Die BI Lüchow-Dannenberg fordert die Rücknahme der Betriebsgenehmigung für das Gorlebener Zwischenlager:

Pressemitteilung 16.09.05

Gorlebener Atomklo Betriebsgenehmigung entziehen

Nach Bekanntwerden des erneuten Kontaminationsskandals in Gorleben fordert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) den Betreibern der oberirdischen Atommüllzwischenlager die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Zuvor hatte das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) als zuständige Aufsichtsbehörde informiert, dass 5 Atommüllbehälter die radioaktiven Grenzwerte bis über das fünffache überschreiten.

Der BI-Sprecher widerspricht vehement der Behauptung des NMU, es hätte einen vergleichbaren Fall noch nicht gegeben und erinnert: Schon 1987 hat die ehemalige Atommülltransportfirma Transnuklear 312 Fässer als schwach strahlenden Atommüll deklariert, obwohl sie den hochradioaktiven und giftigen Stoff Plutonium enthielten. Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe sind dabei geflossen und der Firma wurde die Transportgenehmigung entzogen. Für die Betreiber des Gorlebener Zwischenlagers allerdings, die diese teilweise aufgeblähten Fässer ungeprüft stapelten, ergab sich trotz eklatanter Sicherheitsverstöße nicht die Konsequenz des Entzugs der Betriebsgenehmigung. 1998 wurde der Kontaminationsskandal um bis zu 40fache Überschreitung der Grenzwerte beim Transport von Castorbehältern bekannt.

„Die Betreiber der Gorlebener Zwischenlagerhallen führen offensichtlich nicht einmal einfachste Eingangsmessungen angelieferter Atommüllbehälter durch und das NMU als zuständige Aufsichtsbehörde muss sich dem Vorwurf mangelnder Überprüfung der Einlagerung von Gefahrstoffen stellen", so der BI-Sprecher. „Die Konsequenz aus der Versagenskette kann nur sein, Gorleben einzumotten und den Betreibern die Genehmigung zu entziehen, statt jetzt seitens des NMU zu versuchen den neuerlichen Skandal zu verharmlosen.

Wie erschreckend locker mit brisantem Atommüll umgegangen wird zeige sich auch am Absende - AKW Krümmel. Die eineinhalb Meter hohen Gussbehälter seien schließlich schon 1996 im Brennelementlagerbecken mit radioaktiven Einbauteilen aus dem Reaktorkern beladen worden. Bei der Abfahrt diesen Montag, seien die Betreiber des AKW trotz behaupteter Messung nicht in der Lage gewesen Kontaminationen festzustellen und haben gegen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eines Straßentransports verstoßen. „Die Betreiberin des Gorlebener Zwischenlagers „GNS" ist eine Tochterfirma der atommüllproduzierenden Energieversorger", so der BI-Sprecher. „Es ist obendrein in diesem Zusammenhang unerträglich, wenn die versagende Aufsichtsbehörde NMU durch Verharmlosung die reinen Kapitalinteressen der Betreiber auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung bevorzugt".

Francis Althoff 05843 - 986789

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