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Pressemeldung 24.5.2004

Die Angaben des BfS bezüglich der Beladung der Castor MTR-2 -Behälter sind zweifelhaft!

Die Bürgerinitiative Ahaus hat die schriftlichen Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) bezüglich der genehmigten Castortransporte von Rossendorf nach Ahaus verglichen. Dabei wurden erhebliche Differenzen bezüglich der Mengenangaben festgestellt.

Die Werte im Einzelnen:

  • Dem Bürgermeister der Stadt Ahaus wurde schriftlich mitgeteilt, dass die 18 Castor MTR-2 Behälter jeweils nur maximal 7kg ungefährlichen Atommüll enthalten. Die Gesellschaft für Nuklear &endash; Service GNS gibt im WWW maximal 6,72kg Kernbrennstoff pro Castor MTR-2 &endash; Behälter an!
  • In der Transportgenehmigung erlaubt das BfS eine Gesamtmenge von 350kg Uran. Diese Menge auf 18 Behälter verteilt, ergibt ca. 20kg pro Castor!
  • Allerdings hat das BfS für jeden einzelnen der 18 Castoren eine Maximalbeladung von 35,4kg genehmigt.

Obwohl die Castoren schon mindestens 5 Jahre beladen sind, gibt es gravierende Unterschiede bei den Mengenangaben!

Nach Antwort der Sächsischen Staatsregierung zu einer großen Anfrage (DS2/9602) zur Beladung der Castor MTR-2 &endash; Behälter, mussten von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden auch Vertreter des BfS während der gesamten Umladevorgänge anwesend sein!

D.h. das BfS war zu einer genauen Kontrolle der Beladung verpflichtet und hätte somit auch die korrekten Mengenangaben in der Transportgenehmigung veröffentlichen können. Felix Ruwe, Pressesprecher der BI-Ahaus ist der Ansicht, dass gerade in diesem hochsensiblen Bereich alle Zahlenangaben vergleichbar und präzise seien müssen. Da sind Abweichungen um das 5-fache bei den erlaubten Mengenangaben keine glaubhaften Werte!

Auch wurde verharmlosend von unkritischem Atommüll, vergleichbar mit medizinischem Müll berichtet. In der Transportgenehmigung tauchen allerdings 2kg Plutonium auf, die normalerweise nicht in medizinischen Abfällen enthalten sind. Plutonium ist das gefährlichste radioaktive Umweltgift mit der höchsten Halbwertzeit.

Zwischenzeitlich wurde der BI-Ahaus auch zugetragen, dass ein Castor nicht die angegebenen Brennstäbe aus dem Forschungsreaktor enthält, sondern mit anderen radioaktiven Abfällen aus dem ehemaligen Forschungszentrum Rossendorf beladen wurde.

Insgesamt zweifeln wir an der Richtigkeit die Transport- und Einlagergenehmigung und fordern daher eine Aufhebung des gesamten Genehmigungsverfahrens!

Von der NRW-Landesregierung fordern wir einen sofortigen Einlagerungsstopp für das Brennelemente Zwischenlager Ahaus (BZA).

Felix Ruwe BI-Ahaus

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