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Pressemitteilung vom 7. Mai 2008

 

Bürgerinitiative Ahaus fordert Stopp des Genehmigungsverfahrens!

Die BI-Ahaus fordert Konsequenzen aus der misslungenen Entwicklung des CASTOR HAW-28M. Dieser neue Castor sollte zur Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll in das Brennelemente Zwischenlager Gorleben genutzt werden, fiel aber sang- und klanglos durch die Sicherheitsprüfungen des Bundesamtes für Materialprüfung (BAM). Ergebnis dieser skandalösen Arbeit war die Absage der Atommülltransporte ab 2009 und der Zukauf französischer Atommüllbehälter, um den bereits genehmigten Transport 2008 noch durchführen zu können.

Für das Brennelemente Zwischenlager Ahaus wurde im Dezember 2006 der Antrag für die Einlagerung von hoch- bis mittelradioaktivem Atommüll gestellt.

Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Bei den beantragten Atommülltransporten handelt es sich um Rücktransporte aus der Wiederaufarbeitung, den CSD-C Kokillen, die in eigens dafür zu entwickelnden Transport- und Lagerbehältern mit der Bezeichnung TGC36 beantragt wurden. Abteilungsleiter für Transportplanungen und Behältersicherheit des BfS berichteten schon in der AtW, einer Fachzeitschrift der Atomwirtschaft über die Rücktransporte nach Ahaus ab 2009! Dieser Termin wurde dann vom BfS auf 2011 verschoben.

An dieser Stelle setzt die Kritik der BI-Ahaus an. Felix Ruwe, der Sprecher der BI fragt: „Wie kann eine Genehmigungsbehörde Transportzeiten veröffentlichen, wenn die dafür vorgesehenen Transport- und Lagerbehälter noch nicht einmal entwickelt, geprüft und zugelassen sind? Als Konsequenz aus der „Panne“ mit dem CASTOR HAW-28 sollte das BfS zuerst einmal alle Unterlagen sammeln, bevor das angestrebte Genehmigungsverfahren eröffnet wird“.

„Die besondere Nähe des BfS zur Atomwirtschaft bereitet uns große Sorge, deshalb verlangen wir ein transparentes Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung,“ so der BI-Vorsitzende Heiner Möllers. „Außerdem ist die gesamte Zeitplanung der Atommüllzwischenlagerung unschlüssig. Die Firma AREVA, verlangt für die TGC36 – Behälter eine Zwischenlagerzeit von 40 bis 50 Jahren und liegt mit dieser Forderung weit über der genehmigten Lebensdauer des BZA“, so Ruwe, er fordert daher alle Parteien und Genehmigungsbehörden zu einer vollständigen Revision der Atommüllentsorgung.

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