BI „Kein Atommüll in Ahaus"

Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

AKU (Arbeitskreis Umwelt) Gronau

MEGA (Menschen gegen Atomanlagen) Waltrop

BI Umweltschutz Hamm

SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster

 

Pressemitteilung 6. Februar 2007

Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchung:

„NRW-Verfassungsschutzgesetz ist verfassungswidrig"

Zwei Münsterländer Atomkraftgegner, die als Pressesprecher verschiedener Anti-Atomkraft-Initiativen tätig sind, haben heute vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des NRW-Verfassungsschutzgesetz eingereicht. In der Gesetzesnovelle, die zum 1. Januar in Kraft trat, wird erstmals eine weitgehende Online-Durchsuchung von Privatcomputern ermöglicht. Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Münsteraner Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler ausgearbeitet und wird von Anti-Atomkraft-Initiativen in Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Im Gegensatz zu Beteuerungen der CDU/FDP-Landesregierung dienen die neuen Befugnisse für den NRW-Verfassungsschutz nicht allein der Bekämpfung von Terrorgruppen wie Al-Qaida. In Wirklichkeit ist das Gesetz so unspezifisch, dass sämtliche Personen und Gruppen, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden, auch überwacht werden können.

„Konkret müssen wir befürchten, dass sogar Menschen, die unsere Webseiten zur Information anklicken, ins Fadenkreuz des Verfassungsschutzes geraten können. Auch unsere Pressekontakte mit Journalisten könnten überwacht werden. Dadurch würde eine - geheime - politische Kontrolle der Öffentlichkeitsarbeit der Anti-Atomkraft-Initiativen ermöglichen. Sogar die Pressefreiheit würde angegriffen, da auch Journalisten indirekt als „Kontaktpersonen" mitüberwacht werden können," befürchtet Felix Ruwe, der als Pressesprecher der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus" einer der beiden Beschwerdeführer ist.

„Hausdurchsuchungen müssen nach deutschem Recht offen durchgeführt werden. Durch das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz wird dieser Grundsatz ausgehebelt. Die Online-Durchsuchungen sollen grundsätzlich geheim stattfinden, ein konkreter Tatverdacht ist nicht nötig und der Betroffene erhält nicht einmal automatisch die Möglichkeit, die Maßnahme im Nachhinein gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Verfassungsschutz wird nämlich nicht zur verbindlichen Information gegenüber dem Betroffenen verpflichtet. Das öffnet Missbrauch Tür und Tor, zumal die Trennung von Polizei und Verfassungsschutz aufgehoben wurde. Der massive Eingriff in die Privatsphäre ist nicht verhältnismäßig. Die Novelle des NRW-Verfassungsschutzgesetzes ist deshalb in der Substanz verfassungswidrig," erläuterte Rechtsanwalt Achelpöhler.

„Das klare BGH-Urteil gegen Online-Durchsuchungen von gestern ist sehr ermutigend. Es geht um elementare Bürgerrechte, die durch das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz in Gefahr sind," so Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, der als zweiter Beschwerdeführer das BVG in Karlsruhe angerufen hat.

Weitere Infos: www.bi-ahaus.de, www.aktionsbuendnis-muensterland.de, www.sofa-ms.de

zurück