Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus"e.V.

Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

Widerstand gegen Atomanlagen (WIGA) Münster

Münsteraner Bündnis „Stoppt Atomtransporte!!"

Menschen gegen Atomanlagen (Mega) Waltrop

 

Pressemitteilung 18. Januar 2005

20. Januar 2005 Landgericht Münster: Skandalöser Prozess gegen Münsteraner Atomkraftgegner -

Staatsanwaltschaft Münster will Exempel statuieren und fordert noch höheres Strafmaß!

Das Jahr 2005 hat gerade begonnen und schon gehen die Kriminalisierungsvorwürfe gegen einzelne AtomkraftgegnerInnen weiter. Die Staatsanwaltschaft Münster hat jetzt Berufung gegen das Urteil des Ahauser Amtgerichts vom 11.10.04 gegen den Münsteraner Atomkraftgegner Peter Rogausch eingelegt. Das Amtsgericht hatte seinerzeit in einem skandalösen Verfahren voller Widersprüchlichkeiten Herrn Rogausch wegen „Nötigung" und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen a 25 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte schon damals 120 Tagessätze beantragt, die Verteidigung dagegen Freispruch.

Bei den Vorwürfen ging es um eine einstündige Blockade des atomaren Zwischenlagers Ahaus im Dezember 2003 und um eine Flugblattverteilaktion in der Ahauser Innenstadt im Januar 2004. Bei beiden Aktionen ging es um Proteste gegen die geplanten Castor-Transporte von Dresden nach Ahaus.

Im Dezember 2003 wurden von der Polizei 16 Personen festgenommen, doch nur bei Herrn Rogausch wurde ein Prozess eröffnet. In dem Verfahren konnte keiner der geladenen Zeugen dem Angeklagten eine besondere oder gar verwerfliche Handlung vorwerfen. Mehrere Zeugen konnten sich nicht einmal daran erinnern, den Angeklagten bei der Blockade überhaupt gesehen zu haben. Vor allem der Sicherheitsbeauftragte des Zwischenlagers verwickelte sich in zahlreiche Widersprüche.

Das Gericht weigerte sich zudem, die Motivation des Angeklagten in Betracht zu ziehen. Bei Nötigung ist jedoch laut gängiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Motivation der Demonstranten ein wichtiger Faktor. Das Gericht untersagte dem Angeklagten hierzu jedoch jede Ausführung.

Auch bei dem zweiten Verfahrensteil gab es große Widersprüche in den Polizeiaussagen, so dass viele Fragen und eine tatsächliche Tatbeteiligung des Angeklagten völlig ungeklärt blieben. Es wurde vielmehr deutlich, dass der Angeklagte aus rein willkürlichen Gründen auf der Anklagebank landete.

 

Das ganze Verfahren war im Prinzip eine reine Farce, weil der Angeklagte offensichtlich für alle beteiligten Demonstranten exemplarisch verurteilt wurde, ohne dass die Anschuldigungen auf einer tatsächlichen Grundlage beruhten.

Der Staatsanwaltschaft Münster reicht das harte und skandalöse Urteil des Amtsgerichtes offensichtlich noch nicht aus. Ein Strafmaß von über 90 Tagessätzen würde eine Vorstrafe für den Angeklagten bedeuten und genau das will offensichtlich die Staatsanwaltschaft Münster erreichen. Im Vorfeld der anstehenden Castortransporte von Dresden nach Ahaus soll ein

Exempel statuiert werden, AtomkraftgegnerInnen sollen kriminalisiert und eingeschüchtert werden. Es handelt sich hier deshalb klar um einen politischen Prozess.

Wir solidarisieren uns mit Herrn Rogausch und werden ihn bei seinem Prozess am 20. Januar 2005 (10 Uhr 30) vor dem Landgericht Münster unterstützen. Gleichzeitig kündigen wir an, dass der Widerstand gegen weitere Atomtransporte nach Ahaus und Gronau ungemindert weitergehen wird. Wir rufen für den 20. Februar 2005 zum nächsten Sonntagsspaziergang am Atomlager in Ahaus auf.

Kontakt: Felix Ruwe (BI Ahaus): 02561/6577 (0171/7937926), Willi Hesters (Aktionsbündnis Münsterland): 02557/1411, Matthias Eickhoff (Wiga Münster): 0251/9720765

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