Lack- und Rostschäden an Castor-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus (BZA)

BI-Anschreiben vom 29.10.99 an BfS und Wirtschaftsminister NRW

 

An den Präsidenten

des Bundesamts für Strahlenschutz

Postfach 10 01 49

38201 Salzgitter

 

und den Minister

für Wirtschaft und Mittelstand,

Technologie und Verkehr

des Landes Nordrhein-Westfalen

Haroldstr.4

40190 Düsseldorf

Ahaus, den 29.10.99

Betr.: Brennelement-Zwischenlager Ahaus (BZA),

hier: Lack- und Rostschäden an Castor-Behältern

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im BZA ist vor einigen Wochen ein großangelegtes Programm zur Überholung der 305 dort eingelagerten Behälter vom Typ "Castor THTR/AVR" begonnen worden. Im Rahmen dieses Programmes werden die Schutzplatten entfernt, an einen Ort außerhalb des BZA gebracht, dort durch Sandstrahl von Korrosionsschäden befreit und neu lackiert. Ebenso wird mit den Behältern selbst verfahren, jedoch verbleiben diese im BZA. Mitarbeiter eines Ahauser Malereibetriebs sind zu diesem Zweck im Sicherheitsbereich des BZA eingesetzt. Bisher sind unseres Wissens erst 24 Behälter behandelt worden, das Programm dürfte sich daher mindestens über Monate, wenn nicht über mehrere Jahre hinziehen.

In diesem Zusammenhang fragen wir Sie als atomrechtliche Genehmigungs- bzw. Aufsichtsbehörde:

1. Ist es normal, dass Behälter, die für eine Lagerzeit von 40 Jahren genehmigt sind, bereits nach so kurzer Zeit (4 &endash; 5 Jahre Lagerdauer) einer Generalüberholung bedürfen ?

2. Ist es richtig, dass an zahlreichen Behältern wie auch an Schutzplatten nicht nur Lackschäden, sondern beachtliche Korrosionserscheinungen, zum Teil regelrechter Rostfraß festzustellen sind ?

3. Ist es richtig, dass die Lackbeschichtung vor der Befüllung der Behälter unsachgemäß vorgenommen wurde und deshalb jetzt bereits gravierende Schäden festzustellen sind ?

4. Falls ja: Weshalb wurde dies seitens der Genehmigungs- und/oder Aufsichtsbehörde trotz umfangreicher Prüfungen nicht festgestellt ?

5. Inwieweit sind Genehmigungs- und/oder Aufsichtsbehörde in Genehmigung, Durchführung und Überwachung der Überholungsmaßnahmen eingebunden ?

6. Welchen radioaktiven Belastungen dürfen die im BZA vorübergehend, aber doch längerfristig arbeitenden Maler ausgesetzt werden ? Gelten für sie die Dosisgrenzwerte für die Normalbevölkerung oder die für Personal in kerntechnischen Anlagen ? Falls Letzteres zutrifft: Um das Wievielfache liegen die entsprechenden Dosisgrenzwerte über denen für die Normalbevölkerung ? Wie wird sichergestellt, dass die Belastung für die einzelnen Beschäftigten minimiert wird ?

7. Während der Arbeit an den Behältern und an den Deckeln sind die Castoren 1 &endash; 2 Wochen

vom Überwachungssystem für die Behälterdichtigkeit abgekoppelt. Kann in dieser Zeitspanne eine eventuelle Undichtigkeit überhaupt festgestellt werden und wenn ja: wie ?

Für eine rasche und exakte Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus und verbleiben

Mit freundlichem Gruß !

i.A.: (Hartmut Liebermann)

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