Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus"

Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

Widerstand gegen Atomanlagen (WIGA) Münster

Münsteraner Bündnis „Stoppt Atomtransporte!!"

Menschen gegen Atomanlagen (Mega) Waltrop

Pressemitteilung 12.10.2004

Atomkraftgegner vor Ahauser Amtsgericht verurteilt -

Verteidigung geht nach unverhältnismäßigem Urteil in Berufung

Mit völligem Unverständnis reagieren die Münsterländer Anti-Atomkraft-Initiativen auf das harte Urteil des Ahauser Amtsgerichts vom gestrigen Montag gegen den Münsteraner Atomkraftgegner Peter Rogausch. Er wurde wegen „Nötigung" und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 120 Tagessätze beantragt, die Verteidigung Freispruch. Der Angeklagte kündigte umgehend Berufung vor dem Landgericht an.

Bei den Vorwürfen ging es um eine Blockade des atomaren Zwischenlagers Ahaus im Dezember 2003 und um eine Flugblattverteilaktion in der Ahauser Innenstadt im Januar 2004. Bei beiden Aktionen ging es um Proteste gegen die geplanten Castor-Transporte von Dresden nach Ahaus.

Im Dezember 2003 wurden von der Polizei 16 Personen festgenommen, doch nur bei Herrn Rogausch wurde ein Prozess eröffnet. In dem gestrigen Verfahren konnte keiner der geladenen Zeugen dem Angeklagten eine besondere oder gar verwerfliche Handlung vorwerfen. Mehrere Zeugen konnten sich nicht einmal daran erinnern, den Angeklagten bei der Blockade überhaupt gesehen zu haben. Vor allem der Sicherheitsbeauftragte des Zwischenlagers verwickelte sich in zahlreiche Widersprüche.

Das Gericht weigerte sich zudem, die Motivation des Angeklagten in Betracht zu ziehen. Bei Nötigung ist jedoch lautet gängiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Motivation der Demonstranten ein wichtiger Faktor. Das Gericht untersagte dem Angeklagten hierzu jedoch jede Ausführung.

Auch bei dem zweiten Verfahrensteil gab es große Widersprüche in den Polizeiaussagen, sodass viele Fragen und eine tatsächliche Tatbeteiligung des Angeklagten völlig ungeklärt blieben. Es wurde vielmehr deutlich, dass der Angeklagte aus rein willkürlichen Gründen auf der Anklagebank landete.

Es zeigte sich jedoch, dass die Staatsanwaltschaft die widersprüchlichen Zeugenaussagen völlig ignorierte und auf einer harten Bestrafung bestand. Auch das Gericht würdigte die Beweisaufnahme völlig unzureichend und sehr einseitig. Dieses Verfahren war im Prinzip eine reine Farce, weil der Angeklagte offensichtlich für alle beteiligten Demonstranten exemplarisch verurteilt wurde, ohne dass die Anschuldigungen auf einer tatsächlichen Grundlage beruhten. Deshalb wird Herr Rogausch in Berufung gehen.

Wir sind mit Herrn Rogausch voll solidarisch und werden ihn in seinem weiteren Verfahren weiter voll unterstützen. Gleichzeitig kündigen wir an, weiterhin durch gezielte demonstrative Aktionen gegen Atomtransporte und Atomanlagen im Münsterland zu protestieren. Dadurch lassen wir uns auch durch Kriminalisierungsversuche gegen Einzelne nicht abschrecken.

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