Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

BI „Kein Atommüll in Ahaus"

AKU (Arbeitskreis Umwelt) Gronau

MEGA (Menschen gegen Atomanlagen) Waltrop

BI Umweltschutz Hamm

SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster

 

Pressemitteilung 2. März 2007

Atomkraftgegner begrüßen Baum-Verfassungsbeschwerde:

„Online-Untersuchung in NRW verfassungswidrig"

Die Münsterländer Anti-Atomkraft-Initiativen begrüßen die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Bundesinnenministers Gerhart Baum gegen das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz, das dem Verfassungsschutz das heimliche Ausspionieren von privaten Computern und Bank-Daten erlaubt. Zwei Atomkraftgegner der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus" und des Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen hatten bereits vor drei Wochen Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchungen eingereicht.

„Wir sehen uns durch die Verfassungsbeschwerde von Herrn Baum in unserer Argumentation gestärkt. Es zeigt, wie brisant das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz in Wirklichkeit ist. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird hier völlig ausgehebelt und der Betroffene wird davon nicht einmal informiert. Es kann also auch keine gerichtliche Überprüfung beantragen. Wir befürchten, dass deshalb ein viel größerer Personenkreis davon betroffen ist, als die CDU/FDP-Landesregierung dies bisher verkündet hat," so Felix Ruwe von der BI „Kein Atommüll in Ahaus".

Auch das Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Auswirkungen auf die Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen. Die Anti-Atomkraft-Initiativen befürchten konkret, dass z. B. auch Kontakte zu Journalisten durch die geheimen Online-Durchsuchungen überwacht werden können. Dadurch würden indirekt auch Journalisten von den Maßnahmen betroffen. Eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit politischer Initiativen sowie der Informantenschutz der Presse würden damit nicht mehr gewährleistet.

„Das NRW-Verfassungsschutzgesetz zielt durch seine Unbestimmtheit auf die politische Überwachung unliebsamer politischer Gegner ab. Gerade die Heimlichkeit der Maßnahmen soll einschüchternd wirken und zersetzt damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Verfassungsschutz kann ungehindert und unkontrollierbar in den Kernbereich der Privatsphäre eindringen. Wir fordern deshalb, dass die Gesetzes-Novelle von der NRW-Landesregierung komplett zurückgenommen wird," so Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.

Die Anti-Atomkraft-Initiativen werden vor dem Bundesverfassungsgericht durch den renommierten Münsteraner Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler vertreten.

Weitere Infos: www.bi-ahaus.de, www.aktionsbuendnis-muensterland.de, www.sofa-ms.de

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