenigen Fällen (ca. 20), in denen der PP seinerzeit eine richterliche Entscheidung herbeigeführt hatte, waren die Ingewahrsamnahmen ebenfalls umgehend durch das AG Coesfeld für rechtswidrig erklärt und beendet worden.

Die Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" nimmt diese Gerichtsentscheidungen mit Zufriedenheit zur Kenntnis. Sie erwartet eine Entschuldigung des Polizeipräsidenten Münster für das Verhalten der Polizei und eine öffentliche Erklärung, dass er sich im Falle weiterer Castor-Transporte nach Ahaus an geltendes Recht hält.

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