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Pressemitteilung vom 8.1.2008

Landesregierung konstruiert ein dumm-dreistes Lügengebäude zur Atommüllverschiebung!

 

In einer kleinen Anfrage zu Atommülltransporten nach Ahaus, Drucksache 14/5724 vom 5.12.2007, fragte der Landtagsabgeordnete Reiner Priggen:

5. Was tut die Landesregierung, damit die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über anstehende Atomtransporte nach Ahaus informiert wird?

Die Frage zur Information der Ahauser Bevölkerung über geplante Atommülltransporte aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague zum BZA beantwortete die zuständige CDU-Ministerin C. Thoben lapidar: "Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, die Öffentlichkeitsarbeit einzelner Unternehmen zu Übernehmen."

"Eine derartige Antwort ist gegenüber den betroffenen Ahausern eine Unverschämtheit," so der Pressesprecher der BI-Ahaus, Felix Ruwe.

"Es ist sehr wohl Aufgabe der Landesregierung, die Bevölkerung mit größter Transparenz und Offenheit über geplante Atommüllentsorgung zu informieren."

 

"Schon vorher hat Frau Thoben die Ahauser falsch informiert." In der Drucksache 14/3321 vom 20.12.2006 beantwortete die Ministerin die zweite Frage zur garantierten fristgerechten Räumung des BZA, wenn es bis dahin noch kein gesichertes Endlager gibt folgendermaßen:

"Die Landesregierung geht von der rechtzeitigen Inbetriebnahme des Endlagers Schachtanlage Konrad aus." Nach Auskunft des Sprechers der BI-Ahaus ist diese Antwort schlichtweg falsch! "Der in dieser Anfrage behandelte Atommüll ist nicht Schacht Konrad geeignet. Selbst eine vehemente Atomkraftbefürworterin wie C. Thoben sollte sich um wahrheitsgemäße Beantwortung solcher Fragen bemühen. Derartig leichtfertig verfassten Erklärungen entsprechen nicht dem Ernst der Lage, fügen sich allerdings nahtlos in die aktuelle Öffentlichkeitsarbeit der NRW Landesregierung," so Ruwe.

"Die Ahauser Bürger gehen nach wie vor vom Jahr 2030, als dem Ende der Atommülllagerung im BZA aus. Das ist nach Einschätzung der BI bei dem derzeitigen rücksichtslosen und undemokratischen Verhalten von Politik, Atomaufsicht und Betreibern nicht mehr so sicher. Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz BfS beschreibt Szenarien mit sog. Langzeitzwischenlagerung von Lagerzeiten über 40-50 Jahre", resümiert der Sprecher der BI-Ahaus.

Felix Ruwe Pressesprecher der BI-Ahaus

Hintergrundinformation:

CSD-C Kokillen (colis standard de déchets compactés) sind nicht "Schacht Konrad-gängig", so der offizielle Sprachgebrauch der Atommüllentsorger und der zuständigen Dienstaufsichten.

 

Deutscher Bundestag Drucksache 16/5379

16. Wahlperiode 21. 05. 2007

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 16. Mai 2007 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.

 

Antwort der Bundesregierung

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage

der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch,

weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

- Drucksache 16/5042 -

Die aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien zurückzunehmenden radioaktiven Abfälle (HAW- und MAW-Glaskokillen, CSD-C) können nicht in der Schachtanlage KONRAD endgelagert werden, da sie den hochradioaktiven Abfällen zuzuordnen sind.

Quelle: www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/kl__anfrage_16_5042.pdf

 

Die Brennelemente werden zersägt und in Säure aufgelöst. Der Rest, die BE-Hülsen werden in 90l-Presskartuschen gefüllt, mit 200°C heißem Stickstoffgas getrocknet und danach mit 200MPa Druck gepresst! 5-8 dieser Presslinge kommen dann in eine Kokille. (CSD-C Kokille)

Quellen: www.AREVA.com und F.Ruwe (BI-Ahaus) www.bi-ahaus.de

INFO CSD-Kokillen PPS

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