Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

BI „Kein Atommüll in Ahaus"

AKU (Arbeitskreis Umwelt) Gronau

MEGA (Menschen gegen Atomanlagen) Waltrop

BI Umweltschutz Hamm

SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster

 

Pressemitteilung v. 4. Januar 2007

Atomkraftgegner kündigen Verfassungsbeschwerde an

- „NRW-Verfassungsschutzgesetz ist rechtswidrig"

Münsterländer Anti-Atomkraft-Initiativen kündigten heute an, gegen die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Novelle des NRW-Verfassungsschutzgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Sie befürchten, dass der NRW-Verfassungsschutz mit den von der CDU-/FDP-Landesregierung initiierten Gesetzesänderungen u. a. durch das Ausspionieren von privaten Computern und E-Mails verfassungswidrig in die private und berufliche Sphäre von AtomkraftgegnerInnen eindringen könne. Die Initiativen beauftragten den renommierten Münsteraner Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler mit der Ausarbeitung der Beschwerdeschrift.

„Schon jetzt beschäftigt sich der NRW-Verfassungsschutz völlig ausufernd mit der Arbeit der Anti-Atomkraft-Initiativen und dabei insbesondere mit unserer Öffentlichkeitsarbeit. So heißt es auf Seite 122 des NRW-Verfassungsschutzberichts für 2005: Die Anti-Atomkraft-Initiativen wollten durch „Einbeziehung der Medien" „ihrem Anliegen eine sympathische Darstellung verschaffen". Dieser Abschnitt belegt eindeutig, dass der NRW-Verfassungsschutz in stereotypen Feindbildern verharrt und sogar das Alltagsgeschäft außerparlamentarischer Initiativen rechtswidrig überwacht. Und das, obwohl laut Verfassungsschutz „staatsfeindliche Zielsetzungen" „auf ein kaum wahrnehmbares Niveau abgefallen" seien (ebd. S. 123)," so Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.

„Als Pressesprecher der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus" muss ich durch die Gesetzesnovelle konkret befürchten, dass der NRW-Verfassungsschutz in Zukunft sogar die Computer meiner Familienangehörigen insgeheim ausforscht. Der Verfassungsschutz müsste mich nicht einmal im Nachhinein darüber informieren. Die CDU-/FDP-Landesregierung ermöglicht es, ohne öffentliche Kontrolle nach Belieben das Privatleben unliebsamer Personen auszuforschen &endash; dem wollen wir mit der Verfassungsbeschwerde einen Riegel vorschieben," erklärte Felix Ruwe von der BI Ahaus.

„Die geänderte Fassung des NRW-Verfassungsschutzgesetzes ist verfassungswidrig. Befugnisse, die dem Verfassungsschutz ursprünglich nur zur Anti-Terror-Bekämpfung eingeräumt wurden, werden jetzt auf alle angeblichen „Gegner der freiheitlich demokratischen Grundordnung" ausgedehnt &endash; also auf alle, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Außerdem wird die rechtsstaatlich gebotene Trennung von Polizei und Verfassungsschutz aufgehoben. Mit schwammigen Formulierungen wird dem Verfassungsschutz Tür und Tor geöffnet, so dass er ohne konkrete Anhaltspunkte rechtlich fragwürdige Maßnahmen durchführen darf. Das Ausspionieren von Computern und E-Mails kommt letztlich einer elektronischen Hausdurchsuchung gleich, ohne dass die Betroffenen davon erfahren und die Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen können. Selbst der Kernbereich der Privatsphäre ist künftig vor dem Zugriff des Verfassungsschutzes nicht mehr sicher," erläuterte der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler zentrale Aspekte der Verfassungsbeschwerde.

Die Anti-Atomkraft-Initiativen fordern, dass das umstrittene Gesetz komplett gekippt wird.

Weitere Infos: www.bi-ahaus.de, www.aktionsbuendnis-muensterland.de, www.sofa-ms.de, www.mega-waltrop.de, www.thtr-a.de

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