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Pressemeldung vom 19. Januar 2007

22. Januar: Castor-Prozess in Ahaus

- Ahauser Bürgermeister als Zeuge vorgeladen

Am kommenden Montag, 22. Januar, muss ein Münsteraner Atomkraftgegner um 13.30 Uhr vor dem Ahauser Amtsgericht erscheinen (Sümmermannplatz 1, Raum 221). Die Staatsanwaltschaft Münster wirft ihm vor, am 6. Juni 2005 eine Schülerdemo in Ahaus gegen die Castor-Transporte von Dresden-Rossendorf nach Ahaus durchgeführt zu haben. Dies sei ein Verstoß gegen §26 Versammlungsgesetz. Am 6. Juni 2005 hatten ca. 100 Ahauser SchülerInnen spontan gegen den unmittelbar bevorstehenden zweiten Castor-Transport von Dresden nach Ahaus in der Ahauser Innenstadt demonstriert. Gegen zwei weitere Beschuldigte, darunter einen Ahauser Schüler, waren die Ermittlungen im Vorfeld eingestellt worden.

Die BI „Kein Atommüll in Ahaus" und das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen kritisieren das Verfahren und die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei auf das Schärfste. Schon im Vorfeld war es zu schweren Ermittlungspannen gekommen. So hatten Staatsanwaltschaft und Polizei insgeheim rechtswidrig vom Angeklagten erstellte Fotos für eine Zeugengegenüberstellung benutzt. In dieser Angelegenheit rügte die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte im Oktober 2006 das Polizeipräsidium Münster.

Besonders pikant ist die Tatsache, dass ausgerechnet der zum Tatzeitpunkt noch minderjährige Sohn des Ahauser Bürgermeisters als Hauptbelastungszeuge für den Prozess aufgebaut wurde. Auch sein Vater, der Bürgermeister, wurde nun als Zeuge zum Prozess vorgeladen. Er hatte noch im Juni 2005 in der Zeitung intensive städtische Ermittlungen angekündigt. Im Gegensatz zu seinem Sohn wurde er aber von der Polizei niemals vernommen. Zu dem Prozess sind auch weitere Schüler als Zeugen vorgeladen.

„Hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. 100 SchülerInnen protestieren spontan gegen Castoren und dann kommt es wie bei einem Kapitalverbrechen zu anderthalbjährigen Ermittlungen, die voller Pannen verlaufen. Anstatt hier ein Strafverfahren anzustrengen, sollten wir die SchülerInnen ausdrücklich dafür loben, dass sie so couragiert für ihre Überzeugung auf die Straße gegangen sind," forderte Felix Ruwe von der BI Ahaus. Der Beschuldigte wird vom Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler vor Gericht vertreten.

Am Sonntag, den 21. Januar 2007 findet der traditionelle Sonntagsspaziergang statt. Die BI bittet alle Ahauser zu kommen, da ein umfangreicher Informationsaustausch erforderlich ist. Sonntag, 14.00 Uhr am BZA!

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