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Pressemeldung vom 4. Mai 2004

Die Klage gegen die Aufbewahrungsgenehmigung für das Brennelemente Zwischenlager Ahaus (BZA) ist nun auch gegen die neu erteilte dritte Änderungsgenehmigung für den CASTOR MTR-2 erweitert worden.

Für die heftig umstrittenen Castortransporte von Rossendorf nach Ahaus musste die BZA-Aufbewahrungsgenehmigung bereits zum dritten Male durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geändert werden. Ahauser Bürger werden auch weiterhin mit Unterstützung der UWG und der BI-Ahaus auf juristischem Wege alles zur Verhinderung der Transporte unternehmen. In diesem Zusammenhang fordert die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus" e.V. die NRW-Landesregierung und alle Anti-Atom-Bewegten zur Unterstützung auf. Es ist wünschenswert, dass Vertreter der NRW-Landesregierung das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster unterstützen, um den Erfolg der Klage zu sichern.

Die Fachanwältin, die im Auftrag der Kläger das Verfahren schon viele Jahre betreibt, hat auch den Sofortvollzug der Transportgenehmigung für die Rossendorf - Ahaus -Transporte beklagt. Somit liegen Klagen gegen die Aufbewahrung von Castor MTR-2 - Behältern im BZA, und Widersprüche gegen die vom BfS erteilte Transportgenehmigung vor. Außerdem klagt das Land NRW gegen den Sofortvollzug der Genehmigung.

Nach Ansicht des Sprechers der BI, fehlt das nach §4AtG notwendige „überwiegende öffentliche Interesse", welches Bedingung zur Transportgenehmigung ist. Solange die Klagen und Widersprüche des Landes nicht entschieden sind, rechnen wir nicht mit dem Beginn der Transporte.

Die Bürgerinitiative bittet um Spenden auf das Treuhandkonto „Klage gegen das BEZ"

bei der Volksbank Gronau - Ahaus:

Konto Nr.: 19 20 300

BLZ.: 401 640 24

Felix Ruwe Sprecher der BI-Ahaus

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