Offener Brief an den Leiter des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Die Auseinandersetzung um den genehmigten Rossendorf-Ahaus- Castortransport berücksichtigt überhaupt nicht die Sicherheitsansprüche der Ahauser und Westmünsterländer. Daher fordern wir öffentlich eine Sicherheitsgarantie von Herrn König.

Mit der Unterzeichnung dieser Anfrage soll Herr König versichern, dass das BfS den Ahausern die gleiche Sicherheit wie den Rossendorfern zubilligt.

In gleicher Form werden wir auch eine vergleichbare Anfrage bezüglich der Behältersicherheit, dem zweiten wesentlichen Unsicherheitsfaktor dieser Transporte, einreichen.

 

Bahnhofstr. 51 48683 Ahaus Postfach 1165 48661 Ahaus

Vorwahl: 02561 Tel.: 961791 FAX: 961792 INFOLINE: 961799

Homepage: www.bi-ahaus.de mail: mail@bi-ahaus.de

 

Ahaus, den 20.4.2004

An den Leiter des Bundesamtes für Strahlenschutz

Herrn König

 

Sehr geehrter Herr König,

in vielen Publikationen des BfS und Veröffentlichungen der NRW-Landesregierung wird die Sicherheit des Brennelemente Zwischenlagers Ahaus (BZA) unterschiedlich bewertet.

Das BfS bestätigt, dass die Castor MTR-2 Behälter aus Rossendorf sicher im BZA gelagert werden könnten, da Ahaus über eine gültige Genehmigung nach §6 AtG verfüge. Da diese Genehmigung aber wesentlich älter ist als die neuen Erkenntnisse durch den 11. September 2001, ergibt sich für uns Ahauser die Frage, wie die Sicherheitsauflagen für das BZA den heutigen Sicherheitsanforderungen angepasst wurden?

Wir sind der festen Überzeugung, dass den Ahausern als Anwohner des BZA die gleiche Sicherheit zusteht, die einem neu zu errichtenden und nach §6 AtG zu genehmigenden Zwischenlager in Dresden-Rossendorf entspricht. Das BfS spricht der Transportbereitstellungshalle in Rossendorf keinen Sicherheitsstatus zu, der den Verbleib der 18 Castor MTR-2 Behälter erlaube.

Gleichzeitig sagt der NRW-Ministerpräsident Peer Steinbrück, dass die Sicherheit der Lagerhallen in Ahaus und Rossendorf keinen Unterschied aufweist. Daher ergibt sich für uns die dringende Frage nach der aktuellen Sicherheit des BZA, da nur eine Aussage richtig sein kann.

Wir erwarten daher von Ihnen folgende schriftliche Versicherung:

„Das BZA Ahaus und die dort lagernden Atommüll-Behälter sind gegen gezielte Angriffe mit Großflugzeugen zu 100% geschützt. Eine atomare Katastrophe kann unter keinen Umständen eintreten.

Die momentane Sicherheit des BZA ist exakt gleich der Sicherheit, die einem neu zu errichtendem und nach §6 AtG zu genehmigenden Zwischenlager in Rossendorf entspricht!

Das BfS hat dem BZA-Betreiber alle entsprechenden Auflagen zur Sicherheitsnachrüstung erteilt, und vor Erteilung der Transport- und Einlagergenehmigung für den „Rossendorf - Ahaus - Transport", alle diese Auflagen überprüft und als erfüllt bewertet!

Als Präsident des BfS garantiere ich den BürgerInnen von Ahaus persönlich, dass das Zwischenlager in Ahaus in allen Gesichtspunkten den heutigen Sicherheitsanforderungen genügt."

Wir erwarten von Ihnen, diese Erklärung persönlich zu unterzeichnen und uns umgehend zuzusenden. Sollte diese Erklärung nicht bis zum 1. Mai bei uns eintreffen, so gehen wir davon aus, dass das BZA nicht unseren berechtigten Sicherheitsanforderungen entspricht. Dann werden wir allerdings einen sofortigen Einlagerungsstopp für das BZA gerichtlich, politisch, durch Demonstrationen sowie durch Aktionen des Zivilen Ungehorsams durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Ruwe