BI „Kein Atommüll in Ahaus"

Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

AKU (Arbeitskreis Umwelt) Gronau

MEGA (Menschen gegen Atomanlagen) Waltrop

BI Umweltschutz Hamm

SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster

 

Pressemitteilung 5. Februar 2007

Konsequenz aus heutigem BGH-Urteil:

„Online-Untersuchung in NRW verfassungswidrig"

Atomkraftgegner reichen Verfassungsbeschwerde ein

Die Münsterländer Anti-Atomkraft-Initiativen begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der soeben die Online-Untersuchung durch die Polizei für rechtswidrig erklärte. Die Atomkraftgegner werden morgen vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die seit dem 1. Januar in Kraft befindliche Novelle des NRW-Verfassungsschutzgesetzes einlegen. Die Anti-Atomkraft-Initiativen befürchten, dass der NRW-Verfassungsschutz mit den Gesetzesänderungen u. a. durch das Ausspionieren von privaten Computern und E-Mails verfassungswidrig in die private und berufliche Sphäre von AtomkraftgegnerInnen eindringen könne. Die Initiativen werden durch den renommierten Münsteraner Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler vor dem BVG vertreten.

Das geänderte NRW-Verfassungsschutzgesetz geht noch weit über die jetzt vom BGH inkriminierten Bestimmungen hinaus, weil der Verfassungsschutz nicht einmal verpflichtet ist, die von einer Online-Untersuchung Betroffenen im Nachhinein von der Maßnahme zu informieren. „Das NRW-Verfassungsschutzgesetz bietet eine neue Qualität bei der Ausforschung der Privatsphäre. Das Ausspionieren von Computern und E-Mails kommt letztlich einer elektronischen Hausdurchsuchung gleich, ohne dass die Betroffenen davon erfahren und die Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen können. Selbst der Kernbereich der Privatsphäre ist künftig vor dem Zugriff des Verfassungsschutzes nicht mehr sicher. Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form verfassungswidrig," so Rechtsanwalt Achelpöhler.

„Als Pressesprecher der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus" muss ich durch die Gesetzesnovelle konkret befürchten, dass der NRW-Verfassungsschutz in Zukunft meinen Computer und sogar die Computer meiner Familienangehörigen insgeheim ausforscht. Die CDU-/FDP-Landesregierung ermöglicht es, ohne öffentliche Kontrolle nach Belieben das Privatleben politisch unliebsamer Personen auszuforschen - dem wollen wir mit der Verfassungsbeschwerde einen Riegel vorschieben," erklärte Felix Ruwe von der BI Ahaus, der einer der beiden Beschwerdeführer ist.

Die Beschwerdeführer kritisieren zudem, dass Befugnisse, die dem Verfassungsschutz ursprünglich nur zur Anti-Terror-Bekämpfung eingeräumt wurden, jetzt auf alle angeblichen „Gegner der freiheitlich demokratischen Grundordnung" ausgedehnt werden - also auf alle, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Außerdem wird die rechtsstaatlich gebotene Trennung von Polizei und Verfassungsschutz aufgehoben.

Die Anti-Atomkraft-Initiativen fordern, dass das umstrittene NRW-Gesetz komplett gekippt wird.

Weitere Infos: www.bi-ahaus.de, www.aktionsbuendnis-muensterland.de, www.sofa-ms.de

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