Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

BI „Kein Atommüll in Ahaus" e.V.

SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster

Menschen gegen Atomanlagen (MEGA) Waltrop

 

Pressemitteilung v. 31. März 2006

Zwischenlager Ahaus verfassungswidrig?

- Neues Rechtsgutachten unterstützt Atomkraftgegner

Nachdem ein neues Rechtsgutachten ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit atomarer Zwischenlager äußert, fordern die Anti-Atomkraft-Initiativen aus Ahaus und dem Münsterland die NRW-Landesregierung und die Bundesregierung auf, umgehend zu der neuen Sachlage Stellung zu nehmen und bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung dieser brisanten und grundsätzlichen Frage für das Zwischenlager Ahaus einen kompletten Einlagerungsstopp zu verhängen.

Der Leipziger Staatsrechtler Prof. Christoph Degenhart hatte in einem Gutachten für bayrische Kläger gegen die derzeit dort gebauten Zwischenlager festgestellt, dass die Zwischenlager verfassungswidrig seien. Insbesondere kritisierte Degenhart, dass die Zwischenlager genehmigt würden, ohne dass die Entsorgung des Atommülls auf Dauer gelöst worden sei. Das trifft auch auf das Zwischenlager Ahaus zu. Prof. Degenhart sieht den Bau und Betrieb von atomaren Zwischenlagern als „Verstoß gegen die Schutzpflicht des Staates für die Grundrechte." Das gelte auch für die Grundrechte nachfolgender Generationen.

Zudem weisen wir darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht kürzlich den Abschuss von Personenflugzeugen verboten hat. Damit fällt auch ein zweiter „Sicherheits"-Pfeiler für Atomanlagen in sich zusammen. Nunmehr muss der gezielte Absturz eines großen Personenflugzeuges wieder als mögliches Szenario angenommen werden. Dagegen ist das Zwischenlager Ahaus &endash; genau wie andere Atomanlagen &endash; nicht gesichert.

Das Rechtsgutachten von Prof. Degenhart und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lassen die Verfassungsmäßigkeit und die Sicherheit sämtlicher Atomanlagen in einem neuen Licht erscheinen. Für Ahaus bedeutet dies klar, dass der Staat seine Schutzpflicht verletzt, wenn er weiteren Atommüll einlagert. Deshalb müssen die Landes- und Bundesregierung jetzt umgehend handeln. Dabei sollte das Rechtsgutachten von Prof. Degenhart als Grundlage genommen werden.

Keine Zukunft für Atomanlagen!

Wenige Tage vor dem Energiegipfel bei Bundeskanzlerin Merkel ist das Gutachten ein schwerer Schlag ins Gesicht der Atomlobby. 20 Jahre nach Tschernobyl stellt sich die Frage, ob der weitere Betrieb der Atomanlagen wirklich auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Denn die Entsorgungsfrage ist weltweit nicht gelöst. Nach menschlichem Ermessen wird es auch keine sichere Lösung geben, die mehrere 10 000 Jahre Bestand hat.

Wir fordern deshalb eine grundsätzlich neue Debatte über die Stilllegung sämtlicher Atomanlagen.

zurück