Bahnhofstr. 51 48683 Ahaus Postfach 1165 48661 Ahaus

Vorwahl: 02561 Tel.: 961791 FAX: 961792 INFOLINE: 961799

Homepage: www.bi-ahaus.de E-mail: mail@bi-ahaus.de

WIGA Münster

 

Pressemitteilung Ahaus, den 6.August 2004

Atommüll - Entscheidungen in Kürze vor Gerichten

Gemeinsame Widerstandsvorbereitungen im Münsterland und in Sachsen

Am Donnerstag, den 2. September 2004 um 10.00 Uhr ist vor dem Oberverwaltungs-gericht (OVG) in Münster ein neuer Termin zur Verhandlung der Aufbewahrungs-genehmigung und der ersten und zweiten Änderungsgenehmigung für die Einlagerung von Atommüll im Brennelemente Zwischenlager Ahaus (BZA).

Die Sitzung ist vor dem OVG Münster, Aegidiikirchplatz 5, Sitzungssaal 1.

Schon am 26. Februar 2004 war ein Verhandlungstermin angesetzt, der aber wegen der Erkrankung des Richters abgesagt wurde.

Das Verfahren wird seit 1997 betrieben und ist ein Folgeverfahren des seit nunmehr 20 Jahren dauernden Rechtsstreites. Hermann Lenting und Hartmut Liebermann klagen mit Unterstützung der UWG Ahaus und der BI Ahaus gegen die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Einlagergenehmigung von Atommüll in das BZA.

Die dritte Änderungsgenehmigung für die Einlagerung der 18 MTR-2 Castoren aus Rossendorf ist noch nicht Bestandteil dieses Verfahrens, da zunächst ein Widerspruch beim BfS eingelegt werden muss. Erst wenn das BfS den Widerspruch abgelehnt hat, kann dann dagegen geklagt werden.

Zur Zeit verfügt das BZA über keine rechtskräftige Einlagerungsgenehmigung, da die Atomfirma im Verlaufe des Verfahrens die erste Einlagerungsgenehmigung wegen der folgenden Änderungen aufgegeben hat.

Nach Ansicht des Sprechers der BI-Ahaus, Felix Ruwe, zeigt schon der extrem lange Zeitraum der Auseinandersetzung, auf welch wackligen Füßen die vom BfS erteilten Genehmigungen stehen. Die Anzahl der Änderungen spricht nicht für eine langfristig geplante, vorausschauende und verantwortliche Arbeit des BfS. Gerade dies ist aber bei der Atommülllagerung erforderlich.

Dresden-Ahaus: Castor-Entscheidung „steht im Prinzip an"

Für die Klage des Landes NRW gegen das BfS, welches den Sofortvollzug der Transportgenehmigung für die erteilt hat, wird noch kein konkreter Termin genannt, „aber die Entscheidung steht im Prinzip an", so ein Sprecher des zuständigen Verwaltungsgerichts in Braunschweig. Die Klage richtet sich gegen den Sofortvollzug der Transportgenehmigung der 18 Castor MTR-2 Behälter aus Rossendorf nach Ahaus.

Auf einer Konferenz der Anti&endash;Atom&endash;Initiativen in Münster wurden u.a. die weiteren Aktionen gegen die nächsten Atommüll- bzw. Uran- Transporte besprochen. Zeitgleich bereiten münsterländische und sächsische Initiativen gemeinsam Aktionen gegen die hochgefährlichen Castor-Transporte über die Autobahn vor. Die Initiativen werden das Transportfenster nach den Kommunalwahlen im September besonders aufmerksam beobachten und sind für einen heißen Herbst gut vorbereitet.

Felix Ruwe BI-Ahaus

Matthias Eickhoff WIGA Münster

zurück