Presseauswahl August 2004

Sächsische Zeitung 23.08.2004

Für Castor-Transporte fehlt die Technik

Berlin/Düsseldorf. Die umstrittenen Castor-Transporte aus dem sächsischen Forschungsreaktor in Rossendorf bei Dresden rollen frühestens im Herbst ins Zwischenlager im westfälischen Ahaus. Es fehle noch die notwendige Technik, die eine Bündelung der 18 geplanten Transporte ermögliche, sagte Umweltminister Steffen Flath (CDU). „Diese Stoßdämpfer können europaweit nur von einer Firma gefertigt werden. Und wir warten darauf, dass sie bei uns eintreffen." (dpa)

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Westfälische Nachrichten 20. 08 2004 

Castoren kommen nicht vor dem Herbst

Ahaus/Dresden - Offiziell herrscht zurzeit Sommerruhe. Doch hinter den Kulissen gibt es Bewegung im Streit um den geplanten Castor-Transport vom Forschungsreaktor Rossendorf bei Dresden ins Zwischenlager nach Ahaus. Natürlich bereiten wir uns weiter auf die Transporte, die ja auch gerichtlich genehmigt sind, vor, sagte der sächsische Umweltminister Steffen Vlath (CDU) unserer Zeitung. Vorbereitungen  das bedeutet vor allem das Lösen der technischen Probleme. Wir haben bei einer Firma  die notwendigen Teile für den Transport bestellt. Damit erfüllen wir die Forderungen der nordrhein-westfälischen Behörden, die Transporte  zu bündeln, so Vlath. Nach Informationen unserer Zeitung dürften die dafür notwendigen Stoßdämpfer erst im Herbst produziert und nach Sachsen geliefert werden. Vorher können die Transporte (geplant sind sechs mit jeweils sechs Behältern) nicht über die Bühne gehen.

Auch im nordrhein-westfälischen Innenministerium herrscht zurzeit relative Ruhe. Zwar gebe es bereits jetzt Gespräche auf polizeilicher Fachebene zwischen den Ministerien, doch hoffe man immer noch, die Transporte abwenden zu können. Doch darauf dürfte sich die CDU-Landesregierung in Sachsen  nicht einlassen. Wir sind weiter fest entschlossen, den radioaktiven Abfall, der ja auch deutlich weniger Strahlung als der Abfall aus Leistungsreaktoren enthält, aus Rossendorf wegzubringen, beharrt Vlath. Eine Wende könnten allerdings die für den 19. September terminierten Landtagswahlen in Sachsen bringen. Denn nach jüngsten Umfragen droht die CDU ihre absolute Mehrheit zu verlieren. Fast alle anderen Parteien  SPD, Grüne, PDS  haben sich in Sachsen gegen den Transport nach Ahaus ausgesprochen. Deswegen könnte es nach der Wahl auch von der Zusammensetzung einer möglichen Koalition abhängen, ob die Laster fahren.

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Münsterlandzeitung 16.08.2004

Andacht und Castor-Protest

Ahaus - Trotz Ferien- und Urlaubszeit: Über 30 Gläubige waren gestern dem Aufruf der Katholischen Frauengemeinschaft gefolgt, um unter dem Thema "Wunderbare Welt" der Verantwortung des Menschen für die Schöpfung zu gedenken. Vorbereitet hatten die Andacht Frauen aus dem Dekanat Vreden. Ähnlich viele Teilnehmer brachten anschließend beim Sonntagsspaziergang am Zwischenlager ihren Protest gegen die Nutzung der Kernenergie und die geplanten Castor-Transporte zum Ausdruck.mel

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Münsterlandzeitung 10.08.2004

Aktionswoche gegen Castor-Transporte

Ahaus - Mit großem Bedauern haben die Anti-Atomkraft-Initiativen im Münsterland zur Kenntnis genommen, dass das Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig am Freitag die Klage des Landes NRW gegen den Sofortvollzug der Transportgenehmigung für die 18 Castoren aus Dresden abgewiesen hat (Münsterland Zeitung berichtete). Die Initiativen begrüßen, dass NRW-Innenminister Fritz Behrens angekündigt hat, gegen den Gerichtsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in Berufung zu gehen.

Gegen die geplanten Transporte formiert sich breiter Widerstand. Bei einem Treffen in Münster haben sich zahlreiche Anti-Atomkraft-Initiativen aus dem Münsterland auf eine Aktionswoche gegen die Castor-Transporte geeinigt. "Wir wollen, dass die Landesregierung endlich Farbe bekennt und einen endgültigen, verbindlichen Einlagerungsstopp für das Zwischenlager Ahaus verkündet", so Felix Ruwe von der Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus".

Auftakt zu der Aktionswoche werden am 19. September parallele Sonntagsspaziergänge in Dresden und Ahaus sein. Gemeinsam mit den sächsischen Umweltgruppen wollen die Münsterländer Initiativen ein deutliches Zeichen für den sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie setzen. Geplant sind unter anderem ein ökumenischer Gottesdienst an der Ammelner Kapelle und ein Auto-Korso aus dem Ruhrgebiet über die A31.

Sonntagsspaziergänge

Am Samstag, 25. September, soll in Kamen in Zusammenarbeit mit örtlichen und regionalen Initiativen eine Demonstration zur Transport-Autobahn stattfinden. Sollten die Atomtransporte nicht verbindlich für dieses Jahr abgesagt werden, ist am 26. September (Kommunalwahltag), ein außerordentlicher Sonntagsspaziergang in Ahaus vorgesehen. Im Bedarfsfall sollen dann direkt die Widerstandscamps eingerichtet werden.

Für kommenden Sonntag, 15. August, rufen die Anti-Atomkraft-Initiativen zu 14 Uhr zum traditionellen Sonntagsspaziergang am Zwischenlager Ahaus auf.

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BR-Online 10.08.2004

Kurzschluss im Atomkraftwerk Gundremmingen

Ein Kurzschluss im Atomkraftwerk Gundremmingen hat zur Abschaltung des Blocks C im Kraftwerk geführt. Atomkraftgegner werfen den Betreibern vor, wochenlang ernste Probleme im Reaktorblock C verheimlicht zu haben.

Nach Angaben der Betreiber wurde der Block C am 5. August wieder angefahren. Bis dahin war er einen Monat lang abgeschaltet, um Brennelemente zu wechseln und einige Revisionsarbeiten durchzuführen. Die Ursache für den Kurzschluss, der unmittelbar nach dem Wieder-Anfahren entstand, ist bislang unbekannt.

Der Block C wurde sofort abgeschaltet. Die Reaktortechnik und der Strahlenschutz seien aber nicht betroffen gewesen, so die Kraftwerksbetreiber. Auch über das Ausmaß des Schadens und mögliche Kosten sind derzeit keine Angaben möglich, sagte eine Kraftwerks-Sprecherin. Derzeit arbeite man an einem Reparaturkonzept. Wie lange der betroffene Block C abgeschaltet bleiben müsse, sei ungewiss. Schon 1999 ist es bei einem Generatoraustausch zu einem Defekt am Ersatzgenerator in Gundremmingen gekommen.

AKW-Gegner: Versprechen des "gläsernen Kraftwerks" gebrochen

Atomkraftgegner kritisieren vor allem die Informationspolitik der Betreiber. Der Vorsitzende des Vereins "Energiewende atomkraftfreies Schwaben", Raimund Kamm, sagte, nach früheren Pannen in Deutschlands größtem Kernkraftwerk hätten die Eigentümer RWE und EON vor einigen Jahren versprochen, künftig mit einer Politik des gläsernen Kraftwerks wieder um das Vertrauen der Bevölkerung zu werben.

Dieses Versprechen sei durch Verheimlichung der Probleme im Block C erneut gebrochen worden, so Kamm. Die betroffenen Nachbarn hätten aber ein Anrecht, korrekt über Pannen und Probleme im Atomkraftwerk Gundremmingen informiert zu werden. Mitarbeiter des Kraftwerks hätten bereits Ende Juli von Problemen beim Block C berichtet.

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Süddeutsche Zeitung, 09.08.2004 14:48 Uhr

Japan und die Atomkraft

Pannen, Skandale, leere Versprechen

Die Nachricht vom Tod von vier Arbeitern in einem Atomkraftwerk weckt in Japan böse Erinnerungen an frühere Skandale. Das Volk ist verunsichert, doch die Regierung hält weiter an ihrer Atompolitik fest - das Klimaschutzprotokoll von Kyoto lasse dem Land keine andere Wahl.

Als die Nachricht über den Tod von vier Arbeitern in einem Atomkraftwerk der nordwestjapanischen Provinz Fukui die Fernsehschirme flimmerte, wurden Erinnerungen an den Unfall in einer Urananlage in Tokaimura wach: Vor fast genau fünf Jahren waren dort zwei Atomarbeiter gestorben. Sie waren Opfer massiver Verstrahlung, Hunderte Anwohner waren erhöhter Radioaktivität ausgesetzt gewesen.

Der jüngste Unfall erscheint zwar im Vergleich dazu vom Ausmaß her gering. Denn Radioaktivität soll nicht ausgetreten sein, als aus einem Reaktor-Turbinengebäude extrem heißer Dampf entwich. Dennoch stellt der Zwischenfall einen weiteren Schlag für die von Pannen und Skandalen erschütterte japanische Atomindustrie dar.

"Das Äußerste tun, um die Sicherheit zu gewährleisten"

Bereits der Unfall von Tokaimura, der Ergebnis von Kosteneinsparungen und dilettantischer Arbeit war, hatte die Nation schockiert und das bisherige Vertrauen in die Atomsicherheit erschüttert. Immer wieder beteuerte die Regierung, sie werde die Sicherheit der Atomanlagen fortan gewährleisten. Dennoch kam es weiter zu Pannen.

Und dann wurde das Volk auch noch fassungslos Zeuge eines Skandals um die Vertuschung von Schäden an Reaktoren durch Japans größten Betreiber TEPCO. Tokyo Electric Power (Tepco) hatte zugegeben, dass offenbar jahrelang Berichte über Risse in Atomreaktoren, unter anderem in Reaktor-Druckbehältern, gefälscht worden waren. Tepco hat inzwischen wieder die meisten der im vergangenen Jahr notabgestellten Reaktoren am Netz und ließ gerade dieser Tage wissen, dass man im ersten Geschäftsquartal Gewinne erzielt habe.

Derweil hält die Regierung weiter an ihrer Atompolitik fest. Ministerpräsident Junichiro Koizumi erklärte nach der jüngsten Panne lediglich, es gelte, das Äußerste zu tun, um die Sicherheit zu gewährleisten. Laut dem jüngsten Jahresbericht zur Energiepolitik soll Japan seine Energiepolitik weiterhin auf Atomreaktoren konzentrieren, wobei andere Energiequellen zur Diversifizierung des Strommarktes verstärkt erschlossen werden sollen.

Zehn neue Anlagen bis 2030

Allerdings schlägt der Bericht eine Reduzierung der bisher geplanten Ausbauvorhaben vor. Gegenwärtig sind im rohstoffarmen Japan 52 Kraftwerke mit rund 45 000 Megawatt am Netz, die etwa 30 Prozent des gesamten Strombedarfs des Landes abdecken. Nun sollen bis zum Jahr 2010 anstatt der bisher anvisierten neun neuen Anlagen fünf gebaut werden und bis zum Fiskaljahr 2030 insgesamt zehn.

Zum einen werde der Energiebedarf Japans sinken. Zum anderen hätten sich seit Tokaimura die Umstände für Atomkraftwerkprojekte grundlegend verändert. Der Bau neuer Anlagen sei wegen wachsender Proteste schwieriger geworden. Die jüngste Panne gießt dabei Wasser auf die Mühlen der Atomkraftgegner.

Dennoch sieht Japan auch im Hinblick auf die im Kyoto-Klimaschutzprotokoll vorgegebene Reduktion der Treibhausgasemissionen keine andere Möglichkeit für Japans Energiepolitik, als am Atomstrom festzuhalten.

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Berliner Zeitung, Dienstag, 10. August 2004

Vier Tote bei Explosion in japanischem Atommeiler

Betreiber bestreiten Gefahr einer radioaktiven Verseuchung

TOKIO, 9. August. Ein schwerer Unfall in einem japanischen Atomkraftwerk hat am Montag vier Menschenleben gefordert. Elf weitere Arbeiter wurden verletzt, als in dem Atommeiler Mihama in der Präfektur Fukui 270 Grad heißer Dampf austrat. Einige der Verletzten schweben noch in Lebensgefahr. Bisher bestreiten Provinzverwaltung und Betreibergesellschaft Kansai Electric Power, dass radioaktive Substanzen aus dem Leck entströmt sind. Premierminister Junichiro Koizumi berief dennoch einen Katastrophenstab ein und ordnete eine vollständige Untersuchung des Unfalls an.

Eine finanzielle Frage

Das Wirtschaftsministerium versuchte, die aufgeregte Öffentlichkeit zu beschwichtigen: "Messungen inner- und außerhalb des Reaktors haben keine Veränderungen zu den Normalwerten ergeben", hieß es am Abend in einer offiziellen Verlautbarung. Die für Atommeiler zuständige Behörde versichert bisher: "Es gibt für das betroffene Gebiet kein Risiko einer nuklearen Verseuchung."

Der Reaktor Nummer 3 in Mihama wurde kurz nach dem Unfall um 15.28 Uhr automatisch abgeschaltet. Nach Angaben des Herstellers Mitsubishi Heavy Industries war er zuvor mit 1,67 Megawatt am Netz. Der Betreiber kann bisher noch keine Angaben machen, wie lange der Meiler ausfällt. Nach Angaben von Firmensprecher Youichi Kuroha soll fehlendes Kühlwasser in einer Turbinenhalle die Unfallursache gewesen sein. Das Atomkraftwerk in Mihama ist das dienstälteste Atomkraftwerk von Kansai Electric Power. Der erste Reaktor ging dort 1970 ans Netz.

Der Vorfall ist der schwerste seit fünf Jahren und ein weiteres Glied in einer Kette von Katastrophen und Pannen in japanischen Atomkraftwerken, die offiziell als sicher gelten. Zwei Arbeiter wurden getötet, als 1999 in der nuklearen Aufbereitungsanlage Tokaimura nordöstlich von Tokio Strahlung austrat. Über 100 Anwohner waren davon betroffen. Der weltgrößte Nuklearstromhersteller Tokyo Electric Power musste bis April 2004 seine 17 Meiler für Inspektionen vorübergehend stilllegen, nachdem die Regierung Sicherheitsmängel festgestellt hatte. Bisher konnten erst 13 Kraftwerke wieder ans Netz gehen.

Auch der neue Unfall in Mihama wird indes Japan nicht von der Nutzung der Atomenergie abbringen. Wenn es dabei bleibt, dass bei dem Explosionsunglück keine radioaktiven Strahlen freigesetzt wurden, dürfte die zweitgrößte Wirtschaftsnation der Welt das Unglück sehr bald als verschmerzbaren "Betriebsunfall" abtun.

Zwar ist die Begeisterung für die Atomkraft durchaus nicht ungebrochen in Japan. Zahlreiche Städte haben in Referenden gegen den Bau weiterer Kernkraftwerke gestimmt. Unvergessen sind auch die Opfer der US-Atombombenabwürfe 1945. Am Montag erst gedachten in Nagasaki wieder mehrere tausend Menschen der Toten und Verstrahlten. Doch Atomkraft ist für die Japaner auch eine finanzielle Frage. Fast ein Drittel seiner Energie bezieht das Land aus dem Atom. Andere eigene Quellen stehen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Die Insellage am Rand des Pazifik erlaubt keine Stromimporte zu vernünftigen Preisen. Die dramatische Entwicklung der globalen Ölpreise bringt so die Atomgegner in Argumentationsnöte.

Ausstieg ist kein Thema

Die totale Abhängigkeit von Energieträgern aus dem Nahen Osten oder gar vom politisch unberechenbaren Nachbarn Russland kommt für die Politiker in Tokio kaum in Betracht. Mangels realistischer Alternativen wie im netzverbundenen Europa stellt sich in Japan nicht die Frage nach dem prinzipiellen Abschied von der Atomenergie.

Im Fokus steht deshalb vor allem die Beherrschbarkeit von Risiken. Solange Betreiber und Regierung behaupten, die Gefahr bleibe kalkulierbar, wird die Öffentlichkeit ihnen wohl oder übel glauben. Regionalpolitisch kommt hinzu, dass zum Beispiel eine agrarisch geprägte Präfektur wie Fukui, Standort der meisten Kernreaktoren, ohne die Steuereinnahmen aus den Atommeilern wirtschaftlich vor dem Zusammenbruch stünde. Dieses heiße Eisen fassen Japans Politiker freiwillig nicht an.

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BAYERNTEXT 10.08. 12:01:39

Bayern: Panne in Atomkraftwerk Gundremmingen

Nach einem Kurzschluss im Strom-Generator steht der Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen still. Wann der Reaktor wieder angefahren wird, steht noch nicht fest. Eine Spre- cherin des Kraftwerks sagte, derzeit werde ein Reparaturkonzept erarbeitet. Der Reaktor war nach der Jahresrevision am 5. August wieder angefahren worden.

Unmittelbar danach kam es zum Kurzschluss, und der Block wurde abgeschaltet. Atomkraftgegner warfen den Betreibern Heimlichtuerei vor. Erste Hinweise auf Probleme habe es bereits Ende Juli gegeben.

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IPPNW 09.08.2004

Unfall in japanischem Druckwasserreaktor -

Schutz der Beschäftigten und der Allgemeinheit nicht gewährleistet

IPPNW: Nur Stilllegung aller Atomkraftwerke bedeutet Sicherheit

Berlin, den 09.08.2004. Anlässlich des Unfalls in dem japanischen Atomkraftwerk Mihama fordert die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW, die deutschen Atomkraftwerke sofort vom Netz zu nehmen, weil der vom Atomgesetz geforderte Schutz der Beschäftigten nicht gewährleistet ist. In dem japanischen Druckwasserreaktor ist heute eine Leitung des Sekundärsystems geplatzt, woraufhin Dampf in die Turbinenhalle ausströmte und mindestens fünf Arbeiter starben.

 

"Derartige Lecks von Rohrleitungen darf es nach der Theorie von Gutachtern, Atomkraftwerksbetreibern und Behörden eigentlich gar nicht geben", erklärte IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. "Nach dem Postulat des so genannten Bruchausschlusses und dem so genannten Nachweis der Basissicherheit können solche Rohre eigentlich gar nicht platzen. Der Atomunfall in Japan zeigt wieder einmal, was von den Berechnungen und Behauptungen der Atomindustrie zu halten ist."

 

Der Druckwasserreaktor Mihama-3 ging ebenso wie zum Beispiel die beiden deutschen Druckwasserreaktoren in Biblis in den 70er Jahren ans Netz. Die Frischdampfleitungen des Sekundärkreises in Biblis bestehen überwiegend aus einem veralteten Stahl, sie weisen erhöhte Spannungen auf und in den Rohrbögen befinden sich rissanfällige Längsnähte. Mit zunehmendem Betriebsalter nimmt die Gefahr der Rissbildung bzw. von Rohrbrüchen zu. Aufgrund derartiger Alterungsprozesse ist es möglicherweise heute in Japan zu dem Unfall gekommen.

 

Auch in Biblis B ist es am 23. Februar 1995 bereits zu einer kleineren Dampfleckage im Primärsystem gekommen, bei dem 4 Tonnen Wasserdampf pro Stunde ausgeströmt sind. Leckagen im Primär- und im Sekundärkreis von Druckwasserreaktoren gehören zu den gefährlichsten Auslösern, die zu einem Super-GAU führen können.

 

Der Unfall in Japan zeigt erneut, dass es - entgegen der Theorien und Berechnungen von Gutachtern und Atomindustrie - zum Platzen von Rohrleitungen kommen kann. Platzt beispielsweise eine Hauptkühlmittelleitung, dann können auch die Sicherheitssysteme den Super-GAU nicht mehr verhindern. Die deutschen Atomkraftwerke sind im internationalen Vergleich für eine Kernschmelze besonders schlecht gerüstet, weil die hiesigen Sicherheitsbehälter aus Stahl nur geringen Drücken standhalten.

Die IPPNW fordert die Atomaufsicht in Bund und Ländern auf, unverzüglich die Stilllegung der deutschen Atomkraftwerke einzuleiten. Der vom Atomgesetz geforderte Schutz der Beschäftigten und der Allgemeinheit ist nicht gewährleistet. Das Konzept der "Basissicherheit" und des "Bruchausschlusses" ist nach dem Unfall in Japan offiziell aufzugeben. Diese Postulate gehören in das Märchenbuch der Atomindustrie, aber nicht in die Akten der Atomaufsicht.

Das Atomkraftwerk Mihama liegt rund 320 Kilometer westlich von Tokio. An dem Standort sind drei Druckwasser-Reaktoren in Betrieb. Der Unfall ereignete sich in Block 3, der eine elektrische Bruttoleistung von 826 Megawatt hat und 1976 in Betrieb ging.

Kontakt: IPPNW, Henrik Paulitz, Tel. 06221-75 88 77

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YAHOO Nachrichten 09.08.2004

Vier Tote bei Atomunfall in Japan

Das Mihama-Kraftwerk in Japans nordwestlichen Provinz Fukui.

Tokio (dpa) - Bei einem Unfall in einem japanischen Atomkraftwerk sind am Montag vier Atomarbeiter durch kochend heißen Dampf ums Leben gekommen. Sieben weitere Personen erlitten in Folge eines Lecks schwere Verbrühungen.

Nach Informationen der staatlichen Atomsicherheitsbehörde entwich jedoch keine Radioaktivität in die Umwelt. Am Abend (Ortszeit) brach in einer Müllbeseitigungsanlage eines Atomkraftwerkes in Kashima in der Provinz Shimane ein Feuer aus. Es sei aber schnell gelöscht worden, hieß es. Verletzte gebe es nicht, auch sei keine Radioaktivität ausgetreten.

Der 826 000-Kilowatt-Reaktor Nummer Drei im Mihama-Kraftwerk war unmittelbar nach dem Dampfleck automatisch heruntergefahren worden, wie Japans zweitgrößter Atombetreiber Kansai Electric Power (KEPCO) mitteilte. Laut KEPCO ereignete sich der Vorfall in einem Gehäuse für die durch Dampf angetriebene Turbine.

Wasser in diesem Prozess wird unter hohem Druck auf bis zu 250 bis 280 Grad Celsius erhitzt. Zwar war die genaue Unfallursache zunächst nicht bekannt. Doch wurde nach Angaben des Betreibers KEPCO in einem Rohr für die Dampfzufuhr mit 50 Zentimeter Durchmesser ein Loch gefunden. Die Opfer, Mitarbeiter eines Vertragsunternehmens, hätten zum Zeitpunkt des Unfalls Werkzeuge für eine Routine-Inspektion in die Anlage getragen.

Kühlwasser und Dampf in dem so genannten Sekundär-Kreislauf vermischt sich nicht mit Wasser im Primärkreislauf, der im Reaktorkern liegt. Der betroffene Reaktor Nummer 3 war 1976 in Betrieb genommen worden. Im Februar 1991 war in einem anderen Reaktor desselben Kraftwerks ein Rohr in einem Dampfgenerator gebrochen, wodurch 55 Tonnen an radioaktivem Wasser aus dem Hauptkühlsystem in das Sekundärsystem der Turbine ausliefen. Das Atomkraftwerk in Mihama ist KEPCOs ältestes Atomkraftwerk. Der erste Reaktor ging dort 1970 ans Netz.

In den vergangenen Jahren ist es in Japan wiederholt zu Pannen in Atomanlagen gekommen. Im September 1999 ereignete sich in einer Uranverarbeitungsanlage im Dorf Tokaimura der bisher schwerste Atomunfall in der Geschichte Japans. Dabei starben zwei Mitarbeiter und Hunderte Anwohner wurden erhöhter Strahlung ausgesetzt. Der Unfall hat das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheit der heimischen Atomkraftanlagen schwer erschüttert. Dennoch hält Japan an der Atomenergie fest.

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Münsterland Zeitung 09.08.2004

"20 Kilo Uran pro Castor-Behälter"

Ahaus - Welchen Inhalt jeder einzelne der 18 Castor-Behälter hat, die von Rossendorf nach Ahaus transportiert werden sollen, macht das Bundesamt für Strahlenschutz zwar nicht öffentlich, wohl aber, was sich in allen insgesamt befindet: rund 350 Kilogramm Uran, davon etwa 50 Kilo U-235, sowie cirka zwei Kilo Plutonium.

Das geht aus einer von Donnerstag datierenden Stellungnahme des Bundeamtes für Strahlenschutz (BfS) hervor. Die UWG Ahaus hatte vor zwei Monaten von der Behörde in Salzgitter eine Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz zu den genehmigten Atommülltransporten angefordert. In dem Schreiben an den UWG-Fraktionssprecher und Bürgermeisterkandidat Dieter Homann erkennt das Bundesamt zwar den Anspruch auf Auskunft weitgehend an, gibt jedoch bei Sicherheitsfragen "nur sehr ausweichende Informationen", wie sie die UWG in einer Pressemitteilung bewertet.

Die 40-jährige Langzeitsicherheit der MTR-2 Castoren Behälter werde, so das BfS, durch die Aufstellung der Behälter in einem Bereich der Lagerhalle, in dem die Lüftungsöffnungen verschlossen wurden, erreicht. Außerdem werden die Behälter alle zehn Jahre einer speziellen Inspektion unterzogen.

Die Notwendigkeit zu aktuellen Sicherheitsauflagen für das BZA sehe die Behörde nicht, so die UWG.

Die "Inhaltsangabe" der 18 Castoren " umgerechnet befinden sich in jedem Behälter etwa 20 Kilogramm Uran " korrigiert nach Überzeugung der UWG deutlich "eine verharmlosende und falsche Aussage" von Felix Büter (CDU). In einer Ratssitzung Im Februar habe der CDU-Fraktionsschef und Bürgermeisterkandidat erklärt, die 18 Rossendorfer Castoren enthielten im Gegensatz zu anderen nicht 10000, sondern nur sieben Kilogramm Kernbrennstoff.

Homann macht deutlich, dass die UWG nach wie vor der Ansicht sei, dass die Ahauser Bevölkerung alle Informationen über die aktuelle Sicherheitssituation des BZA erhalten sollten. Homann erhebt die Forderung nach einem Einlagerungsstopp für das BZA.

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die tageszeitung, 7.8.2004

NRW unterliegt im Castor-Streit

Verwaltungsgericht weist Aufschubsantrag gegen Atomtransport aus Sachsen zurück

BRAUNSCHWEIG/AHAUS dpa Nordrhein-Westfalen hat im Streit über Atommülltransporte aus dem sächsischen Rossendorf ins Zwischenlager Ahaus eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig erlitten. Einen Antrag des Landes, seinem Widerspruch gegen eine Transportgenehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen, wiesen die Braunschweiger Richter ab. Das Land NRW habe keine Befugnis für solch einen Antrag.

NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) kündigte Beschwerde gegen den Beschluss der Braunschweiger Richter am OVG Lüneburg an. Er nannte die Entscheidung "sehr enttäuschend." Nach gegenwärtiger Rechtslage könnten alsbald 18 Castor-Behälter von Rossendorf in drei Fuhren nach NRW gebracht werden. Die NRW-Regierung hatte darauf beharrt, den Atommüll in nur einer Fuhre per Zug auf die Reise zu schicken. Behrens hatte stets die immensen Kosten für die Sicherung mehrerer Transporte angeführt. (Az.: 1 B 231/04)

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AP - Fr 06. Aug 15:31

NRW scheitert mit Eilantrag gegen Castor-Transporte

Braunschweig (AP) Das Land Nordrhein-Westfalen ist zunächst mit dem Versuch gescheitert, Atommülltransporte aus dem sächsischen Rossendorf in das Zwischenlager Ahaus zu verhindern. Das Verwaltungsgericht in Braunschweig wies am Freitag einen Eilantrag gegen die vom Forschungszentrum Rossendorf nach Ahaus geplanten Castor-Transporte als unzulässig zurück. Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) äußerte sich enttäuscht und kündigte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg an.

Die Transportgenehmigung verletzte keine eigenen Rechte des Landes, entschied die erste Kammer des Braunschweiger Gerichts. Der Eilantrag gegen die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Genehmigung sei daher mangels Antragsbefugnis unzulässig.

Es gebe keine Rechtsvorschrift, die das Interesse des Landes schütze, von einem für übermäßig gehaltenen Polizeieinsatz verschont zu bleiben, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Dem Schutz des Landesinteresses diene insbesondere nicht das Atomgesetz. Das Bundesamt für Strahlenschutz habe sich auch nicht rechtsmissbräuchlich über Länderinteressen hinweggesetzt, sondern ihnen in Genehmigungsauflagen Rechnung getragen.

Die Verwaltungsrichter wiesen zudem darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen in einer Stellungnahme zur der geplanten Transportgenehmigung im Februar die Straßentransporte nicht in Frage gestellt und noch nicht die Durchführung von Schienentransporten verlangt habe. Eine Beschwerde gegen ihren Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg ließen die Verwaltungsrichter ausdrücklich zu.

Das Land hatte in seinem Eilantrag geltend gemacht, zum Schutz der vorgesehenen Straßentransporte von Rossendorf nach Ahaus müssten insgesamt etwa 81.000 Polizisten eingesetzt werden. Damit seien erhebliche finanzielle Aufwendungen verbunden. Dem öffentlichen Interesse sei mit einem Schienentransport besser gedient. Daher greife die Transportgenehmigung in die finanziellen und organisatorischen Eigenrechte des Landes ein.

Behrens kritisierte, die Entscheidung des Gerichts sei «den Menschen in Nordrhein-Westfalen nicht vermittelbar». Die nordrhein-westfälische Landesregierung klage aus gutem Grund. «Wir halten die Transportgenehmigung für rechtswidrig», betonte der SPD-Politiker. Deswegen werde das Land in die nächste Instanz gehen.

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Naumburger Tageblatt, 06.08.04, 17:48h

Castor-Streit

Nordrhein-Westfalen erleidet Niederlage vor Gericht

Widerspruch gegen eine Transportgenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung

Braunschweig/Ahaus/Dresden/dpa. Nordrhein-Westfalen hat im Streit um Atommülltransporte aus Rossendorf ins westfälische Zwischenlager Ahaus eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig erlitten. Einen Antrag des Landes, seinem Widerspruch gegen eine Transportgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (Salzgitter) aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen, wiesen die Braunschweiger Richter ab (Az.: 1 B 231/04).

Das Land Nordrhein-Westfalen habe keine Befugnis für solch einen Antrag. «Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat heute die Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Transportes von abgebrannten Brennelementen des stillgelegten Forschungsreaktors Rossendorf nach Ahaus bestätigt», sagte der Präsident des Bundesamtes, Wolfram König.

Sachsens Staatsregierung hat den Gerichtsentscheid für die Atommülltransporte unterdessen begrüßt. «Sachsen war in diesem Fall immer überzeugt, rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen», sagte Umweltminister Steffen Flath (CDU) am Freitag der dpa. Sachsen hält am geplanten Zeitpunkt von drei Transporten mit je sechs Behältern fest, sagte Flath. Demnach sollen die Lastwagen mit der atomaren Fracht aus dem früheren DDR-Kernforschungszentrum bei Dresden im Oktober oder November starten.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) kündigte am Freitag Beschwerde gegen den Beschluss der Braunschweiger Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg an. Er nannte die Entscheidung «sehr enttäuschend.» Nach gegenwärtiger Rechtslage könnten alsbald 18 Castor-Behälter, die in Rossendorf zur Abfahrt bereit stehen, in drei Fuhren nach Nordrhein-Westfalen gebracht werden. Die Landesregierung in Düsseldorf hatte darauf beharrt, den Atommüll in nur einer Fuhre per Zug auf die rund 600 Kilometer lange Reise zu schicken. Innenminister Behrens hatte stets die immensen Kosten von mehr als 20 Millionen Euro für die Sicherung mehrerer Transporte gegen Demonstranten angeführt.

«Die nordrhein-westfälische Landesregierung klagt aus gutem Grund und nimmt ihr Recht im Sinne der Menschen unseres Landes wahr», sagte Behrens. Das Bundesamt für Strahlenschutz habe bei seiner im Frühjahr erteilten Genehmigung die Interessen des Landes durchaus gewürdigt, sagte König. «Mit dem heutigen Beschluss hat das Verwaltungsgericht die Behauptung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen widerlegt, dass dem beantragten Transport überwiegende öffentliche Interessen entgegen stünden und die Genehmigung daher nicht hätte erteilt werden dürfen», sagte König.

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Rheinpfalz.de (Abonnement) - 6. Aug. 2004

NRW scheitert mit Klage gegen Castor-Transporte

- Landesregierung kündigt Beschwerde an

Sachsen darf weiterhin Castor-Behälter nach Nordrhein-Westfalen transportieren lassen. Die Düsseldorfer Landesregierung scheiterte mit dem Versuch, die Transportgenehmigung mit Hinweis auf einen übermäßigen Polizeieinsatz und die damit verbundenen Kosten vor Gericht zu Fall zu bringen.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig wies die Klage gegen die Genehmigung der Transporte ab. Zur Begründung erklärte die Erste Kammer des Gerichts, der entsprechende Antrag sei "mangels Antragsbefugnis" unzulässig.

Mit den umstrittenen Transporten sollen insgesamt 951 verbrauchte Brennelemente aus dem stillgelegten Forschungsreaktor Rossendorf bei Dresden in 18 Castor-Behältern zum westfälischen Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Sachsen will bislang die Castoren auf der Straße ins Münsterland rollen lassen. Nordrhein-Westfalen besteht dagegen auf einer größtmöglichen Bündelung der Transporte auf dem Schienenweg und hält die Transportgenehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) von Ende März für rechtswidrig.

NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) nannte die Gerichtsentscheidung "sehr enttäuschend". Der Beschluss der Braunschweiger Richter sei den Menschen in Nordrhein-Westfalen "nicht vermittelbar". Behrens kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg an.

Dagegen betonte BfS-Präsident Wolfram König in Salzgitter, das Braunschweiger Gericht habe mit seinem Beschluss die Behauptung von NRW-Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) widerlegt, "dass dem beantragten Transport überwiegende öffentliche Interessen entgegenstünden und die Genehmigung daher nicht hätte erteilt werden dürfen". Das Verwaltungsgericht habe klargestellt, "dass das BfS sich bei der Erteilung der Transportgenehmigung nicht rechtsmissbräuchlich über Länderinteressen hinweggesetzt hat", sagte König.

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TAZ 07.08.2004

NRW unterliegt im Castor-Streit

Verwaltungsgericht weist Aufschubsantrag gegen Atomtransport aus Sachsen zurück

BRAUNSCHWEIG/AHAUS dpa Nordrhein-Westfalen hat im Streit über Atommülltransporte aus dem sächsischen Rossendorf ins Zwischenlager Ahaus eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig erlitten. Einen Antrag des Landes, seinem Widerspruch gegen eine Transportgenehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen, wiesen die Braunschweiger Richter ab. Das Land NRW habe keine Befugnis für solch einen Antrag.

NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) kündigte Beschwerde gegen den Beschluss der Braunschweiger Richter am OVG Lüneburg an. Er nannte die Entscheidung "sehr enttäuschend." Nach gegenwärtiger Rechtslage könnten alsbald 18 Castor-Behälter von Rossendorf in drei Fuhren nach NRW gebracht werden. Die NRW-Regierung hatte darauf beharrt, den Atommüll in nur einer Fuhre per Zug auf die Reise zu schicken. Behrens hatte stets die immensen Kosten für die Sicherung mehrerer Transporte angeführt. (Az.: 1 B 231/04)

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Grafschafter Nachrichten 07.08.2004

Gericht: Castor-Transporte rechtmäßig

Niederlage für Nordrhein-Westfalen &endash; Innenminister Behrens kündigt Beschwerde an

Nordrhein-Westfalen hat im Streit um Atommülltransporte aus dem sächsischen Rossendorf ins westfälische Zwischenlager Ahaus eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig erlitten.

Ahaus/Braunschweig/dpa &endash; Einen Antrag des Nachbarbundeslandes, seinem Widerspruch gegen eine Transportgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (Salzgitter) aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen, wiesen die Braunschweiger Richter ab (Az.: 1 B 231/04). Das Land Nordrhein-Westfalen habe keine Befugnis für solch einen Antrag. "Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat heute die Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Transportes von abgebrannten Brennelementen des stillgelegten Forschungsreaktors Rossendorf nach Ahaus bestätigt", sagte der Präsident des Bundesamtes, Wolfram König.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) kündigte am Freitag Beschwerde gegen den Beschluss der Braunschweiger Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg an. Er nannte die Entscheidung "sehr enttäuschend." Nach gegenwärtiger Rechtslage könnten alsbald 18 Castor-Behälter, die in Rossendorf zur Abfahrt bereit stehen, in drei Fuhren nach Nordrhein-Westfalen gebracht werden. Die Landesregierung in Düsseldorf hatte darauf beharrt, den Atommüll in nur einer Fuhre per Zug auf die rund 600 Kilometer lange Reise zu schicken. Innenminister Behrens hatte stets die immensen Kosten von mehr als 20 Millionen Euro für die Sicherung mehrerer Transporte gegen Demonstranten angeführt.

"Die nordrhein-westfälische Landesregierung klagt aus gutem Grund und nimmt ihr Recht im Sinne der Menschen unseres Landes wahr", sagte Behrens. Das Bundesamt für Strahlenschutz habe bei seiner im Frühjahr erteilten Genehmigung die Interessen des Landes durchaus gewürdigt, sagte indes Präsident König. "Mit dem heutigen Beschluss hat das Verwaltungsgericht die Behauptung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen widerlegt, dass dem beantragten Transport überwiegende öffentliche Interessen entgegen stünden und die Genehmigung daher nicht hätte erteilt werden dürfen", sagte König.

Sachsens Staatsregierung hat den Gerichtsentscheid für die Atommülltransporte unterdessen begrüßt. "Sachsen war in diesem Fall immer überzeugt, rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen", sagte gestern Umweltminister Steffen Flath (CDU). Sachsen hält am geplanten Zeitpunkt von drei Transporten mit je sechs Behältern fest, sagte Flath. Demnach sollen die Lastwagen mit der atomaren Fracht aus dem früheren DDR-Kernforschungszentrum bei Dresden im Oktober oder November starten.

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Münsterland Zeitung 06.08.2004

Verwaltungsgericht weist"Castor-Klage" zurück

Ahaus - "Sehr enttäuschend" nannte NRW-Innenminister Dr. Fritz Behrens die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig zum Castortransport nach Ahaus. Das Gericht hatte gestern den Antrag der Landesregierung gegen die Genehmigung des Transports aus Sachsen abgewiesen. "Diese Entscheidung ist den Menschen in Nordrhein-Westfalen nicht vermittelbar", erklärte Behrens in Düsseldorf. "Die nordrhein-westfälische Landesregierung klagt aus gutem Grund und nimmt ihr Recht im Interesse der Menschen unseres Landes wahr. Wir halten die Transportgenehmigung für rechtswidrig. Deswegen werden wir Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen", unterstrich der Innenminister.

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Reuters 06.08.2004

Gericht bestätigt Genehmigung von Castor-Transport nach Ahaus

Düsseldorf (Reuters) - Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen den geplanten Castor-Transport aus dem sächsischen Rossendorf ins münsterländische Zwischenlager Ahaus am Freitag als unzulässig abgewiesen. Die Landesregierung kündigte den Gang in die nächste Instanz an.

Die Kammer erklärte in ihrer Entscheidung, die Düsseldorfer Landesregierung habe nicht die für ein gerichtliches Eilverfahren erforderliche Antragsbefugnis (Az.: 1 B 231/04). Eine solche Befugnis bestehe nur, wenn das Land durch die Transportgenehmigung in seinen eigenen Rechten verletzt werde. Das sei aber nicht der Fall. Nordrhein-Westfalen könne sich nicht auf einen "extrem umfangreichen" Polizeieinsatz und die damit verbundenen Kosten berufen. Das Land hatte vorgebracht, es müsse für die Transporte insgesamt rund 81.000 Polizisten einsetzen.

NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) nannte die Entscheidung sehr enttäuschend und kündigte den Gang vor das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg an. "Diese Entscheidung ist den Menschen in Nordrhein-Westfalen nicht vermittelbar (...). Wir halten die Transportgenehmigung für rechtswidrig. Deshalb werden wir Beschwerde beim OVG in Lüneburg einlegen."

Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, sieht sich hingegen in seiner Haltung bestätigt. "Mit dem heutigen Beschluss hat das Verwaltungsgericht die Behauptung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen widerlegt, dass dem beantragten Transport überwiegende öffentliche Interessen entgegen stünden", kommentierte König den Entscheid.

Sachsen will die 951 Brennstäbe aus Rossendorf in mehreren Transporten auf der Straße nach Ahaus bringen. Behrens hatte stattdessen einen Schienentransport verlangt. Dadurch bleibe der Aufwand am geringsten, hatte er argumentiert.

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Mitteldeutsche Zeitung 06.08.2004

Castor-Streit

Nordrhein-Westfalen erleidet Niederlage vor Gericht

Widerspruch gegen eine Transportgenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung

Braunschweig/Ahaus/Dresden/dpa.  Nordrhein-Westfalen hat im Streit um Atommülltransporte aus Rossendorf ins westfälische Zwischenlager Ahaus eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig erlitten. Einen Antrag des Landes, seinem Widerspruch gegen eine Transportgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (Salzgitter) aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen, wiesen die Braunschweiger Richter ab (Az.: 1 B 231/04).

Das Land Nordrhein-Westfalen habe keine Befugnis für solch einen Antrag. «Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat heute die Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Transportes von abgebrannten Brennelementen des stillgelegten Forschungsreaktors Rossendorf nach Ahaus bestätigt», sagte der Präsident des Bundesamtes, Wolfram König.

Sachsens Staatsregierung hat den Gerichtsentscheid für die Atommülltransporte unterdessen begrüßt. «Sachsen war in diesem Fall immer überzeugt, rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen», sagte Umweltminister Steffen Flath (CDU) am Freitag der dpa. Sachsen hält am geplanten Zeitpunkt von drei Transporten mit je sechs Behältern fest, sagte Flath. Demnach sollen die Lastwagen mit der atomaren Fracht aus dem früheren DDR-Kernforschungszentrum bei Dresden im Oktober oder November starten.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) kündigte am Freitag Beschwerde gegen den Beschluss der Braunschweiger Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg an. Er nannte die Entscheidung «sehr enttäuschend.» Nach gegenwärtiger Rechtslage könnten alsbald 18 Castor-Behälter, die in Rossendorf zur Abfahrt bereit stehen, in drei Fuhren nach Nordrhein-Westfalen gebracht werden. Die Landesregierung in Düsseldorf hatte darauf beharrt, den Atommüll in nur einer Fuhre per Zug auf die rund 600 Kilometer lange Reise zu schicken. Innenminister Behrens hatte stets die immensen Kosten von mehr als 20 Millionen Euro für die Sicherung mehrerer Transporte gegen Demonstranten angeführt.

«Die nordrhein-westfälische Landesregierung klagt aus gutem Grund und nimmt ihr Recht im Sinne der Menschen unseres Landes wahr», sagte Behrens. Das Bundesamt für Strahlenschutz habe bei seiner im Frühjahr erteilten Genehmigung die Interessen des Landes durchaus gewürdigt, sagte König. «Mit dem heutigen Beschluss hat das Verwaltungsgericht die Behauptung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen widerlegt, dass dem beantragten Transport überwiegende öffentliche Interessen entgegen stünden und die Genehmigung daher nicht hätte erteilt werden dürfen», sagte König.

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WDR 06.08.2004

Castor-Schlappe für NRW-Regierung

Gericht weist Antrag gegen Straßentransport ab

Niederlage für die nordrhein-westfälische Landesregierung im Castor-Streit: Ein Gericht in Braunschweig wies einen Antrag zurück, mit dem sich NRW gegen die Transportgenehmigung wehrte. NRW-Innenminister Behrens kündigte Beschwerde gegen diese Entscheidung an.

Niederlage für NRW vor Gericht

Das Land Nordrhein-Westfalen habe keine Befugnis für solch einen Antrag, urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig am Freitag (06.08.04). Demnach gebe es keine Rechtsvorschrift, die die Bundesländer davor schützt, Polizeieinsätze durchführen und bezahlen zu müssen, die sie für unmäßig halten. NRW-Innenminister Fritz Behrens kündigte Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Lüneburg an. Behrens nannte die Entscheidung "sehr enttäuschend". Sie sei den Menschen in NRW nicht vermittelbar, so Behrens weiter. Nach gegenwärtiger Rechtslage könnten demnach 18 Castor-Behälter aus Sachsen in drei Fuhren nach NRW gebracht werden.

Die Landesregierung in Düsseldorf hatte darauf beharrt, den Atommüll mit nur einem Transport per Zug zu transportieren. Behrens hatte die immensen Kosten von mehr als 20 Millionen Euro für die Sicherung mehrerer Transporte gegen Demonstranten angeführt.

Sachsen zufrieden

Die sächsische Staatsregierung begrüßte die Entscheidung. Das Land halte am geplanten Zeitpunkt von drei Transporten mit je sechs Behältern fest, sagte Umweltminister Steffen Flath (CDU). Demnach sollen die Lastwagen mit der atomaren Fracht aus dem früheren DDR-Kernforschungszentrum bei Dresden im Oktober oder November starten.

Das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter hatte im März die Beförderung von Kernbrennstoffen aus dem Forschungszentrum in Rossendorf auf der Straße nach Ahaus genehmigt. Dagegen hatte das Land NRW einen Eilantrag gestellt.

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Yahoo-Nachrichten 06.08.04

NRW scheitert mit Klage gegen Castor-Transporte

Braunschweig/Düsseldorf (AFP) - Sachsen darf weiterhin Castor-Behälter nach Nordrhein-Westfalen transportieren lassen. Die Düsseldorfer Landesregierung scheiterte mit dem Versuch, die Transportgenehmigung mit Hinweis auf einen übermäßigen Polizeieinsatz und die damit verbundenen Kosten vor Gericht zu Fall zu bringen.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig wies die Klage gegen die Genehmigung der Transporte ab. Zur Begründung erklärte die Erste Kammer des Gerichts, der entsprechende Antrag sei "mangels Antragsbefugnis" unzulässig.

Mit den umstrittenen Transporten sollen insgesamt 951 verbrauchte Brennelemente aus dem stillgelegten Forschungsreaktor Rossendorf bei Dresden in 18 Castor-Behältern zum westfälischen Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Sachsen will bislang die Castoren auf der Straße ins Münsterland rollen lassen. Nordrhein-Westfalen besteht dagegen auf einer größtmöglichen Bündelung der Transporte auf dem Schienenweg und hält die Transportgenehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) von Ende März für rechtswidrig.

NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) nannte die Gerichtsentscheidung "sehr enttäuschend". Der Beschluss der Braunschweiger Richter sei den Menschen in Nordrhein-Westfalen "nicht vermittelbar". Behrens kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg an.

Dagegen betonte BfS-Präsident Wolfram König in Salzgitter, das Braunschweiger Gericht habe mit seinem Beschluss die Behauptung von NRW-Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) widerlegt, "dass dem beantragten Transport überwiegende öffentliche Interessen entgegenstünden und die Genehmigung daher nicht hätte erteilt werden dürfen". Das Verwaltungsgericht habe klargestellt, "dass das BfS sich bei der Erteilung der Transportgenehmigung nicht rechtsmissbräuchlich über Länderinteressen hinweggesetzt hat", sagte König.

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SZ-Online 06.08.2004

Verwaltungsgericht weist NRW-Klage gegen Castor-Transport ab

Braunschweig/Dresden (ddp-lsc). Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Freitag den Antrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung gegen die Genehmigung des Castortransports vom sächsischen Rossendorf nach Ahaus abgewiesen. NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) sprach in Düsseldorf von einer «sehr enttäuschenden Entscheidung», die den Menschen in Nordrhein-Westfalen nicht vermittelbar sei. Während er eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ankündigte, begrüßte Sachsens Umweltminister Steffen Flath (CDU) die Entscheidung. Der Freistaat halte weiterhin an einem Transporttermin im Herbst fest, sagte er am Freitag auf Anfrage in Dresden.

Das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter hatte im März die Beförderung von Kernbrennstoffen aus dem Forschungszentrum in Rossendorf auf der Straße nach Ahaus genehmigt. Dagegen hatte das Land NRW einen Eilantrag gestellt. Die Erfahrungen aus früheren Polizeieinsätzen belegen nach seiner Ansicht, dass ein «extrem umfangreicher» Einsatz von Polizeikräften erforderlich sei, um Castor-Transporte gegen Gewaltakte zu sichern. Die erteilte Transportgenehmigung greife in die «finanziellen und organisatorischen Eigenrechte» des Landes NRW ein und verstoße damit gegen das gesetzliche Gebot, die Interessen der Länder zu berücksichtigen.

Das Verwaltungsgericht ist hingegen der Auffassung, das Land verfüge nicht über die für ein gerichtliches Eilverfahren erforderliche so genannte Antragsbefugnis. Sie bestünde nur, wenn es möglich wäre, dass das Land durch die Transportgenehmigung in eigenen Rechten verletzt wird. Dies sei jedoch nicht der Fall. Es gebe keine Rechtsvorschrift, mit der die Bundesländer davor geschützt werden sollen, für übermäßig gehaltene Polizeieinsätze durchzuführen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. (Aktenzeichen: 1 B 231/04)

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@haus-online 06.08.2004

Verwaltungsgerichte entscheiden zu Ahaus

Ahaus - 06.08.04 - Die Ahaus-Online-Redaktion erhielt heute folgende Pressemitteilung der Bürgerinitiave "Kein Atommüll in Ahaus" e.V. (Originalwortlaut):

"Atommüll - Entscheidungen in Kürze vor Gerichten

Gemeinsame Widerstandsvorbereitungen im Münsterland und in Sachsen

Am Donnerstag, den 2. September 2004 um 10 Uhr ist vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein neuer Termin zur Verhandlung der Aufbewahrungs-genehmigung und der ersten und zweiten Änderungsgenehmigung für die Einlagerung von Atommüll im Brennelemente Zwischenlager Ahaus (BZA).

Die Sitzung ist vor dem OVG Münster, Aegidiikirchplatz 5, Sitzungssaal 1. Schon am 26. Februar 2004 war ein Verhandlungstermin angesetzt, der aber wegen der Erkrankung des Richters abgesagt wurde.

Das Verfahren wird seit 1997 betrieben und ist ein Folgeverfahren des seit nunmehr 20 Jahren dauernden Rechtsstreites. Hermann Lenting und Hartmut Liebermann klagen mit Unterstützung der UWG Ahaus und der BI Ahaus gegen die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Einlagergenehmigung von Atommüll in das BZA.

Die dritte Änderungsgenehmigung für die Einlagerung der 18 MTR-2 Castoren aus Rossendorf ist noch nicht Bestandteil dieses Verfahrens, da zunächst ein Widerspruch beim BfS eingelegt werden muss. Erst wenn das BfS den Widerspruch abgelehnt hat, kann dann dagegen geklagt werden.

Zur Zeit verfügt das BZA über keine rechtskräftige Einlagerungsgenehmigung, da die Atomfirma im Verlaufe des Verfahrens die erste Einlagerungsgenehmigung wegen der folgenden Änderungen aufgegeben hat.

Nach Ansicht des Sprechers der BI-Ahaus, Felix Ruwe, zeigt schon der extrem lange Zeitraum der Auseinandersetzung, auf welch wackligen Füßen die vom BfS erteilten Genehmigungen stehen. Die Anzahl der Änderungen spricht nicht für eine langfristig geplante, vorausschauende und verantwortliche Arbeit des BfS. Gerade dies ist aber bei der Atommülllagerung erforderlich.

Dresden-Ahaus: Castor-Entscheidung „steht im Prinzip an"

Für die Klage des Landes NRW gegen das BfS, welches den Sofortvollzug der Transportgenehmigung für die erteilt hat, wird noch kein konkreter Termin genannt, „aber die Entscheidung steht im Prinzip an", so ein Sprecher des zuständigen Verwaltungsgerichts in Braunschweig. Die Klage richtet sich gegen den Sofortvollzug der Transportgenehmigung der 18 Castor MTR-2 Behälter aus Rossendorf nach Ahaus.

Auf einer Konferenz der Anti&endash;Atom&endash;Initiativen in Münster wurden u.a. die weiteren Aktionen gegen die nächsten Atommüll- bzw. Uran- Transporte besprochen. Zeitgleich bereiten münsterländische und sächsische Initiativen gemeinsam Aktionen gegen die hochgefährlichen Castor-Transporte über die Autobahn vor. Die Initiativen werden das Transportfenster nach den Kommunalwahlen im September besonders aufmerksam beobachten und sind für einen heißen Herbst gut vorbereitet." (Zitat-Ende)

Felix Ruwe - BI-Ahaus

Matthias Eickhoff - WIGA Münster

www.bi-ahaus.de

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